Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention im Deutschen Institut für Menschenrechte hat eine Information mit dem Titel “Das Wohl des Kindes bei Eltern in Haft – Recht auf Kontakt nach Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention” der Autor*innen Dr. Stephan Gerbig und Judith Feige veröffentlicht.

Kinder haben eine Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Dieses Recht gilt auch, wenn durch eine Inhaftierung der Umgang erschwert ist. Welche Vorgaben die UN-Kinderrechtskonvention hierzu macht, was eine Haft für das Kindeswohl bedeutet und wie der Kontakt zwischen Kind und inhaftiertem Elternteil gestaltet werden kann, erläutert diese Information. 

Die Infomation können Sie hier herunterladen.