23.4.2024: Online-Workshop: Das Wohl des Kindes bei Eltern in Haft – Recht auf Kontakt nach Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention in der Praxis
Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen, auch im Falle einer Inhaftierung. Monitoring-Stelle UN Kinderrechtskonvention beim Deutsches Institut für Menschenrechte hat eine Information (Nr. 41, Nov. 2022) herausgegeben, die im Spannungsfeld von Kinderschutz und Umgangsrecht die möglichen Fallkonstellationen beleuchtet. In dieser Betrachtung steht immer das Kindeswohl (best interest of the child) im Mittelpunkt.
- Was bedeutet das für die Praxis in der Beratung?
- Was ist zu beachten, damit die Rechte der Kinder auf Umgang und auf Beratung für betroffene Familien umgesetzt werden können?
- Wie können die Kinder und Familien für ihre Anliegen unterstützt werden?
In unserem Online-Workshop möchten wir gemeinsam die kinderrechtebasierte Perspektive einnehmen und neue Impulse erarbeiten, wie Sie als Fachkräfte im Netzwerk betroffene Familien wirksam unterstützen können.
Wir stellen zudem den Auftrag und die Aktivitäten der Landesfachstelle des Netzwerks Kinder von Inhaftierten (KvI) – Hessen vor und berichten über das erste Tätigkeitsjahr 2023.