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Partner in Haft. Was nun?

Kommt der Vater ins Gefängnis, ist das oft ein Schock für die ganze Familie. Wut, Enttäuschung, Trauer, Angst, aber auch das fehlende Einkommen müssen verkraftet werden. Die Inhaftierung des Partners wirft viele Fragen auf: Wen muss ich informieren? Wo ist mein Partner? Kann ich ihn besuchen? Brauchen wir einen Anwalt? Was soll ich meinen Kindern sagen? Wie soll ich über die Runden kommen?

In diesem Artikel geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Partners.


Bleiben Sie ruhig

Nehmen Sie sich die Zeit, in Ruhe einen Überblick zu bekommen! Versuchen Sie die Situation zu akzeptieren.

Schreiben Sie sich eine Liste mit allem, was wichtig ist.

Überlegen Sie genau und in Ruhe, wen Sie über die Inhaftierung informieren wollen. Nicht jeder muss jedes Detail erfahren.

Brauchen wir einen Anwalt?

Sie selbst müssen erst einmal keinen Anwalt suchen. Besprechen Sie dieses Thema bei Ihrem ersten Besuch im Gefängnis.

Ihr Partner hat die Möglichkeit, aus dem Gefängnis heraus einen Anwalt zu kontaktierten.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Pflicht- oder Wahlverteidigung. Eine Wahlverteidigung ist mit mehr Kosten verbunden.

Wenn Sie wenig Geld haben und sich selbst rechtliche beraten lassen möchten, fragen Sie beim Amtsgericht nach einem Rechtsberatungsschein/Beratungshilfe.

Sichern Sie Ihre Existenz und die Ihrer Kinder

Ihr Partner ist versorgt!

Es ist wichtig, dass Sie sich zuerst um Ihre Existenz und die Ihrer Familie kümmern. Lassen Sie sich die Haftbescheinigung von Ihrem Partner schicken.

Informieren Sie die Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter zeitnah über die Inhaftierung, falls Sie Leistungen beziehen.

Darüber hinaus kann es weitere Einrichtungen geben, die informiert werden müssen. 

Krankenkasse

Falls Sie oder Ihre Kinder über Ihren inhaftierten Partner versichert sind:

Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit Sie und Ihre Kinder nicht unversichert sind. Die Haftbescheinigung ist bei der Krankenkasse vorzulegen.

Finanzielle Untersützung

Informieren Sie sich schnellstmöglich, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.

Nehmen Sie ggf. Beratung in Anspruch. Stellen Sie alle Anträge zeitnah. Das Datum des Antrags gilt als offizieller Beginn für jede Leistung.

  • Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kinderzuschlag
  • Bildungs- und Teilhabe-Paket für Ihre Kinder

Genauere Informationen finden Sie hier.

Was ist mit meinem Partner?

Wundern Sie sich nicht, wenn Sie von Ihrem Partner zunächst nichts hören.

Aus Datenschutzgründen dürfen weder die Polizei noch das Gefängnis Auskunft geben, wo Ihr Partner inhaftiert ist. Vertrauen Sie darauf, dass sich Ihr Partner bei Ihnen meldet, sobald es möglich ist.

Untersuchungshaft oder Strafhaft?

Untersuchungshaft:

  • Ermittlungen gegen Ihren Partner werden noch durchgeführt
  • Für einen Besuch oder ein Telefonat benötigen Sie i.d.R. eine Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft

Strafhaft:

  • Rechtskräftiges Urteil oder Geldstrafe
  • Für einen Besuchstermin müssen Sie das jeweilige Gefängnis kontaktierten

Telefonate

Sie können Ihren Partner im Gefängnis nicht anrufen. In der Strafhaft ist es jedoch möglich, dass Ihr Partner Sie anrufen kann.

Briefe

Sie dürfen Ihrem Partner jederzeit Briefe schreiben. Die Briefe werden im Gefängnis kontrolliert. Darum kommen die Briefe erst ein paar Tage später bei Ihrem Partner an. Briefmarken können sie den Briefen in kleinen Mengen beilegen, es empfiehlt sich dies im Brief zu vermerken. Fotos können Sie gerne beilegen.

Briefe müssen folgende Bedingungen erfüllen.

  • nur auf Deutsch
  • keinen Kleber
  • keine Sticker
  • keine Klebestreifen

Ihr Besuch im Gefängnis

Rufen Sie bei der jeweiligen JVA an und lassen Sie sich das Vorgehen bei Besuchen erklären. Die Telefonnummer finden Sie auf der Internetseite der entsprechenden JVA.

Das brauchen Sie für Ihren Besuch im Gefängnis:

  • Einen Termin
  • Einen gültigen Personal-Ausweis oder einen gültigen Reisepass
  • Ggf. eine Besuchserlaubnis (siehe Untersuchungshaft)

Was ist mit den Kindern?

Geben Sie Sicherheit

Geben Sie Sicherheit und bleiben Sie, wenn möglich, bei Ihren alltäglichen Routinen.

Seien Sie ehrlich

Versuchen Sie ruhig und besonnen eine ehrliche, altersgerecht und behutsame Erklärung für Ihre Kinder zu finden.

Überlegen Sie sich: Was verstehen die Kinder schon? Welche Information ist zu schwierig?

Sie können sich Hilfe holen: Es gibt Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der richtigen Beratungsstelle. Rufen Sie uns gerne an!

Vertrauen Sie sich jemanden aus dem Kindergarten/der Schule an. Erklären Sie, was passiert ist. Nur so kann Rücksicht auf Ihr Kind genommen werden.

JVA-Besuch mit Kindern

Versuchen Sie, zum ersten Besuch ohne Ihre Kinder zu gehen. Im ersten besuch können Sie sich mit den Abläufen vertraut machen und wichtige Angelegenheiten unter vier Augen klären. Das macht Sie sicher und diese Sicherheit können Sie an Ihre Kinder weitergeben.

Für den Besuch Ihrer Kinder brauchen Sie einen gültigen Kinderausweis oder die Geburtsurkunde.

Informationen und Onlineberatung für Kinder und Jugendliche www.juki-online.de


Flyer: Partner in Haft. Was nun?


Flyer zum Ausdrucken: Partner in Haft. Was nun?

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