Die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland haben eine neue Arbeitshilfe für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren veröffentlicht: „Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren – eine Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis“. Diese bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für die Fachkräfte und veranschaulicht den Stellenwert einer fachlich fundierten Arbeit. Von zentraler Bedeutung ist dabei vor allem die Ausrichtung an den Vorgaben des § 52 SGB VIII und den Grundsätzen der Jugendhilfe. Diese betonen die Ressourcenorientierung, die Partizipation und die Förderung junger Menschen sowie die Orientierung am Kindeswohl und an ihren individuellen Bedarfen.

Hervorzuheben ist das neue Kapitel zu den Kindern von Inhaftierten im Jugendstrafvollzug. Die Beziehungen der jungen Gefangenen zu ihren Familien und die Übernahme von Verantwortung beeinflussen nachweislich positiv deren Resozialisierung. Daher ist es ein zentrales Anliegen der Jugendhilfe, diese familiären Bindungen zu stärken und die jungen Menschen in ihrer Rolle als Elternteil zu unterstützen.

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren, die die jungen Menschen bereits aus Anlass der Straftat kontinuierlich begleiten und unterstützen, können auch im Vorfeld der Inhaftierung bereits das Kind und den zurückbleibenden Elternteil in den Blick nehmen und bei Bedarf Beratung und Unterstützung ggf. unter Einbezug des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der frühen Hilfen anbieten.

Im Fokus

Junge Papas/junge Mamas in Haft in ihrer Elternrolle stärken, den Kontakt des Kindes zum inhaftierten Elternteil fördern, Beratung und Unterstützung für Angehörige bereits vor der Inhaftierung

Ziel

Ein kindgerechtes Unterstützungssystem für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung auch im Kontext der Inhaftierung eines Elternteils.

Am 8. Oktober 2025 fand im Willy-Brandt-Haus Berlin der Fachtag „Kinder von Inhaftierten – gemeinsam Verantwortung tragen“ statt. Veranstaltet von der Freien Hilfe Berlin e.V. und der Koordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KVI) Berlin, brachte er Fachkräfte, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft zusammen, um Strategien zur besseren Unterstützung betroffener Familien zu entwickeln.

In Grußworten der Staatssekretäre Falko Liecke (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) und Dirk Feuerberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) sowie von Marc von Krosigk (Auridis-Stiftung) wurde betont, dass Verantwortung für diese oft übersehene Zielgruppe nur ressortübergreifend wahrgenommen werden kann.

Kathleen Kurch, Geschäftsführerin der Freien Hilfe Berlin e.V., zog eine positive Bilanz aus drei Jahren KvI-Koordinierungsstelle in Berlin: Über 1.000 Fachkräfte wurden sensibilisiert, Netzwerke aufgebaut und Hilfestrukturen analysiert. Claudia Kittel vom Deutschen Institut für Menschenrechte erinnerte daran, dass der regelmäßige Kontakt zu inhaftierten Eltern gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention ein Kinderrecht ist.

Auch Hilde Kugler, Projektleitung des Netzwerk KvI, war vor Ort und verdeutlichte in ihrem Beitrag „Innovationskraft von Netzwerken“, wie die bundesweite Zusammenarbeit neue Impulse für die Unterstützung betroffener Kinder schafft.

Am Nachmittag boten praxisorientierte Workshops Raum für Austausch und Ideenentwicklung – von kreativer Arbeit bis hin zu Familienpatenschaften.

Zentrale Erkenntnisse

Kinder von Inhaftierten brauchen Sichtbarkeit, nachhaltige Strukturen, innovative Praxisansätze und Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Justiz und Zivilgesellschaft.

Angehörigencafé vor der JVA Nürnberg

Wenn ein geliebter Mensch inhaftiert wird, verändert sich das Leben der Angehörigen schlagartig. Unsicherheit, Schock und viele unbeantwortete Fragen bestimmen die ersten Tage und Wochen. Gerade in dieser schwierigen Zeit sind Unterstützung, Orientierung und ein offenes Ohr unverzichtbar. Genau hier setzt das Angehörigencafé des Treffpunkt e.V. an, und Menschen wie Jürgen, die sich mit Herz und Engagement einbringen.

Seine Motivation kam aus nächster Nähe. „Meine Frau arbeitet beim Treffpunkt e.V. Da habe ich viel darüber gehört, wie sehr Angehörige in den ersten Tagen allein gelassen werden“, erzählt er. „Ich wollte ein Verbindungsstück sein zwischen den Angehörigen und der Justiz“.

Was für Außenstehende nüchtern klingt, hat für die Menschen, die ihm begegnen, eine große Bedeutung. Denn wenn jemand ins Gefängnis kommt, stehen Familien plötzlich vor einer Wand: eingeschränkte Telefonate, begrenzte Besuche, kaum Informationen. Angehörige fühlen sich allein gelassen, und Kinder verstehen oft gar nicht, warum der Vater oder die Mutter plötzlich verschwunden ist.

Mit Glückskeksen, Broschüren und einem Lastenrad Gepäck baut er das Angehörigencafé vor der Justizvollzugsanstalt Nürnberg auf. „Am schönsten ist es, wenn es sich mischt und Angehörige mit Angestellten der Justiz ins Gespräch kommen. Dann entsteht Verständnis auf beiden Seiten.“

Die Begegnungen sind unterschiedlich: Manche sind kurz, andere tiefgehend. Besonders bewegt hat ihn ein junges Mädchen, kaum 16, schwanger, dass ihren Freund im Jugendvollzug besuchte. „Da fragt man sich schon, wo soll das mal hingehen? Gerade für die Kinder, die können am allerwenigsten dafür.“

Seinen Einsatz beschreibt er bescheiden, doch für Angehörige sind schon kleine Gesten wertvoll. Ein Hinweis auf Hilfsmöglichkeiten, ein offenes Ohr oder einfach das Gefühl, in dieser schwierigen Situation nicht völlig allein zu sein. „Wir können das System nicht verändern, aber wir können da sein: im richtigen Moment, für die richtige Person.“

Für ihn persönlich ist das Ehrenamt eine Bereicherung. Als Krankenpfleger bringt er Erfahrung im Umgang mit schwierigen Situationen mit, doch im Angehörigencafé lernt er eine ganz andere Welt kennen – die des Strafvollzugs, jenseits von Filmen und Klischees. Und er weiß: Auch kleine Schritte können entscheidend sein. „Man sollte sich etwas suchen, das Freude macht. Es geht darum, heute jemandem etwas Gutes zu tun und nicht darum, ob es in zehn Jahren noch Wirkung zeigt.“

 

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Artikel in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „impu!se für Gesundheitsförderung

Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, trifft die Strafe nie nur die verurteilte Person – auch die Kinder sind betroffen. In Deutschland erleben jedes Jahr schätzungsweise rund 100.000 Kinder die Inhaftierung eines Elternteils. Für sie bedeutet dies oft eine tiefgreifende Zäsur: Trennung, Scham, soziale Ausgrenzung und Unsicherheit gehören zu den häufigen Begleiterscheinungen.

Der Beitrag „Kinder von Inhaftierten – Eine hochbelastete Risikogruppe“ beleuchtet die Situation dieser Kinder aus gesundheitsfördernder und sozialer Perspektive. Er zeigt auf, welche psychischen und körperlichen Belastungen häufig auftreten, welche Schutzfaktoren gestärkt werden können und warum eine enge Zusammenarbeit von Justiz, Jugendhilfe und Gesundheitssystem entscheidend ist.

Der Artikel stellt zugleich das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) vor, das bundesweit Akteur*innen vernetzt und sich für bessere Unterstützungsstrukturen sowie eine stärkere gesellschaftliche Wahrnehmung dieser Kinder einsetzt.

📰 Der Artikel ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „impu!se für Gesundheitsförderung“ (Themenheft „Gesundheit hinter Gittern – Gesundheitsversorgung und -förderung in Gefängnissen“) auf den Seiten 7–8 erschienen.

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Die Inhaftierung eines Elternteils stellt für betroffene Familien eine Ausnahmesituation dar. Besonders Kinder erleben den plötzlichen Verlust einer Bezugsperson als belastend und oft traumatisch. Umso wichtiger ist es, Wege zu finden, wie der Kontakt zwischen dem inhaftierten Elternteil und dem Kind erhalten bleiben kann – und wie Fachkräfte sensibel begleiten können. In unserem aktuellen Interview berichtet ein ehemals inhaftierter Papa (wir nennen ihn hier Simon) von seinen Erfahrungen.

Kontakt zwischen Inhaftierten und Kindern ermöglichen

Während seiner Haft konnte er seinen Sohn zweimal im Monat für jeweils eine halbe Stunde sehen. Um die langen Zeiten dazwischen zu überbrücken, tauschten sie regelmäßig Briefe aus – ein wichtiger Anker in ihrem Alltag. Zwar war grundsätzlich auch telefonischer Kontakt möglich, doch die festgelegten Zeiten fielen oft mit dem Schulunterricht seines Sohnes zusammen, sodass Gespräche selten zustande kamen. Besonders bedauerlich fand Simon, dass er aufgrund der Corona-Pandemie nicht an Vater-Kind-Gruppen teilnehmen konnte – ein Angebot, das ihm sehr am Herzen gelegen hätte.

Was Fachkräfte wissen sollten

Fachkräfte in Schulen, Jugendhilfen oder Beratungseinrichtungen spielen eine zentrale Rolle. Sie sollten aufmerksam zuhören, Sicherheit vermitteln und helfen, kindgerechte Erklärungen zu finden. Simon betont, dass es vor allem einen sensiblen Umgang – ohne Stigmatisierung braucht. Ziel ist es, Kinder zu stärken und das Thema nicht zu verdrängen.

Neugierig geworden? Dann hören Sie sich jetzt das Interview von Simon und unserer Kollegin Christiane Paulus, Leitung der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, an!

In den letzten Wochen haben wir Kindern eine Bühne gegeben: mit ehrlichen, direkten und oft überraschenden Fragen rund um das Leben im Gefängnis. Denn Kinder wollen verstehen. Sie fragen ohne Vorurteile, aber mit echtem Interesse.

Unsere Social-Media-Kampagne „Kleine Stimmen – große Fragen“ hat gezeigt: Kinder haben wichtige Gedanken, und ihre Fragen eröffnen neue Perspektiven. Wir haben sie gefragt, uns mit ihnen ausgetauscht und ihre Neugier ernst genommen. Gleichzeitig haben wir die Fragen genutzt, um Mythen aufzuklären und Fakten zu teilen.

Auch unsere Community hat sich beteiligt und diskutiert. Zum Abschluss fassen wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen:

Wie lang ist eigentlich lebenslang?

„Lebenslang“ heißt in Deutschland oft: mindestens 15 Jahre Haft. Danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden – aber nur, wenn keine Gefahr mehr von der Person ausgeht. In besonders schweren Fällen bleibt jemand tatsächlich lebenslang in Sicherungsverwahrung.

Wie viele Menschen sitzen derzeit im Gefängnis?

2024 saßen rund 37.800 Menschen in Deutschland in der Strafhaft. Diese Zahl beinhaltet dabei nur erwachsene Männer und Frauen im Strafvollzug. Menschen, die in U-Haft oder anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie z.B. Jugendarrest, untergebracht sind, werden hier nicht gezählt.

Wie viele Inhaftierte sind in den letzten 10 Jahren aus deutschen Gefängnissen ausgebrochen?

In den letzten 10 Jahren gab es insgesamt nur wenige Dutzend erfolgreiche Ausbrüche. In Bayern beispielsweise gab es seit 2014 insgesamt vier Ausbrüche. Von einem Gefängnisausbruch spricht man, wenn es einem Gefangenen gelingt, aus dem durch Mauern und ähnlichen Dingen abgesicherten Bereich des Gefängnisses zu entkommen.

Wenn ich in einer anderen Stadt ein Verbrechen begehe, wo komme ich ins Gefängnis?

Wer in Haft muss, kommt nicht irgendwohin: U-Haft erfolgt am Ort der zuständigen Staatsanwaltschaft, Strafhaft meist in der Region des Verfahrens. In Bayern beispielsweise regelt ein Vollstreckungsplan, welche JVA zuständig ist – gestaffelt nach Haftdauer und Einzugsgebiet.

 

Diese Fragen zeigen deutlich: Kinder sind neugierig, sie stellen kluge Fragen, die auch gesellschaftlich relevant sind.  Eine gemeinsame Aufklärung trägt dazu bei, falsche Vorstellungen zu korrigieren, Stigmatisierung zu begegnen und Wissen über das Strafvollzugssystem zu vermitteln.

Danke, dass Sie Teil unserer Kampagne waren. Und bleiben Sie offen für kleine Stimmen, denn manchmal stellen sie die größten Fragen.

Quelle: BAG-S „Informationsdienst Straffälligenhilfe“ 2 / 2025

1. Kinder und Familien von Inhaftierten – warum sie Unterstützung brauchen

Kinder von Inhaftierten gehören aus psychologischer, sozialer und pädagogischer Sicht zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Die Trennung durch Inhaftierung geht in der Regel nicht nur mit emotionalem Stress, sondern auch mit Stigmatisierungen und strukturellen Nachteilen einher. Die COPING-Studie 2012 (Children of Prisoners, Interventions and Mitigations to Strengthen Mental Health) Kommt zu dem Ergebnis, dass diese Kinder ein signifikant höheres Risiko für emotionale und Verhaltensprobleme haben als Gleichaltrige ohne inhaftierten Elternteil. Der Verlust einer stabilen Bezugsperson führt häufig zu Unsicherheiten in der Entwicklung, einem Gefühl des Verlassenseins sowie einem mangelnden Vertrauen in zwischenmenschliche Beziehungen.

Viele dieser Kinder entwickeln Schuld- und Schamgefühle und ziehen sich zurück. Zudem kommt es häufig zu Loyalitätskonflikten, besonders wenn sich der verbliebene Elternteil negativ über den inhaftierten Elternteil äußert oder selbst überfordert ist. Die Kombination aus psychischer Belastung, sozialer Ausgrenzung und mangelnder institutioneller Unterstützung macht deutlich, dass Kinder inhaftierter Eltern gezielte Interventionen und stabile Bezugspersonen benötigen, um die negativen Auswirkungen ihrer Lebenslage abzufedern (vgl. Zieganski/Starke/Urban 2013).

2. Die Landesfachstelle im Netzwerk Kinder von Inhaftierten – wer wir sind

Die Landesfachstelle im Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen (Netzwerk Kvl – Hessen) ist eine gemeinsame Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat (HMdJ), des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) und des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) in Kooperation mit der AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e. V. und der Auridis Stiftung gGmbH. Sie besteht seit 2023 und richtet sich mit ihrem Angebot sowohl an von Inhaftierung betroffene Familien als auch an Fachkräfte aus Justiz und Jugendhilfe. Als Teil der Bundesinitiative im Netzwerk Kvl – einem Zusammenschluss von Fach- und Koordinierungsstellen in derzeit sechs Bundesländern v tauschen wir uns als hessische Landesfachstelle deutschlandweit mit den verschiedensten Akteuren zu diesem Thema aus (vgl. Kugler/Vogt 2022).

Bei der Inhaftierung eines Elternteils wird oft das gesamte Familiensystem erschüttert, und viele Fragen bleiben offen.

Unser Trägerverein ist die AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e. V. in Gießen, der in den Jahren 2017 bis 2019 ein erstes Modellprojekt zum Thema „Angehörigenarbeit im hessischen Justizvollzug“ übernahm und seither verschiedene Kurse für inhaftierte Eltern in hessischen Justizvollzugsanstalten anbietet. Mit AKTION KIM – Kinder im Mittelpunkt folgte in den Jahren 2020 bis 2022 ein zweites, von der Aktion Mensch gefördertes Projekt zur hessenweiten Unterstützung für Kinder von inhaftierten Eltern (vgl. Henn/Müth 2022, vgl. www.aktion-verein.org/beratung/aktion-kim).

3. Ziele und Aufgaben

Die Landesfachstelle möchte die Versorgungsstruktur von Kindern Inhaftierter in Hessen verbessern. Dadurch profitiert die Gesellschaft insgesamt: Betroffene Familien rutschen nicht weiter in Armut und prekäre Lebenslagen ab, zusätzliche Kosten für Sozialleistungen können vermieden werden. Ein familienorientierter Strafvollzug wirkt sich außerdem meist förderlich auf die Resozialisierung des inhaftierten Elternteils aus. Um diese Ziele auf lange Sicht zu erreichen, will die Landesfachstelle zwischen den beiden Systemen Justiz und Jugendhilfe Brücken bauen und Vernetzung und Austausch vorantreiben. So veranstalteten wir im Jahr 2024 in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt und Der Paritätische Hessen einen gemeinsamen Fachtag zum Thema „Kinder von Inhaftierten – Perspektiven für eine Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur durch die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Justiz in Hessen“, an dem zahlreiche Fachkräfte teilnahmen und mitdiskutierten (alle Vorträge unter www.kvi-hessen.org/index.php/seite-fachkraefte-veranstaltungen).

Vor diesem Hintergrund ist die Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften beider Bereiche ein Arbeitsschwerpunkt. In (Online-)Workshops gehen wir zum Beispiel auf die Lebenswelten von Kindern Inhaftierter und die Möglichkeiten ihrer Unterstützung ein oder behandeln Themen zu Kindeswohl und ambulanten Leistungen (vgl. Gerbig/Feige 2022 und Beckmann/Lohse 2023). Neben der Projektvorstellung in hessischen Gremien und Arbeitsgemeinschaften bieten wir in Kooperation mit Treffpunkt e. V., Nürnberg, außerdem Fortbildungen für Bedienstete in Justizvollzugsanstalten an. Eine kollegiale Beratung von Fachkräften, die von Inhaftierung betroffene Familien und Kinder betreuen, vervollständigt das Angebot.

4. Ein Schwerpunkt: Erstberatung von Betroffenen

Nicht zuletzt gehören die direkte, persönliche Erstberatung und Unterstützung von betroffenen Angehörigen sowie die Anbindung dieser Ratsuchenden an bestehende Stellen zu einem unserer wichtigsten Arbeitsbereiche. Bei der Inhaftierung eines Elternteils wird oft das gesamte Familiensystem erschüttert, und viele Fragen bleiben offen: Wie kommen wir finanziell über die Runden? Wie sage ich es meinen Kindern? Wie organisiere ich den Besuch in der JVA? Und wie läuft das überhaupt alles ab?“

Meist ist es der nicht inhaftierte Elternteil, der – auf der Suche nach einem Ansprechpartner – über unsere Website den Weg in unsere Landesfachstelle findet und per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnimmt. Für diese Familien sind wir die erste Anlaufstelle. Häufig sind die Betroffenen emotional noch sehr aufgewühlt und froh, ein offenes Ohr zu finden.

Lebensunterhalt sichern

In der Beratung versuchen wir, die oftmals komplexen Problemlagen genauer in den Blick zu nehmen und Lösungen anzubahnen. Ist durch die Inhaftierung beispielsweise das Haupteinkommen für die Familie weggefallen, müssen die Betroffenen eventuell beim Jobcenter angebunden werden. Gegebenenfalls können sie Transferleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld beantragen und brauchen dabei Unterstützung. Zu klären ist häufig auch die Frage der Krankenversicherung für die Kinder. Oder die monetäre Situation ist so schwierig, dass eine Schuldenberatung die richtige Anlaufstelle wäre. Die Landesfachstelle kann für die Betroffenen eine Lotsenfunktion übernehmen, recherchieren, welche passenden Kontakte es vor Ort für sie gibt, und sie dorthin weitervermitteln.

Kindgerecht erklären

Neben den finanziellen Fragen ist der Umgang mit den Kindern für den nicht inhaftierten Elternteil ein wichtiges Thema. Viele Eltern schämen sich für die Situation: Sie verheimlichen ihren Kindern, wo Papa oder Mama jetzt ist, oder wissen nicht, wie sie mit ihrem Kind über die Haft oder über die Straftat sprechen können. Die Erstberatung versucht, die betroffenen Eltern zu stärken und ihnen zu helfen, bei der Wahrheit zu bleiben. Denn der Schutz der Kinder besteht nicht darin, ihnen die Inhaftierung vorzuenthalten. Der Schutz greift vielmehr dann, wenn der nicht inhaftierte Elternteil ihnen vermittelt, selbst mit der Belastung leben und umgehen zu können, die Kinder zugleich dabei unterstützt, die Situation zu verarbeiten und ihnen durch diese Klarheit ein Gefühl der Sicherheit gibt (vgl. Gähl/Möllers 2025).

Individuelle Strategie entwickeln

In dieser hochbelasteten Situation ist es wichtig, stets die individuelle Lage der Familie zu berücksichtigen. Sollte die Inhaftierung eines Elternteils bei den Kindern weitere negative Folgen mit sich bringen, etwa Aggression, sozialen Rückzug. Verlustängste oder andere Verhaltensauffälligkeiten, können wir die Betroffenen an eine geeignete lokale (Erziehungs-)Beratungsstelle weitervermitteln oder eine Therapie empfehlen.

Kontakt halten

Besuche in der JVA sind für die ganze Familie meist sehr aufregend. Die Kinder und Eltern sind angespannt, weil sie sich lange nicht gesehen haben, die Anreise ist oft strapaziös – und dann findet der Kontakt auch noch unter ganz besonderen Bedingungen statt. Deshalb klären wir die Betroffenen über Besuchszeiten und -abläufe, mögliche Sonderbesuche und Ansprechpersonen in der JVA auf. In Einzelfällen konnten wir Familien darüber hinaus unbürokratisch unterstützen, so wie bei Familie Schröder aus Mittelhessen.

5. Fallbeispiel: Drei Kinder, kein Auto – und die JVA weit weg

Nach der Verhaftung ihres Mannes ist Frau Schröder plötzlich alleinerziehend. Inzwischen sitzt ihr Ehemann, mit dem sie drei gemeinsame Kinder im Alter zwischen zwei und sieben Jahren hat, im Gefängnis. Damit hat sich das Leben der Familie mit einem Schlag verändert: Die Mutter ist auf sich gestellt. Das Geld wird knapp, seitdem das Einkommen des Vaters weggefallen ist. Und den Kindern fehlt Tag für Tag eine wichtige Bezugsperson. Den Vater dürfen sie höchstens zweimal im Monat für eine Stunde sehen – hinter Sicherheitstüren und Gittern, unter Aufsicht von Justizvollzugsbeamt*innen, in einem großen Besuchsraum mit anderen Inhaftierten und deren Angehörigen.

Die Besuche im Gefängnis sind für Frau Schröder finanziell, organisatorisch und emotional kaum zu stemmen. Die Familie lebt auf dem Land, die Mutter besitzt weder Führerschein noch Auto. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die entfernte JVA würde einige Stunden dauern, inklusive mehrfachen Umsteigens – mit drei kleinen vor Vorfreude zappelnden Kindern samt Kinderwagen. Wenn es dabei noch zu Bahnverspätungen oder verpassten Anschlüssen käme, könnte es passieren, dass die Familie nicht pünktlich eintrifft und in der JVA nicht mehr zum Besuch zugelassen wird.

In dieser schwierigen Situation sucht Frau Schröder bei uns Unterstützung. Wir vereinbaren mit ihr einen Erstberatungstermin, bei dem uns die Mutter verzweifelt schildert, wie sehr sie sich im Stich gelassen fühlt: „Auch bei Verwandten und Bekannten finde ich keine Hilfe. Da ist niemand, der mich und die Kinder zur JVA begleiten oder gar dorthin fahren könnte. Und alleine schaffe ich das nicht! Jetzt sehen die Kleinen ihren Vater gar nicht mehr und fragen ständig nach ihm, weil sie ihn so vermissen.“

Niederschwellige Unterstützung

Über die Erstberatung hinaus war es möglich, der Familie bei diesem zentralen Problem zu helfen. Denn als Landesfachstelle konnten wir über eine Zuwendung des Fliedner-Vereins Rockenberg e. V. einen Fahrdienst organisieren. Dafür holte eine Mitarbeiterin die Familie mit dem vereinseigenen VW-Bus der AKTION – Perspektiven e. V. zu Hause ab, fuhr sie in die JVA und brachte sie wieder zurück. Während der Fahrten konnte sie die Familie außerdem auf den Besuch vorbereiten und die Kinder auch nach den Besuchen auffangen und deren Gefühle und Erlebnisse reflektieren. So wurde auch die Mutter entlastet, weil sie sich ganz auf ihre Kinder konzentrieren konnte.

Unsere Mitarbeiterin schildert ihre Eindrücke:

Ohne unsere logistische Unterstützung wäre die Anreise zur JVA mit drei kleinen Kindern tatsächlich zu anstrengend gewesen – und so hätten sie den Vater vielleicht nie besucht. Deshalb war Frau Schröder auch sehr erleichtert, dass wir die Fahrten organisierten und alles immer reibungslos funktionierte. Das führte dazu, dass alle entspannt ankamen, und verschaffte der Familie als gemeinsame Unternehmung auch ein besonderes Erlebnis. Die anschließende Begegnung mit dem Vater war für die Kinder und die Mutter ungeheuer wertvoll. Auf der Rückfahrt erzählten sie, wie schön es war, mit ihm zu reden, zu spielen oder zu kuscheln, was die Bedeutung dieser Momente für den familiären Zusammenhalt klar bestätigt. Nach den Besuchen wurden aber auch andere Emotionen sichtbar, besonders beim ältesten Sohn, der sehr unter dem Trennungsschmerz Litt und sich wünschte, den Papa häufiger zu sehen. Auf der Rückfahrt konnte ich darauf eingehen, all das direkt besprechen – und die Familie blieb nicht allein mit ihren Gefühlen. Insgesamt denke ich, dass die regelmäßigen Besuche und begleiteten Fahrten einen nachhaltig positiven Effekt auf die psychosoziale Entwicklung der Kinder hatten.

Auf diese Weise konnten wir einige Besuche ermöglichen und pädagogisch unterstützen. Währenddessen gelang es Frau Schröder, ihren Führerschein zu machen und ein eigenes Auto zu erwerben. Heute kann sie die Fahrten selbst übernehmen und hat dadurch ein Stück Eigenständigkeit für sich und ihre Kinder zurückgewonnen.

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Wenn ein Mensch inhaftiert wird, betrifft das nicht nur die verurteilte Person – auch ihre Angehörigen werden oft unsichtbar mitbestraft. Partner*innen, Kinder, Eltern oder enge Freund*innen geraten plötzlich in eine Ausnahmesituation. Sie erleben emotionale Belastungen, soziale Ausgrenzung und organisatorische Herausforderungen. Oft fehlen passende Anlaufstellen, Austauschmöglichkeiten oder schlicht das Gefühl, verstanden zu werden.

 

Um diese Menschen in den Fokus zu rücken und ihnen eine Stimme zu geben, hat der SKM Freiburg den Podcast „Mitbestraft – Im Gespräch mit Angehörigen von Inhaftierten“ ins Leben gerufen.

Die Idee entstand direkt aus einer Angehörigengruppe heraus – ein starkes Beispiel für gelebte Selbstvertretung und Empowerment. In jeder Folge sprechen Angehörige offen und ehrlich über ihre Erfahrungen: über Sprachlosigkeit, Schuldgefühle und Isolation – aber auch über Kraftquellen, Veränderung und Hoffnung. Der Podcast möchte Angehörige nicht nur emotional entlasten, sondern auch ermutigen, neue Wege im Umgang mit der belastenden Situation zu finden.

Ziel des Podcasts ist es, die oftmals übersehene Lebensrealität von Angehörigen inhaftierter Menschen sichtbar zu machen und ein Angebot zu schaffen, das niedrigschwellig zugänglich ist – auch für Betroffene, die sich (noch) nicht aktiv Hilfe holen können oder wollen. Darüber hinaus soll das Format öffentliche Aufmerksamkeit auf ein Tabuthema lenken, das bislang zu selten gesellschaftlich und politisch Beachtung findet. Nicht zuletzt richtet sich der Podcast auch an Fachkräfte, die im Arbeitsalltag mit betroffenen Familien in Berührung kommen – mit dem Ziel, sie zu sensibilisieren und zum Nachdenken anzuregen.

Was erwartet Sie im Podcast?

Jede Folge beleuchtet ein zentrales Thema aus dem Alltag Angehöriger – authentisch, sensibel und ehrlich.

Bereits erschienen sind:

  • Folge 1: Warum diesen Podcast?

  • Folge 2: Papa im Knast – (Wie) sag ich’s meinem Kinde?

  • Folge 3: Drinnen und Draußen – Dazwischen die Mauer

  • Folge 4: Partner*in im Knast...was nun? Erste Hilfe für Angehörige von Inhaftierten

  • Folge 5: Mein Vater zum zweiten Mal in Haft – Eine Tochter erzählt

  • Folge 6: Strafe muss sein! – Muss Strafe sein?

Jeden Monat erscheint eine neue Folge.

Hier können Sie den Podcast hören:

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Ein Interview mit Rechtsanwalt und Beiratsmitglied Dr. Albert

Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, sind es oft die Kinder, die am meisten unter der Situation leiden – emotional, sozial und strukturell. Dabei geraten sie häufig aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit. Unser Projekt „Kinder von Inhaftierten“ setzt genau hier an und will den Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern stärken. Ein engagierter Beirat begleitet das Projekt, bringt Expertise ein und fördert die öffentliche Wahrnehmung. Wir haben mit Dr. Jahn-Rüdiger Albert gesprochen – ein Jurist, der sich im Beirat engagiert – über seine Beweggründe, die Bedeutung familienorientierter Angebote in Justizvollzugsanstalten (JVA) und den Handlungsbedarf in Politik und Gesellschaft.

Herr Albert, Warum engagieren Sie sich persönlich im Beirat des Projektes „Kinder von Inhaftierten“?

Ich bin beruflich auf das Thema gestoßen und habe festgestellt, wie wenig Informationen es dazu gibt. Das hat mich sehr nachdenklich gemacht. Im Beirat kann ich helfen, dieses wichtige Thema sichtbar zu machen und zur Multiplikation des Wissens beizutragen. Ich möchte die Perspektive einbringen, an welchen Stellen es noch hakt – sei es in der Praxis oder auf struktureller Ebene. Und vor allem bin ich davon überzeugt, dass es enorm wichtig ist, den Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern auch während der Haft aufrechtzuerhalten.

Wie wichtig sind aus Ihrer Sicht familienorientierte Angebote in JVAen?

Sie sind von zentraler Bedeutung. Nur wenn das Familienband erhalten bleibt, kann Resozialisierung wirklich gelingen. Der Weg zurück in ein straffreies Leben wird massiv erschwert, wenn Inhaftierte keinen Kontakt zu ihren Angehörigen – insbesondere zu ihren Kindern – haben. Der familiäre Rückhalt ist ein entscheidender Stabilitätsfaktor für die Zukunft.

Was wünschen Sie sich von Politik und Gesellschaft im Umgang mit Kindern von Inhaftierten?

Ich wünsche mir, dass Politik und Gesellschaft anerkennen, dass Bindungen durch eine Inhaftierung nicht einfach ignoriert oder sogar zerstört werden dürfen. Wir brauchen finanzielle und räumliche Ressourcen, damit der Kontakt zwischen Eltern und Kindern möglich bleibt.

Strafvollzug sollte nicht als bloßes Wegsperren betrachtet werden, sondern als Chance, Voraussetzungen für ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu schaffen.

Was ist aus Ihrer Sicht die größte Lücke in der gesellschaftlichen Wahrnehmung des Themas?

Viele Menschen glauben, dass es keinen Schaden anrichtet, wenn man Familienbeziehungen im Strafvollzug vernachlässigt. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Der Kontakt zu den Eltern ist elementar für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Gleichzeitig muss der inhaftierte Elternteil lernen, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Beides kann nur funktionieren, wenn der Kontakt nicht abbricht.

Welche Rolle spielt der Beirat für das Projekt und welchen Beitrag leisten Sie als Jurist?

Der Beirat ist ein Gremium, in dem unterschiedliche berufliche Perspektiven zusammenkommen. Diese Vielfalt macht ihn so wertvoll. Wir bündeln Informationen, geben Impulse weiter und bringen verschiedene Blickwinkel ein – das fördert den Austausch und stärkt das Projekt auf vielen Ebenen. Als Jurist kann ich dabei helfen, rechtliche Rahmenbedingungen verständlich zu machen und auf notwendige Veränderungen hinzuweisen.

Wie hat sich die Situation von Kindern von Inhaftierten seit dem Start des Projekts verändert?

Es ist deutlich zu spüren, dass das Projekt Spuren hinterlassen hat. In mehreren JVAen wurden neue Angebote geschaffen, die nun zunehmend wahrgenommen und auch aktiv angefragt werden – sowohl von inhaftierten Eltern als auch von Mitarbeitenden der Anstalten. Das Thema bekommt endlich mehr Sichtbarkeit, und es wird Schritt für Schritt ein Bewusstsein dafür geschaffen, wie wichtig der Eltern-Kind-Kontakt auch im Strafvollzug ist.

Vielen Dank für das Interview Dr. Albert!

 

Fazit: Familienkontakte als Schlüssel zur Resozialisierung und kindlichem Wohlergehen

Der Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern darf nicht als „Problem“ gesehen werden – sondern als Chance: für kindliche Entwicklung, familiäre Bindung und erfolgreiche Resozialisierung. Das Projekt „Kinder von Inhaftierten“ zeigt, wie viel durch gezielte Maßnahmen bewegt werden kann. Doch es braucht weiterhin Engagement, Austausch und die Bereitschaft, bestehende Strukturen kritisch zu hinterfragen – in der Justiz, der Politik und der Gesellschaft.

 

Wenn ein Elternteil ins Gefängnis muss, ist das nicht nur für die betroffene Person selbst ein tiefer Einschnitt – sondern auch für die ganze Familie. Kinder sind immer mitbetroffen – obwohl sie keinerlei Schuld an der Situation tragen.

Auch in Berlin gibt es viele Kinder mit einem inhaftierten Elternteil. Für sie bedeutet das häufig: Ängste, Unsicherheit, Scham, Loyalitätskonflikte oder soziale Ausgrenzung. Oft kommt es zusätzlich zu finanziellen und familiären Belastungen – ein Elternteil fehlt beim Abendessen, beim Vorlesen oder bei den Hausaufgaben. Der Alltag gerät aus dem Gleichgewicht.

Um diese Kinder auf ihrem Weg zu stärken, hat die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Berlin ein neues, speziell für Berlin entwickeltes Kinderbuch veröffentlicht:

„aufGefangen – wenn Mama ins Gefängnis muss“

Im Mittelpunkt steht das Kind Momo, dessen Mutter inhaftiert wurde. Es fühlt sich plötzlich allein, überfordert und voller Fragen. Zum Glück hat Momo einen treuen Begleiter: den Tiger.

Mit seiner Hilfe lernt Momo, über Gefühle zu sprechen, Antworten auf Fragen zu finden und wieder Hoffnung zu schöpfen.

Das Buch bietet:

  • kindgerechte Erklärungen und emotionale Orientierung
  • Impulse für Gespräche mit Eltern, Fachkräften oder Vertrauenspersonen
  • Mut und Unterstützung für Berliner Kinder mit einem inhaftierten Elternteil

Es eignet sich für den Einsatz in Kitas, Schulen, Beratungsstellen, Besuchsräumen von JVAs sowie für Familienangehörige und Fachkräfte, die betroffene Kinder begleiten.

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Das Buch richtet sich an Berliner Kinder und Fachkräfte.

Weitere Informationen und Bestellung:

Mail Mail Bestellung per Mail: kvi-berlin@freiehilfe.de Info-circled Info-circled Weitere Informationen