Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, wirft das viele Fragen bei den Kindern auf. Für die Eltern ist es nicht immer einfach, Erklärungen darauf zu finden. Deswegen finden Sie hier Antworten rund um das Thema „Papa muss ins Gefängnis“.

Das Wichtigste zuerst

Dein Papa hat dich immer noch lieb. Du kannst deinen Papa noch lieb haben. Daran wird sich nichts ändern!

Geht es Papa gut?

Dein Papa ist versorgt. Er hat ein eigenes Bett und bekommt genug zu Essen. Falls er krank wird, gibt es einen Arzt im Gefängnis.

Besuche

Wie oft und wann du deinen Papa besuchen darfst, ist bei jedem Gefängnis anders. Die Besuchszeiten kannst du auf der Homepage des Gefängnisses nachschauen.

Telefonate

Du kannst deinen Papa im Gefängnis nicht anrufen. In manchen Gefängnissen ist es aber möglich, dass dein Papa dich anruft.

Briefe

Du kannst deinem Papa jederzeit Briefe schreiben. Die Briefe werden im Gefängnis kontrolliert. Darum kommen die Briefe erst ein paar Tage später an. Sticker, Klebestreifen oder Kleber darfst du nicht verwenden.

Handy, Chat, E-Mail

Handys sind im Gefängnis nicht erlaubt. Dein Papa hat im Gefängnis kein Internet. Dein Papa kann also auch nicht chatten, E-Mails versenden oder empfangen.

Noch mehr Fragen?

Antworten auf noch viele andere Fragen sowie Informationen rund um das Thema Inhaftierung findest du auf: 

Kommt der Vater ins Gefängnis, ist das oft ein Schock für die ganze Familie. Wut, Enttäuschung, Trauer, Angst, aber auch das fehlende Einkommen müssen verkraftet werden. Die Inhaftierung des Partners wirft viele Fragen auf: Wen muss ich informieren? Wo ist mein Partner? Kann ich ihn besuchen? Brauchen wir einen Anwalt? Was soll ich meinen Kindern sagen? Wie soll ich über die Runden kommen?

In diesem Artikel geben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Inhaftierung des Partners.


Nehmen Sie sich die Zeit, in Ruhe einen Überblick zu bekommen! Versuchen Sie die Situation zu akzeptieren.

Schreiben Sie sich eine Liste mit allem, was wichtig ist.

Überlegen Sie genau und in Ruhe, wen Sie über die Inhaftierung informieren wollen. Nicht jeder muss jedes Detail erfahren.

Sie selbst müssen erst einmal keinen Anwalt suchen. Besprechen Sie dieses Thema bei Ihrem ersten Besuch im Gefängnis.

Ihr Partner hat die Möglichkeit, aus dem Gefängnis heraus einen Anwalt zu kontaktierten.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Pflicht- oder Wahlverteidigung. Eine Wahlverteidigung ist mit mehr Kosten verbunden.

Wenn Sie wenig Geld haben und sich selbst rechtliche beraten lassen möchten, fragen Sie beim Amtsgericht nach einem Rechtsberatungsschein/Beratungshilfe.

Ihr Partner ist versorgt!

Es ist wichtig, dass Sie sich zuerst um Ihre Existenz und die Ihrer Familie kümmern. Lassen Sie sich die Haftbescheinigung von Ihrem Partner schicken.

Informieren Sie die Bundesagentur für Arbeit/Jobcenter zeitnah über die Inhaftierung, falls Sie Leistungen beziehen.

Darüber hinaus kann es weitere Einrichtungen geben, die informiert werden müssen. 

Falls Sie oder Ihre Kinder über Ihren inhaftierten Partner versichert sind:

Setzen Sie sich umgehend mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, damit Sie und Ihre Kinder nicht unversichert sind. Die Haftbescheinigung ist bei der Krankenkasse vorzulegen.

Informieren Sie sich schnellstmöglich, welche Leistungen für Sie in Frage kommen.

Nehmen Sie ggf. Beratung in Anspruch. Stellen Sie alle Anträge zeitnah. Das Datum des Antrags gilt als offizieller Beginn für jede Leistung.

  • Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
  • Wohngeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Kinderzuschlag
  • Bildungs- und Teilhabe-Paket für Ihre Kinder

Genauere Informationen finden Sie hier.

Wundern Sie sich nicht, wenn Sie von Ihrem Partner zunächst nichts hören.

Aus Datenschutzgründen dürfen weder die Polizei noch das Gefängnis Auskunft geben, wo Ihr Partner inhaftiert ist. Vertrauen Sie darauf, dass sich Ihr Partner bei Ihnen meldet, sobald es möglich ist.

Untersuchungshaft:

  • Ermittlungen gegen Ihren Partner werden noch durchgeführt
  • Für einen Besuch oder ein Telefonat benötigen Sie i.d.R. eine Besuchserlaubnis vom zuständigen Gericht oder der Staatsanwaltschaft

Strafhaft:

  • Rechtskräftiges Urteil oder Geldstrafe
  • Für einen Besuchstermin müssen Sie das jeweilige Gefängnis kontaktierten

Sie können Ihren Partner im Gefängnis nicht anrufen. In der Strafhaft ist es jedoch möglich, dass Ihr Partner Sie anrufen kann.

Sie dürfen Ihrem Partner jederzeit Briefe schreiben. Die Briefe werden im Gefängnis kontrolliert. Darum kommen die Briefe erst ein paar Tage später bei Ihrem Partner an. Briefmarken können sie den Briefen in kleinen Mengen beilegen, es empfiehlt sich dies im Brief zu vermerken. Fotos können Sie gerne beilegen.

Briefe müssen folgende Bedingungen erfüllen.

  • nur auf Deutsch
  • keinen Kleber
  • keine Sticker
  • keine Klebestreifen

Rufen Sie bei der jeweiligen JVA an und lassen Sie sich das Vorgehen bei Besuchen erklären. Die Telefonnummer finden Sie auf der Internetseite der entsprechenden JVA.

Das brauchen Sie für Ihren Besuch im Gefängnis:

  • Einen Termin
  • Einen gültigen Personal-Ausweis oder einen gültigen Reisepass
  • Ggf. eine Besuchserlaubnis (siehe Untersuchungshaft)

Geben Sie Sicherheit

Geben Sie Sicherheit und bleiben Sie, wenn möglich, bei Ihren alltäglichen Routinen.

Seien Sie ehrlich

Versuchen Sie ruhig und besonnen eine ehrliche, altersgerecht und behutsame Erklärung für Ihre Kinder zu finden.

Überlegen Sie sich: Was verstehen die Kinder schon? Welche Information ist zu schwierig?

Sie können sich Hilfe holen: Es gibt Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach der richtigen Beratungsstelle. Rufen Sie uns gerne an!

Vertrauen Sie sich jemanden aus dem Kindergarten/der Schule an. Erklären Sie, was passiert ist. Nur so kann Rücksicht auf Ihr Kind genommen werden.

JVA-Besuch mit Kindern

Versuchen Sie, zum ersten Besuch ohne Ihre Kinder zu gehen. Im ersten besuch können Sie sich mit den Abläufen vertraut machen und wichtige Angelegenheiten unter vier Augen klären. Das macht Sie sicher und diese Sicherheit können Sie an Ihre Kinder weitergeben.

Für den Besuch Ihrer Kinder brauchen Sie einen gültigen Kinderausweis oder die Geburtsurkunde.



Lesen Sie auch: Papa muss ins Gefängnis. Was jetzt?

Wir freuen uns, dass am 9. August 2023 eine neue Gesprächsgruppe für Väter mit Hafterfahrung startet.

Während der Haftzeit ist der Kontakt zu den eigenen Kindern stark eingeschränkt. Nach der Entlassung hat sich der Alltag in der Regel grundlegend verändert. Das ist für die Väter, Mütter und Kinder eine große Herausforderung, die Familie muss sich neu finden. Im Gesprächskreis „Väter mit Hafterfahrung“ haben ehemals inhaftierte Väter die Möglichkeit, sich auszutauschen, Probleme im Umgang mit Haft und Vaterschaft zu lösen und die Rolle als Vater nach der Haft weiter zu entwickeln. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange die Haft her ist.

Initiiert wurde die Gruppe von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, durchgeführt wird sie vom Treffpunkt e.V.

Die Gesprächsgruppe findet jeden 2. Mittwoch im Monat von 18-20 Uhr im Treffpunkt e.V. und online statt. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.treffpunkt-nbg.de/bai/gruppen-angebote/

Wir wünschen der Gesprächsgruppe einen guten Start!


Mit großer Freude und Stolz vermeldet das Netzwerk KvI einen bedeutenden Fortschritt in der kontinuierlichen Arbeit zugunsten der Kinder von Inhaftierten: Die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz (JFMK) hat in ihrem Beschluss 2023 eine klare Positionierung zum Thema „Kinder von Inhaftierten“ verankert. Bereits in den Jahren 2018 und 2019 wurde dieses Thema auf den Tisch der Justizminister*innen-Konferenz gebracht. Sie forderte die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz dazu auf, sich dieser sensiblen Thematik anzunehmen. Dieser Meilenstein markiert einen bedeutsamen Schritt in der zunehmenden Vernetzung zwischen den Bereichen Justiz und Soziales.

Das Netzwerk KvI setzt sich bereits seit vielen Jahren mit großem Engagement für die Interessen und Bedürfnisse der Kinder von Inhaftierten ein. Initiiert wurde das Netzwerk 2018 von Hilde Kugler. Sie hat die Notwendigkeit einer Verzahnung von Justiz und Sozialem früh erkannt und mit ihrer Arbeit den Grundstein für den vorausgegangen JuMiKo- sowie den neuen JFMK-Beschluss gelegt. Dass nun auch die Jugend- Familienminister*innen-Konferenz sowie die Justizminister*innen-Konferenz dieses wichtige Thema aufgreifen, ist von großer Bedeutung und unterstreicht die wachsende Sensibilität für die Situation dieser Kinder.

Die Bundesinitiative des Netzwerk KvI begrüßt den gefassten Beschluss sehr und bekräftigt ihr Angebot, ihre umfassende Expertise auch bei der weiteren Entwicklung von Maßnahmen und Programmen einzubringen. Dabei strebt das Netzwerk KvI eine länder- und ressortübergreifende fachliche Unterstützung an, um den Bedarf der betroffenen Kinder noch sichtbarer zu machen. Durch eine fruchtbare Zusammenarbeit mit den zuständigen Akteuren sollen gezielt Angebote entwickelt und ausgebaut werden, die die spezifischen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Kinder in den Fokus rücken.

Das Bundesprojekt konnte bereits umfassende Erfahrungen sammeln und wird diese gerne in die Beratung einfließen lassen, um die beiden Ressorts bei ihrer künftigen engen Zusammenarbeit aktiv zu unterstützen. Dafür informiert das Netzwerk KvI über die besondere Lebenssituation der Kinder, zeigt Lücken in der Angebotslandschaft auf und entwickelt neue Angebote.

Die Anerkennung des Themas „Kinder von Inhaftierten“ durch die Jugend- und Familienminister*innen-Konferenz verleiht der Arbeit des Netzwerks KvI zusätzliche Kraft und Unterstützung. Gemeinsam können nun weitere Schritte unternommen werden, um das Wohlergehen und die Entwicklung der Kinder von Inhaftierten nachhaltig zu fördern und ihnen eine bessere Perspektive für ihre Zukunft zu bieten. Es ist ein erfreuliches Signal, dass die Anliegen dieser oft vergessenen und verletzlichen Gruppe von Kindern vermehrt in den Fokus der politischen Agenda gerückt sind. Die Verantwortlichen tragen eine gesellschaftliche Verpflichtung, diese Kinder in ihrer schwierigen Lebenssituation bestmöglich zu unterstützen und ihnen eine Stimme zu verleihen. Nur so können ihre Bedürfnisse angemessen berücksichtigt werden und sie erhalten die Möglichkeit, ihre Potenziale zu entfalten.

Ihre Hilde Kugler

Leitung des Bundesprojekts KvI

Eine Inhaftierung wirkt sich nicht nur auf den Inhaftierten selbst, sondern auch auf seine Angehörigen und ganz besonders auf die Kinder aus. Neben vielen anderen Problemstellungen plagt die Inhaftierten oft die Sorge um ihre Familien. Zu diesen Sorgen zählen nicht nur die Aufrechterhaltung des Kontakts zum Partner bzw. zur Partnerin und den Kindern, sondern auch Erziehungsfragen oder die Regelung von Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Um über diese Sorgen und Nöte zu sprechen sowie offene Fragen zu beantworten, gibt es in Bayreuth nun eine Vätergruppe und eine Familienberatung. Die Angebote finden alle zwei Wochen statt und sind für alle interessierten Inhaftierten zugänglich.

Die Familienberatung und Vätergruppe ergänzen die bereits vorhandene Vater-Kind-Gruppe und das Ehe-Seminar in der JVA Bayreuth. Durch den Ausbau der familienorientierten Angebote werden die Empfehlungen der Justizministerkonferenz 2018 wieder ein Stück weiter umgesetzt. Grundlage aller Angebote sind die UN-Kinderrechte.

Vätergruppe

Die Vätergruppe ist ein geschützter Raum, in dem die Inhaftierten die Möglichkeit zum Austausch haben. Zudem soll durch die Gruppe der bestmögliche Kontakt zwischen den inhaftierten Vätern und ihren Kindern ermöglicht werden. Geleitet wird die Gruppe von einer Sozialpädagogin. Neben dem Austausch werden relevante Themen und Inhalte eingebracht. Viele inhaftierte Väter beschäftigt:

  • Wie sage ich meinem Kind, wo ich bin?
  • Wie komme ich in die Vater-Kind-Gruppe?
  • Wie gestalte ich einen Besuch für mein Kind gut?
  • Wie kann ich den Briefkontakt altersgerechter gestalten?

Ziel ist die Väter weiterhin als Elternteile wahrzunehmen und ihnen nicht aufgrund der Inhaftierung ihre Rechte und Pflichten abzusprechen. Denn nach Haftende werden sie weiterhin Vater sein.

Familienberatung

In der Familienberatung werden die Inhaftierten dabei unterstützt, ihre (soziale) Verantwortung gegenüber ihrer Familie wahrzunehmen sowie ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu regeln. Folgende Themenbereiche werden in der Familienberatung besprochen:

  • Erziehungsfragen und Anliegen zur Kommunikation mit dem Kind
  • Unterstützung und Klärung in der Kommunikation mit dem Jugendamt oder anderen relevanten Behörden
  • Unterstützung bei der Klärung von persönlichen Angelegenheiten im Hinblick auf die Familie
  • Verbesserung der familiären Beziehungen zu Eltern, Partnerin und Kindern für ein stabiles Gefüge nach der Haftentlassung
  • Auseinandersetzung mit Zukunftsperspektiven

Bedeutung von Familie für Resozialisierung

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert die Familie grundlegend: Unversehens ist ein Elternteil alleinerziehend, für alles allein verantwortlich und AnsprechpartnerIn für nahezu sämtliche Themen. Der inhaftierte Elternteil ist bei bedeutenden Familienereignissen wie Geburtstagen, Weihnachten oder der Einschulung plötzlich nicht mehr dabei.

Die Familie ist einer der wichtigsten Faktoren für eine gelingende Resozialisierung. So kommt den Familien von Strafgefangenen in der Diskussion um ein gutes Übergangsmanagement eine ganz besondere Rolle zu. Untersuchungen zeigen, wie wichtig positive soziale Bindungen für eine Neuorientierung sowie persönliche Entwicklung sind. Daher sind Angebote zur Aufrechterhaltung sozialer und familiärer Bindungen während der Haftzeit von großer Bedeutung.

Netzwerk Kinder von Inhaftierten

Die Vätergruppe sowie die Familienberatung wurde durch die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern initiiert und wird durch den Treffpunkt e.V. durchgeführt. Die JVA Bayreuth gehört neben der JVA Nürnberg zu den zwei Modell-JVAen der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, die Anfang 2023 ihre Arbeit aufgenommen hat. Ziel des Modellprojekts ist die Sicherung der bestmöglichen Entwicklung von Kindern Inhaftierter.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.treffpunkt-nbg.de/bai/

Quelle: Straßenkreuzer, Ausgabe 07/2023

Ist die Mutter oder der Vater im Gefängnis, werden die Kinder mitbestraft. Die neue Landesfachstelle Bayern zur Unterstützung von Kindern mit inhaftierten Eltern setzt sich für diese Kinder ein. Was sich ändern müsste, damit der Strafvollzug von Eltern weniger traumatisierend für deren Kinder abläuft.

Juki ist ein schwarz-weiß gestreiftes Kuscheltier, das an ein Zebra erinnert und in dessen Bauch sich ein Kirschkernkissen verbirgt. Wenn der putzige Juki auf dem Bett in einer Zelle liegt oder für die obligatorischen Häftlingsbilder posiert, sieht das Gefängnis ein bisschen weniger schrecklich aus.

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Das Projekt EhrenHaft unterstützt mit Hilfe von engagierten Ehrenamtlichen von Haft betroffene Familien.

Muss ein Elternteil ins Gefängnis, werden die Familienmitglieder schnell mit neuen, unbequemen Themen konfrontiert. Neue Belastungen, andere Rollenverteilungen, finanzielle Schwierigkeiten, veränderte Bindungs- und Beziehungsmöglichkeiten und/oder der Umgang mit der Inhaftierung gegenüber Kindern, Kita, Schule, u.a. können dabei Herausforderungen werden.

Unterstützung für die betroffenen Kinder, die nun mit völlig veränderten Lebensumständen umgehen müssen, kann eine hilfreiche Entlastung für alle Beteiligten sein.

Die Ehrenamtlichen werden dank eines Einführungskurses durch 12 Einheiten sensibilisiert. Während der gesamten Zeit gibt es Austausch- und Reflektionsmöglichkeiten zwischen den Ehrenamtlichen, den Familien und der Projektkoordinatorin.

Der zeitliche Rahmen, der durchschnittlich 3 Stunden pro Woche beträgt, sowie der genaue Einsatz- und Aufgabenbereich werden in individueller Absprache mit dem*der Ehrenamtlichen und der Familie gemeinsam festgelegt.

Die Unterstützungsform kann dann von Spielplatzbesuchen über Alltagsentlastung bis hin zu Begleitung der Haftbesuche variieren.

Familien und Ehrenamtliche profitieren, alle Beteiligten lassen sich auf neue Erfahrungen und Menschen ein, wobei der Blick auf sich selbst und die eigenen Bedürfnisse nicht vernachlässigt werden.

Kontakt

Projektträger: FREIE HILFE Berlin e.V. , Brunnenstraße 28, 10119 Berlin
Ansprechpartnerin: Julie Ganschow
Mobil:   0157 33 738 400
Tel.:    030 44 36 24 -52

Im Rahmen des 38. Evangelischen Kirchentages erhielt Hilde Kugler für ihr Projekt Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) die Flamme der Hoffnung – The Flame Of Hope.

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert den Alltag einer Familie grundlegend und hat auch auf die Kinder schwerwiegende und belastende Auswirkungen. Studien zeigen, dass betroffene Kinder unter negativen psychischen und physischen Folgen sowie Stigmatisierung leiden. Das äußerst sich u.a. in Schuldgefühlen, auffälligem Verhalten, Kopf- oder Bauchweh. Kinder können ihren Schmerz meist nicht aussprechen. Im Hilfesystem gibt es kaum verbreitetes Wissen über die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen für Kinder von Inhaftierten.

Das Netzwerk KvI hat sich daher das Ziel gesetzt, auf Kinder von Inhaftierten aufmerksam zu machen und deren Situation nachhaltig zu verbessern. Dafür sollen strukturelle Barrieren zwischen den Systemen Justiz und Kinder- und Jugendhilfe reduziert und interdisziplinäre Vernetzungen geschaffen werden. Hilde Kugler, die das Strukturprojekt KvI 2018 initiiert hat, wurde nun für ihren Einsatz am 11. Juni 2023 mit der Flamme der Hoffnung – The Hope Of Flame ausgezeichnet.

Der bundesweite Verein „Die Flamme der Hoffnung – The Flame Of Hope e.V.“ organisiert seit vielen Jahren die Aktion „Lichtpunkt“. Dabei wird eine Solidaritätskerze an verschiedene Menschen und Einrichtungen überreicht, die symbolisch für Familien mit kranken und verstorbenen Kindern und Jugendlichen sowie für benachteiligte Kinder und für ihre Familien brennt. Über 140 Einrichtungen und Personen haben diese Hoffnungskerze bereits empfangen.

Das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) erweitert sein Informationsangebot um vier weitere digitale Kanäle: Facebook, Instagram, Twitter, XING und LinkedIn. Hier werden aktuelle Informationen zum Thema „Kinder von Inhaftierten“ geteilt und es gibt Einblicke in die Arbeit der Landesfachstellen Netzwerk KvI Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen – und Raum für Kommentare, Fragen und Anregungen.

Wer uns folgen möchte, findet unsere Profile hier:

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Wir freuen uns auf Sie!

Heute ist internationaler Kindertag. Dieser Tag wird weltweit in über 145 Staaten gefeiert, um auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und insbesondere auf Kinderschutz und Kinderrechte aufmerksam zu machen. Wussten Sie, dass in Deutschland schätzungsweise 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind? Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen.

Das wollen wir zum Anlass nehmen und euch unsere Juki-Seite vorstellen, die Beratungsseite für Kinder und Jugendliche für alle Fragen rund ums Gefängnis: Eine Angebotslandschaft verschafft einen bundesweiten Überblick über Angebote, die sich speziell an Kinder von Inhaftierten richten. Die Projekte reichen von Vater-Kinder-Gruppen über Begegnungstage bis hin zu Familienfesten. Im Bereich „FAQ“ werden die wichtigsten Begriffe, die mit Inhaftierung einhergehen, kindgerecht erklärt. Auch eine Mediensammlung mit Videos, Bücher, Links und Infomaterialien zum Thema Inhaftierung speziell für Kinder ist auf juki-online.de zu finden.

Reinschauen lohnt sich!