Im Juli veröffentlichte die Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe e.V. (BAG-S) aktuelle Daten zum Mutter-Kind-Vollzug in Deutschland. Die Studie zeigt dringenden und umfassenden Handlungsbedarf auf. Im Gespräch mit Christina Müller-Ehlers, der Geschäftsführerin der BAG-S, beleuchtet das Netzwerk Kinder von Inhaftierten die zentralen Ergebnisse der Studie, diskutiert die drängendsten Probleme und erfährt mehr über notwendige Reformen, um den Schutz und die Förderung von Kindern inhaftierter Mütter zu gewährleisten.

Welche Erkenntnisse haben Sie aus Ihrer Anfrage an die Landesjustizministerien im Zeitraum 2017 bis 2022 gewonnen? Gab es Aspekte, die Sie besonders überrascht oder besorgt haben?

Die Anfrage an die Landesjustizministerien hat dieses Thema der gemeinsamen Unterbringung von Müttern mit ihren Kindern wieder in den Fokus gerückt. Die letzten verfügbaren Zahlen sind aus dem Jahr 2010.

Derzeit gibt es in neun Bundesländern insgesamt 160 Haftplätze für Mütter mit ihren Kindern, während etwa 2600 Frauen inhaftiert sind, von denen rund zwei Drittel Kinder haben. Es bleibt unklar, ob die vorhandenen Plätze ausreichend sind, denn die Anforderungen an die Mütter sind oft so hoch, dass viele Anträge aufgrund ihrer Lebenssituation abgelehnt werden. Leider konnten wir durch die Anfrage nicht genau herausfinden, wie viele Ablehnungen es tatsächlich gibt.

Ein weiterer Punkt ist, dass die Belegungszahlen zeigen, dass der offene Vollzug fast nie voll ausgelastet ist. Dies liegt daran, dass die Mütter nicht nur die Kriterien für den Mutter-Kind-Vollzug erfüllen müssen, sondern auch für den offenen Vollzug geeignet sein müssen. Diese doppelten Hürden führen dazu, dass viele Mütter keinen Zugang zu diesen Plätzen erhalten.

Besonders auffällig ist die Tatsache, dass viele Bundesländer gar keine oder nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Unterbringung von Müttern mit ihren Kindern bieten. Diese fehlende Einheitlichkeit führt zu ungerechten Bedingungen für die betroffenen Familien.

Erschreckend ist zudem, dass Geburten im deutschen Strafvollzug lediglich geschätzt werden und es keine systematische Erfassung dieser Ereignisse gibt. Eine präzise und umfassende statistische Erhebung ist dringend notwendig, um die Situation der betroffenen Frauen und Kinder besser beurteilen und verbessern zu können.

Die Umfrage zeigt, dass die Regelungen im Mutter-Kind-Vollzug je nach Bundesland sehr unterschiedlich sind. Welche Auswirkungen hat diese Vielfalt auf die betroffenen Mütter und Kinder und wie bewerten Sie die bestehenden Regelungen?

In 13 Bundesländern gibt es die Möglichkeit, Frauen im Strafvollzug unterzubringen, während Rheinland-Pfalz, Thüringen und Sachsen-Anhalt Verwaltungsvereinbarungen mit anderen Bundesländern haben. Allerdings existieren spezielle Mutter-Kind-Abteilungen nur in neun Bundesländern. Diese Abteilungen sind teilweise Teil des regulären Strafvollzugs, während sie in Einrichtungen wie Aichach, Vechta oder Frankfurt am Main als Jugendhilfeeinrichtungen gelten. Letzteres bietet den Müttern und Kindern ganz andere Möglichkeiten der Betreuung und Unterstützung.

Diese Unterschiede führen dazu, dass die Chancen auf einen gut ausgestatteten Mutter-Kind-Vollzug stark vom Wohnort abhängen. Hinzu kommen die unterschiedlichen Anforderungen an die Mütter, die je nach Bundesland variieren. In Bundesländern, in denen Mutter-Kind-Abteilungen als Jugendhilfeeinrichtungen geführt werden, gibt es eine deutlich bessere pädagogische Betreuung und Unterstützung für die Mütter und ihre Kinder. Das bedeutet jedoch auch, dass eine Mutter in Hamburg ganz andere Kriterien erfüllen muss als eine Mutter in Frankfurt.

Was sind die größten Herausforderungen, denen der Mutter-Kind-Vollzug in Deutschland aktuell gegenübersteht? Gibt es besondere Problemfelder, auf die Sie als BAG-S immer wieder aufmerksam machen?

Eine der größten Herausforderungen ist die Schaffung gleicher Bedingungen für Mütter und Kinder im Strafvollzug. Derzeit variieren die Regelungen und die Qualität der Unterbringung je nach Bundesland stark. Diese Ungleichheit führt zu einer Ungerechtigkeit, da die Chancen auf eine angemessene Unterbringung von Müttern und Kindern stark vom Wohnort abhängen.

Der Wohnort einer Mutter sollte nicht darüber entscheiden, ob sie mit ihrem Kind zusammenbleiben kann. Es fehlen flächendeckende Unterbringungsmöglichkeiten, und viele Mütter müssen weit reisen, um Zugang zu Mutter-Kind-Abteilungen zu erhalten, was oft eine Trennung von dem Rest der Familie bedeutet. Es müssen dringend mehr Kapazitäten geschaffen werden, damit Mütter, die die Kriterien für eine Mutter-Kind-Abteilung erfüllen, nicht von ihren Kindern getrennt werden, nur weil es nicht genügend Plätze gibt.

Ein weiteres großes Problem ist die Sicherstellung des Kindeswohls im Strafvollzug. Kinder wachsen in einem Umfeld auf, das nicht auf ihre Bedürfnisse ausgelegt ist, was langfristige negative Auswirkungen auf ihre Entwicklung haben kann. Deshalb müssen mehr offene Plätze für Mütter mit Kindern geschaffen werden, die kindgerechtere Bedingungen bieten. Zusätzlich muss der bürokratische Aufwand für vollzugsöffnende Maßnahmen reduziert werden, damit Mütter leichter Zugang zu diesen Plätzen erhalten.

Ein zentrales Thema ist die hohe Zahl von Frauen im Strafvollzug, die an psychischen Beeinträchtigungen leiden. Diese Frauen sind besonders gefährdet, keine Chance auf eine gemeinsame Unterbringung mit ihren Kindern zu bekommen. Es ist dringend erforderlich, Mechanismen zu entwickeln, um auch diesen Frauen die Möglichkeit zu geben, mit ihren Kindern zusammenzubleiben. Dies erfordert spezielle Unterstützungsangebote und Betreuung, um sicherzustellen, dass sowohl das Wohl der Mutter als auch das des Kindes gewährleistet ist.

Die psychosoziale Betreuung von Müttern mit ihren Kindern ist in vielen Einrichtungen unzureichend. Mütter, die im Strafvollzug sind, benötigen umfangreiche Unterstützung, um ihre Erziehungsfähigkeiten zu stärken und die Bindung zu ihren Kindern zu fördern. Es ist dringend notwendig, die psychosozialen Betreuungsangebote in den Mutter-Kind-Abteilungen auszubauen. Dies umfasst regelmäßige Beratungen zur Kindesentwicklung und die Unterstützung bei der Erziehungsarbeit.

In Ihren Berichten fordert die BAG-S einheitliche Mindeststandards für den Mutter-Kind-Vollzug. Welche konkreten Veränderungen halten Sie für notwendig, um die Situation der betroffenen Familien zu verbessern?

Wir wollen sicherstellen, dass jede Mutter in Deutschland – unabhängig vom Wohnort – die gleichen Chancen auf eine gemeinsame Unterbringung mit ihrem Kind hat. Es darf nicht sein, dass eine Mutter in Bayern bessere Möglichkeiten hat als eine in Thüringen. Um dies zu gewährleisten, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz unerlässlich. Diese beiden Systeme müssen eng verzahnt arbeiten, um sicherzustellen, dass sowohl die Bedürfnisse der Kinder als auch die der Mütter berücksichtigt werden.

Wie sehen Sie die Rolle psychosozialer Unterstützung im Mutter-Kind-Vollzug? Sind diese Angebote in allen Bundesländern ausreichend vorhanden, und wie könnte eine flächendeckendere Versorgung aussehen?

Psychosoziale Unterstützung spielt eine zentrale Rolle im Mutter-Kind-Vollzug. Diese Angebote sind jedoch nicht flächendeckend vorhanden. Um eine flächendeckendere Versorgung sicherzustellen, müssten mehr qualifizierte Fachkräfte in die Mutter-Kind-Abteilungen integriert werden. Besonders wichtig sind regelmäßige Beratungen zur Kindesentwicklung und Unterstützung bei der Erziehungsarbeit. Dies erfordert die flächendeckende Anerkennung als Einrichtung der Jugendhilfe.

Wie sehen Sie die Zukunft des Mutter-Kind-Vollzugs in Deutschland? Gibt es bereits vielversprechende Ansätze oder Pilotprojekte, die als Vorbild für andere Bundesländer dienen könnten?

Die Zukunft des Mutter-Kind-Vollzugs in Deutschland muss in erster Linie auf der Vermeidung von Inhaftierungen basieren, insbesondere in Fällen, in denen Kinder betroffen sind. Haftvermeidende Strategien müssen in allen Situationen genutzt werden, um sicherzustellen, dass Mütter und ihre Kinder nicht getrennt werden. Ein entscheidender Aspekt ist die wohnortnahe Unterbringung in kindgerechten Einrichtungen, damit die Kinder in ihrem gewohnten sozialen Umfeld bleiben können und gleichzeitig die Mutter-Kind-Bindung gestärkt wird.

Es ist wichtig, Alternativen zur klassischen Haft stärker in Betracht zu ziehen. Ein Ansatz wie „Erziehungstrainings statt Strafe“ könnte eine sinnvolle Lösung darstellen, ähnlich dem Modell „Arbeit statt Strafe“. Solche Trainings könnten Müttern helfen, ihre Erziehungsfähigkeiten zu verbessern und gleichzeitig vermeiden, dass sie und ihre Kinder durch eine Inhaftierung getrennt werden. Besonders Frauen, die oft kurze Freiheits- oder Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen, könnten von diesen Alternativen profitieren.

Auch das Konzept des „Hausfrauenvollzugs“, bei dem die Mütter ihre Strafe zu Hause verbüßen und dabei die Möglichkeit haben, sich um ihre Kinder zu kümmern, könnte unter einem modernen Namen neu aufgelegt werden und wäre eine Möglichkeit, um Inhaftierungen zu vermeiden und gleichzeitig das Wohl der Kinder zu sichern. Solche Ansätze bieten nicht nur eine bessere Perspektive für die betroffenen Familien, sondern entlasten auch den Strafvollzug und die Jugendhilfe.

Ein vielversprechendes Pilotprojekt ist der „Strafvollzug in freien Formen“ im Bundesland Sachsen, das als erstes Bundesland dieses Modell für Frauen eingeführt hat. Es bleibt abzuwarten, ob dieses Konzept auch für Frauen mit Kindern erweitert wird.

Darüber hinaus müssen wir Angebote entwickeln, die es Vätern ermöglichen, gemeinsam mit ihren Kindern untergebracht zu werden.

Der Verein Freie Hilfe Berlin e.V. ist seit vielen Jahren eine zentrale Anlaufstelle in der sozialen Arbeit mit Straffälligen und ihren Familien. Er unterstützt inhaftierte Menschen bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft und bietet zugleich wichtige Hilfen für deren Angehörige, insbesondere auch für Kinder. Das Projekt aufGefangen des Freien Hilfe e.V. legt dabei seinen Schwerpunkt auf inhaftierte Väter, die trotz ihrer Haftzeit den Kontakt zu ihren Kindern halten wollen. Das Ziel ist es, familiäre Bindungen zu stärken und den betroffenen Familien in dieser schwierigen Zeit durch intensive Beratung und Unterstützung zur Seite zu stehen.

 

Das SeitenWechsel-Programm

Eine besondere Möglichkeit, diese oft verborgene und wenig bekannte Arbeit zu erleben, bietet das Programm „SeitenWechsel“. Es richtet sich an Führungskräfte aus der Wirtschaft, die für eine Woche die Gelegenheit erhalten, die Praxis der sozialen Arbeit hautnah zu erleben. Die Teilnehmer*innen tauchen in den Arbeitsalltag von sozialen Organisationen ein. Der Freie Hilfe Berlin e.V. nimmt seit mehreren Jahren regelmäßig am SeitenWechsel-Programm teil.

Praktische Einblicke in die Straffälligenhilfe

Während ihres Aufenthalts bei dem Freie Hilfe Berlin e.V. begleiten die SeitenWechsler*innen die täglichen Abläufe. Dabei erleben sie u.a. die Familienarbeit des Projekts aufGefangen und erhalten tiefere Einblicke in die Herausforderungen und Chancen der Straffälligenhilfe. Die Teilnehmer*innen erleben dabei die Beratung für inhaftierte Väter und erfahren wie wichtig es ist, ihnen zu helfen, die Bindung zu ihren Kindern zu bewahren oder wiederherzustellen. Für die SeitenWechsler*innen wird so greifbar, dass auch straffällig gewordene Menschen liebende Eltern sein können, die das Beste für ihre Kinder wollen. Durch diesen Perspektivenwechsel können die Führungskräfte Vorurteile abbauen und ein tieferes Verständnis für die komplexen Probleme entwickeln, mit denen sowohl die Inhaftierten als auch deren Familien konfrontiert sind.

Beitrag zur Enttabuisierung

Mit dem SeitenWechsel-Programm trägt der Freie Hilfe Berlin e.V. dazu bei, das Thema Straffälligkeit aus der gesellschaftlichen Tabuzone zu holen und das Bewusstsein für die besonderen Lebensrealitäten inhaftierter Eltern und ihrer Kinder zu schärfen. Familien von Inhaftierten sind oft sozial isoliert und stehen am Rand der Gesellschaft. Diese Isolation zu durchbrechen, ist ein wichtiger Schritt, um eine erfolgreiche Wiedereingliederung zu ermöglichen.

Das Programm vermittelt den Teilnehmer*innen nicht nur wertvolle soziale Kompetenzen, sondern erzeugt auch einen Multiplikatoreneffekt: Die Eindrücke und Erfahrungen, die die SeitenWechsler*innen gewinnen, können in die Unternehmenskultur und in die tägliche Teamarbeit einfließen. Diese neu gewonnen Perspektiven sorgen für ein stärkeres soziales Bewusstsein, mehr Offenheit und können in ihrem beruflichen Umfeld neue Impulse setzen.

Bisher hatte der Freie Hilfe Berlin e.V. Seitenwechsler*innen von Firmen wie Vattenfall, Berliner Wasserwerke, dem BER-Airport u.v.m.

Fazit

Das SeitenWechsel-Programm in Kooperation mit dem Freie Hilfe Berlin e.V. ist ein wertvolles Instrument zur Förderung sozialer Kompetenzen und zur Stärkung des Verständnisses für benachteiligte Gruppen.

Der Verein Freie Hilfe Berlin e.V. freut sich darauf, auch in Zukunft weitere SeitenWechsler*innen zu begrüßen und ihnen u.a. die Welt der Straffälligenhilfe näherzubringen.

Weitere Informationen zur Arbeit des Freien Hilfe Berlin e.V. finden Sie hier. Weitere Informationen zu der Teilnahme am SeitenWechsel-Programm finden Sie hier.

Wir möchten Sie auf einen aktuellen und äußerst spannenden Podcast des Deutschlandfunks hinweisen: Eltern im Knast: Und was ist mit den Kindern?. Der Podcast setzt sich intensiv mit den Herausforderungen auseinander, denen Kinder von inhaftierten Eltern täglich begegnen, und zeigt eindrucksvoll, wie wichtig der Schutz und die Wahrung von Kinderrechten im Zusammenhang mit elterlicher Inhaftierung sind.

Ein besonderes Highlight ist das Interview mit Hilde Kugler, der Initiatorin und Leiterin der Bundesinitiative Netzwerk Kinder von Inhaftierten. Sie gibt wertvolle Einblicke aus ihrer langjährigen Erfahrung und spricht über die drängenden Herausforderungen sowie über konkrete Maßnahmen, um die Situation dieser oft vergessenen Kinder nachhaltig zu verbessern.

Dieser Podcast bietet wichtige Impulse für alle, die sich mit dem Thema Kinder von Inhaftierten befassen, und setzt entscheidende Akzente im Hinblick auf Mitbestimmung, Teilhabe und den Schutz von Kinderrechten.

Heute, am 20. September 2024, feiern wir den Weltkindertag und erinnern an die Rechte aller Kinder, die in der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) festgeschrieben sind. Doch für Kinder von Inhaftierten bleibt besonders eines dieser grundlegenden Rechte in Deutschland oftmals unerfüllt: das Recht auf regelmäßigen, direkten Kontakt zu beiden Elternteilen, auch wenn einer von ihnen inhaftiert ist. Artikel 9 der UN-KRK garantiert diesen Anspruch – leider wird er in der Praxis häufig nur unzureichend umgesetzt.

Schätzungsweise 100.000 Kinder in Deutschland sind aktuell von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Für diese Kinder bedeutet die Haft ihres Elternteils einen enormen Einschnitt in ihr Leben. Der Kontakt ist oft auf wenige, kurze Besuche pro Monat beschränkt und findet meist nicht unter kindgerechten Bedingungen statt. Hinzu kommen meist lange Anreisen zu den Justizvollzugsanstalten (JVA) sowie Besuche, die in ungeeigneten Räumen mit unzureichenden Spiel- und Rückzugsmöglichkeiten stattfinden. Diese Umstände erschweren den betroffenen Kindern nicht nur den Kontakt, sondern auch die emotionale Bindung zu ihrem inhaftierten Elternteil.

Was fordert die UN-Kinderrechtskonvention?

Artikel 9 der UN-KRK sichert jedem Kind das Recht auf regelmäßigen, persönlichen und unmittelbaren Kontakt mit seinen Eltern zu, soweit dieser Kontakt nicht dem Kindeswohl widerspricht. In Deutschland sind sowohl der Bund als auch die Länder durch die Konvention gebunden, diesen Anspruch umzusetzen. Doch die Realität sieht anders aus: In den meisten Bundesländern variiert die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesuchszeit erheblich – von monatlich einer Stunde (z.B. in Hessen und Saarland) bis zu vier Stunden (z.B. in Brandenburg und Sachsen). Auch die Möglichkeiten für zusätzliche Langzeitbesuche oder telefonischen und digitalen Kontakt sind nicht flächendeckend geregelt und hängen oft von der jeweiligen JVA ab.

Warum sind Besuche so wichtig?

Für Kinder, deren Eltern inhaftiert sind, ist der regelmäßige persönliche Kontakt nicht nur eine Möglichkeit, die familiäre Bindung aufrechtzuerhalten – er ist ein zentraler Bestandteil ihrer Entwicklung und emotionalen Stabilität. Der Kontakt hilft ihnen, besser mit der belastenden Situation umzugehen und Entfremdung zu verhindern, die besonders bei längeren Haftstrafen auftreten kann.

Untersuchungen zeigen, dass regelmäßige Besuche und Gespräche mit dem inhaftierten Elternteil dazu beitragen, dass Kinder das Geschehen besser verarbeiten und sich weniger isoliert fühlen. Zudem kann der Kontakt die Wiedereingliederung des Elternteils nach der Haft unterstützen, was langfristig der ganzen Familie zugutekommt.

Was muss sich ändern?

Es braucht dringend einheitliche, bundesweite Mindeststandards, die den Kontakt zwischen Kindern und ihren inhaftierten Eltern gewährleisten. Dazu zählen:

  1. Geregelte Besuchszeiten in allen Bundesländern und JVAen, die den Bedürfnissen der Kinder gerecht werden. Diese sollten häufiger und länger sein als aktuell in vielen Fällen der Standard ist.
  2. Kindgerechte Besuchsumgebungen mit Spielmöglichkeiten und geschützten Bereichen, die es den Kindern erleichtern, sich in der ungewohnten Umgebung der JVA zurechtzufinden.
  3. Erweiterte digitale Kontaktmöglichkeiten, wie z.B. Videotelefonie, die als Ergänzung zu persönlichen Besuchen angeboten werden sollten und nicht auf die reguläre Besuchszeit angerechnet werden dürfen.
  4. Sensibilisierung der Justizvollzugsanstalten für die Bedürfnisse der Kinder von Inhaftierten sowie Schulungen für das Personal, um den Umgang mit diesen Kindern zu verbessern.

Der Weltkindertag erinnert uns daran, dass jedes Kind das Recht auf eine glückliche und gesunde Kindheit hat – unabhängig von den Lebensumständen. Der regelmäßige Kontakt zu inhaftierten Eltern ist ein Menschenrecht, das von allen staatlichen Stellen in Deutschland respektiert und umgesetzt werden muss.

Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass die Kinder von Inhaftierten nicht weiter vergessen werden und ihnen die Unterstützung zukommt, die sie verdienen!

Im Rahmen des Forschungsprojekts „Kinder von Inhaftierten“ führt das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) im Auftrag der Auridis Stiftung eine umfangreiche Bestandsanalyse durch. Ziel der Erhebung ist es, die Lebenssituation von Kindern inhaftierter Eltern in den Bundesländern Hessen, Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen besser zu verstehen und die familienorientierten Unterstützungsangebote für diese Kinder und ihre Familien systematisch zu untersuchen.

Hintergrund und Zielsetzung

Kinder von inhaftierten Eltern stehen oft vor besonderen Herausforderungen, da die Inhaftierung eines Elternteils tiefgreifende Auswirkungen auf ihre Lebensumstände hat. Das Forschungsprojekt möchte deshalb sowohl familienorientierte Unterstützungsangebote innerhalb der Justizvollzugsanstalten als auch externe Angebote analysieren. Die Erkenntnisse aus dieser Bestandsaufnahme sollen helfen, das Unterstützungsnetzwerk für betroffene Kinder weiterzuentwickeln und zu verbessern.

Ihre Teilnahme als Fachkraft

Wir richten uns gezielt an Fachkräfte, die in familienorientierten Unterstützungsprojekten tätig sind und mit inhaftierten Eltern arbeiten. Ihre Einschätzungen und Erfahrungen sind von großer Bedeutung, da Sie direkten Einblick in die Wirkung und Herausforderungen der bestehenden Maßnahmen haben. Ihre Teilnahme an der Umfrage trägt wesentlich dazu bei, die Versorgungssituation von Kindern inhaftierter Eltern weiter zu optimieren.

Umfang der Befragung

Sollten Sie in mehreren Justizvollzugsanstalten tätig sein oder dort familienorientierte Angebote durchführen, haben Sie die Möglichkeit, den Fragebogen für bis zu drei Haftanstalten auszufüllen. Dies ermöglicht eine differenzierte Betrachtung der einzelnen Standorte und ihrer spezifischen Gegebenheiten. Alternativ können Sie sich auch auf eine Haftanstalt konzentrieren, in der Sie schwerpunktmäßig tätig sind.

Vertraulichkeit und Auswertung

Die Befragung erfolgt anonym, und es besteht zu keiner Zeit die Möglichkeit, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder Institutionen zu ziehen. Ihre Antworten werden systematisch ausgewertet und liefern wertvolle Erkenntnisse für die Weiterentwicklung familienorientierter Angebote.

Ihre Mitwirkung ist entscheidend

Durch Ihre Teilnahme helfen Sie uns, ein besseres Verständnis für die Lebenssituation der betroffenen Kinder zu gewinnen und gezielte Verbesserungen für deren Unterstützung anzustoßen. Es gibt keine richtigen oder falschen Antworten – jede Ihrer Einschätzungen zählt!

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Zeit und Ihr Engagement. Ihre Teilnahme trägt entscheidend dazu bei, die Zukunft der Kinder von Inhaftierten positiv zu gestalten.

Kontakt bei Fragen:

Wenn Sie Fragen haben, dann können Sie uns gerne Ihre Fragen zukommen lassen. Bitte schreiben Sie dann auch Ihre Antwortadresse auf.

Schreiben Sie das IKJ gerne an:
IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe
Stichwort: KVI
Altendorfer Straße 237
45143 Essen

Das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ) macht eine Umfrage bei Familien, in denen ein Elternteil im Gefängnis ist. Zusammen mit der Auridis Stiftung wird diese Befragung in Berlin, Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen durchgeführt.

 

Das IKJ und die Auridis Stiftung möchten in dem Forschungsprojekt wissen, wie gut die Familienangebote in den Gefängnissen für Familien funktionieren, und herausfinden, wie gut diese Angebote den Familien helfen.

Daher würden wir uns freuen, wenn Sie uns bei der Forschung helfen und einen Fragebogen ausfüllen. Die Teilnahme ist freiwillig und anonym. Wenn Sie eine oder mehrere Fragen nicht beantworten möchten, ist das vollkommen in Ordnung.

Wenn Sie keinen Kontakt zum anderen Elternteil in Haft haben, dann können Sie trotzdem an unserer Umfrage teilnehmen.

Kontakt bei Fragen:

Wenn Sie an uns Fragen haben, dann können Sie uns gerne Ihre Fragen zukommen lassen. Bitte schreiben Sie uns dann auch Ihre Antwortadresse auf.

Schreiben Sie das IKJ gerne an:
IKJ Institut für Kinder- und Jugendhilfe
Stichwort: KVI
Altendorfer Straße 237
45143 Essen

Die Inhaftierung der eigenen Mutter ist ein großer Schock für die Kinder und wirft gleichzeitig viele Fragen auf. Es ist nicht immer einfach, Erklärungen darauf zu finden. In unserem Beitrag und Flyer „Mama muss ins Gefängnis“ finden Sie daher kindgerechte Antworten zu diesem schwierigen Thema.

 

Das Wichtigste zuerst

Dein Papa hat dich immer noch lieb. Du kannst deinen Papa noch lieb haben. Daran wird sich nichts ändern!

Geht es Papa gut?

Dein Papa ist versorgt. Er hat ein eigenes Bett und bekommt genug zu Essen. Falls er krank wird, gibt es einen Arzt im Gefängnis.

Besuche

Wie oft und wann du deinen Papa besuchen darfst, ist bei jedem Gefängnis anders. Die Besuchszeiten kannst du auf der Homepage des Gefängnisses nachschauen.

Telefonate

Du kannst deinen Papa im Gefängnis nicht anrufen. In manchen Gefängnissen ist es aber möglich, dass dein Papa dich anruft.

Briefe

Du kannst deinem Papa jederzeit Briefe schreiben. Die Briefe werden im Gefängnis kontrolliert. Darum kommen die Briefe erst ein paar Tage später an. Sticker, Klebestreifen oder Kleber darfst du nicht verwenden.

Handy, Chat, E-Mail

Handys sind im Gefängnis nicht erlaubt. Dein Papa hat im Gefängnis kein Internet. Dein Papa kann also auch nicht chatten, E-Mails versenden oder empfangen.

Noch mehr Fragen?

Antworten auf noch viele andere Fragen sowie Informationen rund um das Thema Inhaftierung findest du auf: 



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Partner in Haft. Was nun? Papa muss ins Gefängnis. Was jetzt?

Ende Juli war es soweit: Angehörige von Inhaftierten der JVA Waldeck, begleitet von Mitarbeiterinnen der katholischen Seelsorge und dem Modellprojekt „Angehörigenarbeit“, trafen sich zu einem besonderen Ausflug im Rostocker Zoo.

Der Tag begann mit einem gemeinsamen Start, bevor die Familien das weitläufige Zoogelände erkundeten. Ob allein oder in Kleingruppen – es gab viel zu entdecken und zu erleben. Zu einem vorher vereinbarten Zeitpunkt trafen sich alle Teilnehmer wieder zum gemeinsamen Mittagessen. Dank der guten Organisation konnten wir einen reservierten Tisch nutzen, der von den Mitarbeitern des Zoos ansprechend dekoriert worden war.

Nach einer Stärkung machten sich die Familien erneut auf den Weg, um die vielen weiteren Attraktionen des Zoos zu erkunden. Besonders die Kinder hatten eine großartige Zeit: Sie beobachteten und lernten unterschiedliche Tiere kennen, erforschten verschiedene Stationen und Spielplätze und erlebten viele spannende Momente.

Während die Kinder sich vergnügten, nutzten die Erwachsenen die Gelegenheit zum Austausch. Die Anwesenheit der Mitarbeiterinnen der katholischen Seelsorge und des Modellprojekts „Angehörigenarbeit“ bot Raum für wertvolle Gespräche und intensiven Austausch.

Der Tag endete mit vielen strahlenden Gesichtern und positivem Feedback. Müde, aber glücklich, machten sich die Familien auf den Heimweg. Dieser gemeinsame Zoobesuch war für alle Beteiligten eine bereichernde Erfahrung und ein schöner Anlass, wertvolle Zeit miteinander zu verbringen und neue Kraft zu schöpfen.

Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) Bayern hat neben der Entwicklung neuer Angebote und der direkten Beratung von Familien auch die Aufgabe, Fachkräfte für das Thema „Kinder von Inhaftierten“ zu schulen. Erfreulicherweise konnten im Rahmen der anstaltsinternen Fortbildung der JVA Nürnberg (einschließlich der Außenstellen) bei 17 Terminen rund 330 Mitarbeitende aus allen Bereichen, darunter der allgemeine Vollzugsdienst, Fachdienste und die Leitungsebene, für die Probleme der Kinder sensibilisiert werden, die durch die Inhaftierung eines Elternteils entstehen. Hierbei fand auch eine intensive Thematisierung des „familienorientierten Vollzugs“ statt.

Kontroverse Diskussionen und konstruktive Anregungen

Während der Veranstaltungen gab es teils kontroverse Diskussionen über Veränderungen, die durch die Landesfachstelle angestoßen wurden. Ein Beispiel ist die Markierung der Wege, die den Kindern beim Besuch den Weg mittels Hufspuren des Maskottchens Juki weisen. Diese Maßnahmen wurden jedoch auch von vielen Teilnehmenden positiv aufgenommen, was sich in zahlreichen konstruktiven Anregungen und einer hohen Bereitschaft zur Unterstützung familienorientierter Angebote zeigte. Ein wichtiges Thema, das von den Mitarbeitenden angesprochen wurde, war der Personalmangel, da die Umsetzung der familienorientierten Angebote natürlich auch zu einem zeitlichen Mehraufwand bei den Diensthabenden führt.

Praktische Vorschläge der Teilnehmenden

In den Rückmeldungen der Teilnehmenden wurde unter anderem angeregt, Briefsets, die speziell für die Kommunikation zwischen Kind und inhaftiertem Elternteil entwickelt wurden, in der Zugangsabteilung bereitzulegen. Zudem wurde eine Anleitung für den Briefkontakt gewünscht, beispielsweise mit Piktogrammen. Eine weitere Idee war, „Überzieher“ mit dem Juki-Design für die Handsonden, die bei der Einlasskontrolle zum Einsatz kommen, von der Schneiderei nähen zu lassen.

Positives Fazit und Ausblick

Aus Sicht der Landesfachstelle und der Justizvollzugsanstalt ist es ein großer Erfolg, so viele Mitarbeitende einer JVA für das Thema „Kinder von Inhaftierten“ erreicht zu haben und somit auch den Austausch innerhalb der JVA zu befördern. Ein Teilnehmender bedankte sich für die Veranstaltung mit den Worten: „Danke für den tollen und informativen Vortrag :)“ Ein wichtiges Thema, das von den Mitarbeitenden angesprochen wurde, war der Personalmangel.

In einem Nachgespräch mit der Leitungsebene werden die konkreten Anregungen geprüft und Umsetzungsmöglichkeiten besprochen. Am Ende geht es darum, sich gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten einzusetzen, um deren bestmögliche Entwicklung zu unterstützen.

Wir sind stolz auf die positive Resonanz und die vielen konstruktiven Ideen und freuen uns darauf, gemeinsam mit der JVA Nürnberg weitere Schritte zu gehen, um die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zu verbessern.

Direkt im Anschluss an die COPE-Konferenz fand am 14. Juni 2024 in den Räumlichkeiten des Deutschen Instituts für Menschenrechte der Fachtag der Projektbundesländer Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ statt. Diese Veranstaltung brachte Vertreter*innen aus Ministerien, Projektbeiräten und Landesfachstellen der sechs Projektbundesländer sowie Interessierte aus zwei weiteren Bundesländern zusammen, um zentrale Fragen zur Unterstützung von Kindern mit inhaftierten Eltern zu diskutieren.

Nach der Begrüßung durch Hilde Kugler von der Bundeskoordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten und Claudia Kittel von der Monitoringstelle UN-KRK führten Elke Brachaus von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin sowie Grit Doernbrack von der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Berlin die Anwesenden mit einleitenden Worten in die Themen des Fachtages ein.

Projektüberblick und Kennenlernen

In  einer ersten Austauschrunde konnten sich die Teilnehmenden gegenseitig über ihre Landesprojekte „Netzwerk KvI“ informieren und in acht Gruppen zu je vier Personen über folgende Fragen diskutieren:

  • Status quo: Wie läuft das Projekt Kinder von Inhaftierten in meinem Bundesland?
  • Umsetzung: Wie sind die Regelungen bzw. Umsetzungen in Ihrer Einrichtung bzw. Behörde?
  • Herausforderungen: Was sind die größten Herausforderungen in meinem Tätigkeitsfeld?
  • Unterstützung: Welche Unterstützungsmöglichkeiten können Sie anbieten, welche wünschen Sie sich?

Workshops und Diskussionen

In den Projekten der Bundesländer werden häufig ähnliche Grundsatzthemen in den Beiräten diskutiert.

Für diesen Fachtag wurden zwei wichtige Fragestellungen ausgewählt:

  1. Wie können die Kinder und Angehörigen in ihrem Sozialraum erreicht werden?
  2. Wie lassen sich die unterschiedlichen Anforderungen von den Kinderrechten einerseits und den Sicherheitsmaßnahmen des Justizvollzuges andererseits in Einklang bringen?

Der erste Workshop, moderiert von Sven Zibell und Kirsten Holert aus Hamburg, konzentrierte sich auf Zugangsmöglichkeiten zu Kindern von Inhaftierten über sozialraumorientierte Angebote und offene Kinder- und Jugendarbeit. Die besondere Förderstruktur in Hamburg regte hier zu intensiven Diskussionen und Umsetzungsideen in anderen Bundesländern an.

Der zweite Workshop, geleitet von Anja Seick aus Berlin und Heike Schlagge von der JVA Moabit, stellte das Thema „Kinderrechte vs. Sicherheit“ in den Fokus „Kinder als Chance für Justizvollzugsanstalten“ und regte über Praxisbeispiele zur gemeinsamen Lösungssuche an. Die interdisziplinäre Zusammensetzung der Teilnehmenden von der Kinderschutzbeauftragten über Mitarbeiterinnen aus JVAen, verschiedenen sozialen Diensten bis hin zu der Entscheidungsebene in Justiz- und Sozialministerien war sehr gewinnbringend für die Diskussionen. Die unterschiedlichsten Expertisen beleuchteten viele verschiedene Facetten und Zusammenhänge der Themen, woraus sich wertvolle neue Lösungsansätze und Ideen entwickelten.

Fazit und Kontakt

Die Diskussionen des Tages waren geprägt von einem offenen Austausch über den aktuellen Stand der Projekte in den jeweiligen Bundesländern, die verschiedenen Umsetzungsstrategien und die größten Herausforderungen in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern. Dabei wurde auch intensiv darüber gesprochen, welche Unterstützungsmöglichkeiten angeboten werden können und welche noch benötigt werden.

Wir freuen uns sehr über den erfolgreichen Verlauf des Fachtags und die wertvollen Beiträge aller Teilnehmenden.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter: