Interview: „Elternhaft ist für Kinder wie eine Zwangstrennung“

Quelle: Deutsches Institut für Menschrechte

Muss ein Elternteil eine Haftstrafe antreten, kann das Kinder massiv belasten. Das Deutsche Institut für Menschrechte sprach mit Hilde Kugler, Projektleiterin der Bundesinitiative Netzwerk KvI, und Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, wie Kinder bestmöglich unterstützt werden können und was sie sich diesbezüglich von dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz 2023 erwarten.

Die Inhaftierung eines Elternteils bedeutet einen drastischen Einschnitt im Leben eines Kindes. Was ist zu beachten, damit Kinder besser mit der Situation zurechtkommen?

Hilde Kugler: Wie in allen Trennungssituationen benötigen Kinder aus ihrem gesamten Umfeld Verständnis und Sicherheit. Eine Inhaftierung ist eine Art von Zwangstrennung und geprägt von Scham, Tabus und moralischen Bewertungen. Die Kinderrechte garantieren Kindern, dass ihre Rechte auch im Strafvollzug beachtet und vorrangig in Entscheidungen einbezogen werden. Konkret bedeutet dies, dass betroffene Kinder altersgerecht über ihr Recht auf direkten und persönlichen Kontakt mit dem inhaftierten Elternteil, Besuchsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote informiert werden.

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