Wir haben nachgefragt!

Was wollen Bündnis 90/Die Grünen, CSU, FDP, Freie Wähler,  DIE LINKE und SPD in der kommenden Legislaturperiode in Bayern zur Verwirklichung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern tun?

Hier die Antworten auf die Fragen des bundesweiten Netzwerks KvI anlässlich der Wahl zur Bayerischen Landtagswahl 2023 zu insgesamt vier Fragen.

Frage 1

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei für die Entwicklung eines Systems, das Daten zur Anzahl der Kinder mit Eltern in Haft sowie deren Lebenssituation erhebt und das Angebote für Kinder inhaftierter Eltern erfasst?

Die Bindungen zu ihren Partner*innen und Kindern geben vielen Inhaftierten Halt und erhöhen die Chancen auf eine erfolgreiche Resozialisierung. Durch Parlamentarische Anfragen der Oppositionsfraktionen wurde immer wieder deutlich, dass der Bayerischen Staatsregierung keine umfassenden statistischen Daten zur Situation der Kinder von Inhaftierten vorliegen. Darum ist es wichtig, dass künftig solche Informationen in den Justizvollzugsanstalten erfragt und ausgewertet werden. Auf der Basis dieser Daten können dann zielgerichtet entsprechende Angebote entwickelt werden, um zum einen die Resozialisierungschancen der Inhaftierten zu vergrößern und um zum anderen dem Recht der Kinder auf Umgang mit ihren Eltern gerecht zu werden. Dabei ist auch ein Austausch mit den Justizverwaltungen der anderen Bundesländer wichtig, da in vielen Fällen die Kinder der Inhaftierten in einem anderen Land leben. Wir setzen uns dafür ein, dass künftig im Bayerischen Strafvollzug in dieser Weise mehr für die Rechte der Kinder der Inhaftierten getan wird.

Aus Datenschutzgründen ist eine genaue Erfassung zu Kindern inhaftierter Eltern derzeit noch nicht vorhanden. Aktuell kann diese Information lediglich dokumentiert werden, wenn diese freiwillig dargelegt wird. Ein System zur Verbesserung der Datengrundlage zu Kindern inhaftierter Eltern kann perspektivisch geprüft werden – selbstverständlich unter Wahrung der Datenschutzvorschriften.

Wir halten die Vernetzung der Behörden untereinander für sehr wichtig. Die Chancen der Digitalisierung sollten hier dringend genutzt werden. Insbesondere benötigen die Justizbehörden eine bessere Vernetzung mit den Jugendbehörden, um sowohl die Resozialisierung der in Haft befindliche Person als auch den Schutz von deren Kindern zu gewährleisten. Wichtig ist, dass bei allen Entscheidungen, die getroffen werden, klar das Kindeswohl im Blick behalten wird und eine Schädigung der Kinder durch fehlende Strukturen verhindert wird. Beispielsweise müssen Mütter mit Kleinkindern in geeigneten Gefängnissen untergebracht werden. Das Grundgesetz stellt die Familie – und dazu gehören auch Menschen in Haft – unter seinen besonderen Schutz. Das gilt auch, wenn ein Elternteil in Haft ist.

Angehörige straffällig gewordener Menschen sind im wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs unterpräsentiert. Aus unserer Sicht ist es essenziell, dass verschiedene staatliche Stellen wie das Justizsystem, das Sozialwesen, das Bildungssystem sowie andere Organisationen, die mit inhaftierten Eltern und ihren Kindern arbeiten, zusammenwirken. Im Zuge dessen müssen Mechanismen entwickelt werden, um Daten über die Anzahl der Kinder mit inhaftierten Eltern zu sammeln. Dies kann beispielsweise – unter Wahrung der Datenschutzbestimmungen – durch die Integration entsprechender Fragen in bestehende Erhebungen oder durch die Entwicklung spezifischer Umfragen geschehen. Im Nachgang zur Datenerhebung müssen diese analysiert werden, um ein besseres Verständnis der Situation der Kinder inhaftierter Eltern zu erhalten. Dies umfasst Aspekte wie Alter der Kinder, familiäre Umstände, Bildungsstand, soziale Unterstützung, etc. Diese Informationen können dazu beitragen, geeignete Angebote für Kinder inhaftierter Eltern zu identifizieren und zu entwickeln, wie etwa die Bereitstellung von psychologischer Unterstützung, Bildungsprogrammen, Besuchsregelungen oder anderen Unterstützungsdiensten. Das System sollte auch regelmäßig überprüft werden, um sicherzustellen, dass es den Bedürfnissen der Kinder und Familien gerecht wird. Letztlich erfordert die Entwicklung eines solchen Systems eine langfristige Verpflichtung und kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren mit dem Ziel, die Lebenssituation der Kinder inhaftierter Eltern zu verbessern und ihre Unterstützung zu gewährleisten

angefragt

Wir nehmen die Aufforderung des UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, in Deutschland die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zu verbessern und eine bessere Datenlage sowie eine Erhöhung der Häufigkeit und Dauer der Besuche sowie für regelmäßigen Onlinekontakt zu verwirklichen, sehr ernst.

Die Schaffung einer verlässlichen Datengrundlage ist wichtig, um die bestehenden Hilfesysteme sowohl im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe als auch im Bereich des Justizvollzugs zu evaluieren und bedarfsgerecht weiterentwickeln und ausbauen zu können. Dabei muss das Kindeswohl immer im Mittelpunkt stehen.

Angesichts der Tatsache, dass es sich bei Daten von Kindern und inhaftierten Eltern um besonders sensible Daten handelt, bedarf es angemessener Schutzmaßnahmen, um die Privatsphäre und Sicherheit der Betroffenen zu gewährleisten.

Frage 2

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Kindern kindgerechte Besuche und Kontakt mit ihren inhaftierten Eltern zu ermöglichen zum Beispiel durch häufigere und längere Besuchszeiten und um zusätzliche Kontaktmöglichkeiten über digitale Formate einzurichten?

Die Beziehung der Kinder zu ihren Eltern ist sehr wichtig, gerade wenn und so lange diese inhaftiert sind. Darum müssen deutlich mehr Besuche als bisher und Kontakte über Videotelefonie ermöglicht werden. Das „Komitee der Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes“ hat im § 28 „Kinder inhaftierter Eltern“ seines Berichtes an Deutschland vom 13. Oktober 2022 angemahnt, die „Besuchsrechte von Kindern inhaftierter Eltern zu gewährleisten, auch durch häufigere und längere Besuchszeiten, und die Ergänzung der Besuche durch regelmäßige Kontakte über das Internet“. Wir betrachten diese Mahnung durch dieses UN-Gremium als eine Verpflichtung, die mit besonderer Dringlichkeit im Bayerischen Strafvollzug umgesetzt werden muss. Dabei muss darauf geachtet werden, dass die Warte- und die Besuchsräume kindgerecht ausgestaltet werden. Für die Fälle, in denen die Kinder bei den Besuchen nicht durch ihre Eltern betreut werden können, sollte durch die Justizverwaltung in Kooperation mit den zuständigen Jugendämtern eine Ersatzbetreuung organisiert werden.

Grundsätzlich setzen wir uns als CSU dafür ein, dass Kinder, deren Eltern in Haft sind, regelmäßig mit dem Elternteil Zeit verbringen können. Uns ist wichtig, dass die Justizvollzugsanstalten für diese besonderen Umstände sensibilisiert sind. Die Anzahl der kindgerechten Besuchsräume möchten wir weiter ausbauen. Darüber hinaus befürworten wir die Ausweitung der Videotelefonie für Gefangene, um mit ihren Kindern in Kontakt zu bleiben. Zudem unterstützt die CSU weiterhin spezialisierte Beratungsstellen für Kinder, deren Eltern in Haft sind. Fortbildungsangeboten für Justizvollzugsbeamte stehen wir positiv gegenüber.

Digitaler Kontakt von Kindern mit ihren inhaftierten Eltern ist Teil einer vollumfänglichen Digitalisierung und bildet eine Lebensrealität ab, die wir ausdrücklich unterstützen. Die FDP Landtagsfraktion hat als erste Fraktion einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der eine Ausweitung der Telefonmöglichkeiten und Videotelefonie für Inhaftierte vorsah, um den Kontakt der Kinder mit ihrem inhaftierten Elternteil zu erleichtern.

Bei Entscheidungen über Besuche bei den Inhaftierten müssen die Auswirkungen auf deren Kinder berücksichtigt werden.

Zunächst ist es wichtig, Besuchszeiten und -orte so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen der Kinder entsprechen, z.B. durch flexible Besuchszeiten und kinderfreundliche Besuchsräume mit ausreichend Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten. Das Personal in den Haftanstalten sollte zudem entsprechend geschult sein, um die Bedürfnisse von Kindern während der Besuche zu verstehen und darauf eingehen zu können. Neben den regulären Besuchszeiten können spezielle Besuchsprogramme angeboten werden, die inhaftierten Eltern und ihren Kindern mehr Zeit und Raum für interaktive Aktivitäten und Beziehungsstärkung bieten (z.B. Workshops, gemeinsame Spiele oder handwerkliche Aktivitäten). Wenn physische Besuche nicht immer möglich sind, können alternative Kommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonate, Videoanrufe) eingesetzt werden, um den Kontakt zwischen Kindern und ihren inhaftierten Eltern aufrechtzuerhalten. Gleichzeitig ist es wichtig, die Kinder auf die Besuche vorzubereiten – ggf. auch im Rahmen einer psychologischen Unterstützung –, um den Kindern zu helfen, sich während der Besuche sicherer und wohler zu fühlen.
Darüber hinaus sollten auch anderen Familienmitglieder einbezogen werden, da diese eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Kinder spielen und dazu beitragen können, die familiäre Bindung aufrechtzuerhalten. Grundsätzlich müssen sämtliche Maßnahmen immer das Wohl der Kinder als oberste Priorität haben. Dabei ist es wichtig, die spezifischen Bedürfnisse jedes Kindes zu berücksichtigen und individuelle Lösungen zu finden, um ihnen kindgerechte Besuche und Kontakte mit ihren inhaftierten Eltern zu ermöglichen.

angefragt

Kinder haben ein Recht auf Umgang mit beiden Eltern, dies ist auch in der UNKinderrechtskonvention verankert. Daher darf die Häufigkeit, wie oft Kinder ihren inhaftierten Elternteil sehen können, nicht davon abhängen, in welchem Bundesland dieser inhaftiert ist. In Bayern ist die Regelung vergleichsweise streng (mit einer Stunde Mindestbesuchszeit), in vielen anderen Ländern sind es zwei Stunden oder mehr. Das wollen wir ändern.

Wichtig ist es, dass die Besuchszeitenregelungen zum Alltag und Tagesablauf der Kinder passen. Gerade deswegen spielen auch Telefonate und Video-Telefonate hier eine wichtige Rolle, um den Kontakt regelmäßig zu ermöglichen.

Bei Besuchen vor Ort müssen kindgerechte Rahmenbedingungen gewahrt sein: Begegnungsräume müssen kindgerecht ausgestattet sein und einen familiären Umgang ermöglichen. Gerade deshalb ist auch das Vorhalten von Familienzimmern sehr wichtig.

In diesem Zusammenhang haben wir verschiedene parlamentarische Initiativen auf den Weg gebracht. So haben wir u.a. gefordert, dass die Kontaktpflege der Gefangenen zu ihren Kindern besonders gefördert und deren Besuche nicht auf die Regelbesuchszeiten angerechnet werden. Ferner fordern wir einen überwachten Internetzugang im Strafvollzug. Die nahezu vollständige Vorenthaltung dieses Mediums für Gefangene birgt nicht nur die Gefahr einer sich ausweitenden Kluft zwischen der Welt im Gefängnis und der Welt außerhalb der Gefängnismauern, sondern würde auch die Kontaktmöglichkeiten zwischen Eltern und Kindern erheblich verbessern. Den Sicherheitsbedürfnissen kann dabei mittels technischer Schutz- und Überwachungsmaßnahmen Rechnung getragen werden. Auch haben wir bereits verschiedene Initiativen im Hinblick auf die Erleichterung zur Führung von Telefongesprächen von Strafgefangenen in den Landtag eingebracht. Was die bisherige bayerische Praxis zur Gefangenentelefonie betraf, liegen zwei Verfassungsbeschwerden beim BVerfG. Diese betreffen die Situation in der JVA Straubing. Dort stellte einer der Insassen den Antrag, statt alle zwei Monate 20 Minuten, monatlich 20 Minuten mit seiner Mutter telefonieren zu dürfen. Unsere steten Bemühungen zur Erleichterung der Telefonie
trugen letztendlich Früchte. Die Gefangenentelekommunikation im bayerischen Justizvollzug wurde letztes Jahr ausgeweitet und modernisiert.

Frage 3

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um der Kinder- und Jugendhilfe, dem Justizvollzug und den Eltern hinreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die die Umsetzung der Besuchsund Kontaktrechte von Kindern inhaftierter Eltern sicherstellen?

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wiederholt im Bayerischen Landtag beantragt, dass im bayerischen Staatshaushalt die Mittel für den Justizvollzug erhöht werden und dass mehr Personal eingestellt wird. Diese Anträge hat die CSU jedoch immer wieder abgeblockt. Eine solche Verbesserung der Personalsituation im Strafvollzug und seiner finanziellen Ausstattung ist jedoch dringend notwendig und auch eine Voraussetzung zur Verbesserung der Situation der Familien der Inhaftierten. Wichtig ist es auch, dass das Personal der beteiligten staatlichen Institutionen im Umgang mit der Situation der Kinder von Inhaftierten geschult wird. Im Hinblick auf die finanzielle Situation der Gefangenen fordern wir eine bessere Bezahlung der Arbeit im Justizvollzug (Orientierung am Mindestlohn) und eine Einbeziehung in die Sozialversicherungen. Dies würde dann inhaftierten Eltern oftmals eine Unterstützung ihrer Kinder ermöglichen oder diese verbessern.

2023 umfasst der Haushalt des Ressorts Justiz mehr als 2,9 Milliarden Euro. Das sind fast 100 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Anhand dessen wird deutlich: Bayern investiert in die Leistungsfähigkeit der Justiz. Dazu werden auch die 150 neuen Stellen für Richter, Staatsanwälte und weitere Justizbeschäftigte beitragen. Durch die neuen Kapazitäten kann eine weitere Verbesserung der Situation für Kinder, deren Eltern in Haft sind, erfolgen.

Die Ausstattung der Justiz mit ausreichend Personal und eine engere Vernetzung der Kinderund Jugendhilfe mit den Justizvollzugsanstalten und Justizbehörden ist zwingend notwendig. Die FDP begrüßt daher eine Aufstockung des Justizpersonals und eine Aus- und Weiterbildung des bestehenden Personals.

Grundsätzlich ist eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen der Kinderund Jugendhilfe, dem Justizvollzug und anderen relevanten Akteuren entscheidend, um eine reibungslose Umsetzung der Besuchs- und Kontaktrechte zu gewährleisten. Für uns FREIE WÄHLER sind vor allem angemessene personelle Ressourcen essenziell, so dass, genügend qualifiziertes Personal (Sozialarbeiter, Familienberater, Psychologen) sowohl in der Kinder- und Jugendhilfe als auch im Justizvollzug zur Verfügung steht. Fernen bedarf es ausreichend finanzieller Mittel, um die Umsetzung der Besuchs- und Kontaktrechte zu unterstützen. Dies kann die Bereitstellung von kindgerechten Besuchsräumen, Spielmaterialien, Transportkosten oder andere damit verbundene Ausgaben umfassen.

angefragt

Wir setzen uns dafür ein, dass sowohl die Justiz als auch die Kinder- und Jugendhilfe mit zusätzlichem, dringend benötigtem Personal ausgestattet werden und dass beide Bereiche – die Kinder- und Jugendhilfe und die Justizvollzugsanstalten und Justizbehörden – besser miteinander verzahnt werden. Auch eine verstärkte Aus- und Weiterbildung und Sensibilisierung des bestehenden Personals aus beiden Bereichen halten wir für sinnvoll.

Es bedarf demnach also primär angemessener finanzieller Mittel und personeller Ressourcen, um sicherzustellen, dass die Umsetzung der Besuchs- und Kontaktrechte sichergestellt wird. Auf die Besuche mit Kindern sind die bayerischen Justizvollzugsanstalten ferner aber auch besonders vorzubereiten. Insofern bedarf es u.a. Wickelräume, Spielecken, eine kindgerechte Ausstattung und Gestaltung der Räumlichkeiten. Die Atmosphäre soll möglichst kindgerecht und persönlich sein. Hier
sollte man bspw. (sofern baulich möglich) eigene Besucherbereiche für Besucherinnen und Besucher mit Kindern einrichten bzw. dies bei Neubauten unmittelbar entsprechend berücksichtigen.

Frage 4

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Angebote zu unterstützen und auszubauen, die inhaftierten Eltern eine Teilhabe an der Elternschaft ermöglichen und ihre Beziehungs- und Erziehungskompetenz erweitern (im Sinne einer verlässlichen Elternschaft zum Wohle des Kindes)?

Gerade für Inhaftierte kann eine aktive Rolle als Vater oder Mutter ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung sein. Die betroffenen Kinder haben ein Recht auf Umgang mit den Eltern. Darum muss dem Personal im Justizvollzug künftig besser ermöglicht werden, eine solche aktive und verlässliche Elternschaft zu unterstützen. Dazu gehören Schulungen des Personals und der Inhaftierten und mehr Neu-Einstellungen im Justizvollzug, insbesondere in den Sozialen Diensten.
Auch müssen mehr Besuche und auch Langzeitbesuche ermöglicht werden. Insgesamt kann die Situation der Kinder inhaftierter Eltern auch dadurch verbessert werden, dass statt der Inhaftierung von Eltern andere Formen der Resozialisierung vorrangig durchgeführt werden.
In sehr vielen Fällen kann etwa eine Verlegung in den Offenen Vollzug die Lage für Kinder und Eltern deutlich verbessern.
Außerdem könnten durch Entkriminalisierungen und Vollzugserleichterungen die Gefangenenzahlen insgesamt und somit auch die Zahl der inhaftierten Eltern gesenkt werden.

Familienleben ist so vielfältig wie das Leben selbst. Moderne Familienpolitik muss unserer Ansicht nach allen familiären Situationen gerecht werden. Bei Kindern, deren Eltern in Haft sind, liegt eine belastende, familiäre Ausnahmesituation vor. Strafen müssen spürbar sein, aber auch Maß und Mitte kennen und dem Einzelfall gerecht werden. Resozialisierung ist wichtig, darf aber nicht zu falsch verstandener Milde führen. Diese Abwägungen haben für uns hohe Priorität.

Wir unterstützen Maßnahmen, die im Sinne des Kindeswohls die Teilhabe des inhaftierten Elternteils ermöglichen und ausweiten. Das Wohl der Kinder steht für uns an erster Stelle und darf in keinem Fall durch die Inhaftierung eines Elternteils gefährdet werden. Alles, was hier förderlich ist, gilt es in Betracht zu ziehen und wohlwollend zu prüfen.

Eltern können von speziellen Elternbildungsprogrammen profitieren, die ihnen dabei helfen, ihre Erziehungsfähigkeiten zu verbessern. Durch die Bereitstellung von Familienberatung oder -therapie innerhalb des Haftsystems haben inhaftierte Eltern die Möglichkeit, an ihren Beziehungen zu ihren Kindern und anderen Familienmitgliedern zu arbeiten. Dies kann helfen, familiäre Bindungen zu stärken und die Beziehungskompetenz zu verbessern. Inhaftierte Eltern sollten zudem Zugang zu externen Ressourcen erhalten, wie z.B. Informationen über Elternschaftsprogramme, Erziehungsberatung, Kinderbetreuungseinrichtungen und andere Unterstützungsdienste. Eltern werden somit dabei unterstützt, ihre Elternrolle sowohl während der Haftzeit als auch nach der Entlassung besser auszufüllen. Zudem bedarf es konkreter Hilfe für die betroffenen Familien und Kinder bei der Aufarbeitung, wenn ein Elternteil eine schwere Straftat begangen hat, die zur Inhaftierung geführt hat. Art und Schwere der Straftat können eine spezielle Herausforderung der Resozialisierung von Straftätern zurück in den Familienverbund darstellen, so dass aufgrund einer Entfremdung zu den eigenen Kindern, ggf. (temporär) gar kein Kontakt mehr seitens der Kinder zum inhaftierten Elternteil gewünscht ist.
Wichtig ist außerdem, dass die Betreuung auch nach der Haftentlassung fortgesetzt und inhaftierte Eltern bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft bestmöglich unterstützt werden. Dies kann beispielsweise durch Unterstützung bei der Wohnungssuche, bei der Arbeitssuche oder durch den Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsprogrammen geschehen. Alle Maßnahmen sollten jedoch auf die individuellen Bedürfnisse der inhaftierten Eltern und ihrer Familien zugeschnitten sein, so dass durch die Stärkung der Beziehungs- und Erziehungskompetenz inhaftierter Eltern eine bessere Grundlage für eine erfolgreiche Reintegration in die Familie und die Gesellschaft geschaffen werden kann.

angefragt

Gemeinsam mit Expert:innen und der Fachpraxis wollen wir erörtern, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Beziehungs- und Erziehungskompetenz zu stärken. In diesem Zuge erscheint uns auch die zunächst modellhafte Erprobung und Förderung unterschiedlicher Projekte sinnvoll.

Hier stehen die kompletten Antworten der Parteien zum Download bereit: