Wir haben nachgefragt!

Was wollen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP, DIE LINKE und SPD in der kommenden Legislaturperiode in Hessen zur Verwirklichung der Rechte von Kindern inhaftierter Eltern tun?

Hier die Antworten auf die Fragen des bundesweiten Netzwerks KvI anlässlich der Wahl zur Hessischen Landtagswahl 2023 zu insgesamt vier Fragen.

Frage 1

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei für die Entwicklung eines Systems, das Daten zur Anzahl der Kinder mit Eltern in Haft sowie deren Lebenssituation erhebt und das Angebote für Kinder inhaftierter Eltern erfasst?

Das Bedürfnis nach verlässlichem und aktuellem Datenmaterial ist offenkundig. Kinder inhaftierter Eltern befinden sich in einer besonders vulnerablen und belasteten Lebenssituation, und sie verdienen jeden Schutz, den ihnen die staatliche Gemeinschaft geben kann. Dazu gehört, ganz grundlegend, auch das möglichst sichere Wissen über die Existenz und das Ausmaß von Gefährdungslagen. Wir wollen deshalb in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit prüfen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang, auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass hier die Verarbeitung hoch sensibler personenbezogener Daten im Raum steht, ein solches System eingerichtet werden kann, soll oder muss, und an welche Stellen – zu denken ist hier vor allem an die Jugendämter – gegebenenfalls Informationen übermittelt werden dürfen. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage

Eine Erfassung und Auswertung von persönlichen Daten von Gefangenen im Sinne der Fragestellung erfolgt derzeit nicht und muss sowohl datenschutzrechtlich als auch im Sinne des Kindeswohls sorgfältig geprüft und abgewogen werden.
Die Bündelung und möglichst niedrigschwellige Abrufbarkeit von Hilfsangeboten und Informationen ist aber aus unserer Sicht sehr sinnvoll. Vor diesem Hintergrund werden wir die Möglichkeiten der Erhebung und Nutzung solcher Informationen im Sinne der Weiterentwicklung der Projekte und der sinnvollen Strukturierung der Unterstützung von Kindern von Inhaftierten bzw. den Familien insgesamt prüfen.

Eine Orientierung am Kindeswohl und dessen bestmögliche Berücksichtigung in einer für Kinder durch die Inhaftierung eines Elternteils ohnehin belastenden Situation kann nur dann umfassend gelingen, wenn nach Möglichkeit sämtliche Umstände der (bisherigen) Lebenssituation bekannt sind. Eine derartige Datenerhebung findet derzeit in Hessen nicht statt.

Da wir dies allerdings für einen guten Ansatz halten, um zielgerichtete Hilfsangebote unterbreiten und eine gute Unterstützung anbieten zu können, werden wir diesen Ansatz weiterverfolgen. Selbstverständlich muss dies unter Beachtung des Datenschutzes und
insbesondere des Wohles der Kinder erfolgen.

Die umfassende Unterstützung und Förderung von Kindern gehört zum Markenkern der LINKEN. Insbesondere Kinder in belastenden Lebenssituationen brauchen umfassende Unterstützung. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass Bedarfe erhoben und erkannt werden müssen, denn Daten über die Anzahl von Kindern mit Eltern in Haft und über Bestehen und Kapazität unterstützender Angebote sind von zentraler Bedeutung um das Angebot richtig zu steuern. Wir müssen einen Prozess etablieren, in dem Jugendhilfe und Justiz zu diesem Zweck gut vernetzt zusammenarbeiten. Hier muss allerdings unbedingt der Datenschutz gewahrt bleiben, schließlich handelt es sich um sehr sensible personenbezogene Daten. Eine anonymisierte Erhebung wäre zu prüfen. Ebenso dürfte die Datenerhebung mit Zustimmung der betroffenen Personen oder ihrer Erziehungsberechtigten zum Zweck der Hilfeleistung möglich sein. Die Erhebung und Evaluierung der Angebote begegnet keinen datenschutzrechtlichen Bedenken und sollte ebenso alsbald erfolgen.

Es muss ein datenschutzkonformes System zur Abfrage der Daten bei der Aufnahme der Inhaftierten entwickelt werden, welches insbesondere die Frage nach Angehörigen und deren Lebensumständen beinhaltet.

Außerdem sollten alle spezifischen Hilfsangebote für Kinder und Familien von Inhaftierten durch eine Abfrage bei Justizvollzugsanstalten, Jugendämtern und sozialen Trägern und Einrichtungen erfasst werden.

Frage 2

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Kindern kindgerechte Besuche und Kontakt mit ihren inhaftierten Eltern zu ermöglichen zum Beispiel durch häufigere und längere Besuchszeiten und um zusätzliche Kontaktmöglichkeiten über digitale Formate einzurichten?

Entsprechend den Empfehlungen des Ministerkomitees wollen wir für alle hessischen Haftanstalten sicherstellen, dass Kinder ihren inhaftierten Elternteil innerhalb einer Woche nach dessen Inhaftierung und anschließend regelmäßig und häufig besuchen können, also grundsätzlich einmal pro Woche, bei sehr kleinen Kindern gegebenenfalls häufiger, und dass die Besuche so gestaltet werden können, dass sie andere Lebensbereiche des Kindes, etwa den Schulbesuch, nicht beeinträchtigen. Damit soll auch die Gefahr der Stigmatisierung der Kinder verringert werden. Auch unter schwierigen Bedingungen soll eine möglichst natürliche, unbefangene Interaktion zwischen Kind und Elternteil möglich sein. Wir können dabei an bereits vorhandene Strukturen und Projekte anknüpfen und werden diese weiter ausbauen. Über die bereits vorhandenen Möglichkeiten der Videotelefonie hinaus wollen wir prüfen, ob und in welchem Umfang in den Vollzugsanstalten die Möglichkeiten geschaffen werden können, dass Kinder eigeninitiativ ihren inhaftierten Elternteil anrufen können, um dessen Rolle als Bezugsperson zu stärken, wenn ein Kind das Bedürfnis nach Zuwendung verspürt, oder auch, wenn es seine Freude teilen möchte.

Die Fragen 2 und 4 möchten wir aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantworten.

Eine gute Resozialisierung der Gefangenen ist aus Sicht der CDU Hessen zentrales Ziel des Strafrechts. Je besser die Resozialisierung gelingt, umso geringer fällt die Wahrscheinlichkeit der Begehung neuer Straftaten aus und umso besser ist die Lebensperspektive des Strafgefangenen nach Ende seiner Strafe.
Haftstrafen sind immer eine besondere Belastung für die Betroffenen, insbesondere aber für ihre Familien und ganz zuvorderst für die betroffenen Kinder. Gleichzeitig kommt für uns als CDU Hessen dem Wohl der Kinder stets die höchste Priorität zu. Besonderes Augenmerk ist daher darauf zu legen, dass Kinder der Verurteilten dies nicht als nachhaltig negativ einschneidendes Erlebnis wahrnehmen.
Die hessische Landesregierung widmet unter CDU-Führung den Bedürfnissen von Kindern von Inhaftierten besondere Aufmerksamkeit. In den vergangenen Jahren wurde hierzu eine Vielzahl an unterschiedlichen Hilfsangeboten aufgebaut bzw. gefördert. Dazu gehören Angebote für Angehörige und spezielle Besuchsprojekte für Kinder von Inhaftierten. Die bereits bestehenden Familienprojekte und Maßnahmen umfassen niedrigschwellige Angebote wie Sonderbesuche für Familienangehörige genauso wie von Fachdiensten begleitete Angebote – immer mit dem Ziel soziale Bindungen innerhalb der Familien auch im Vollzugsalltag zu stärken.
Es gibt in vielen hessischen Justizvollzuganstalten inzwischen familienfreundlich gestaltete Familienbesuchsräume mit kindgerechter Atmosphäre, Spielgeräten, Spielen und Bilderbüchern, die die Begegnung zwischen Inhaftierten und ihren Familien mit kinderbezogenen Beschäftigungsmöglichkeiten erlauben.
Bereits seit Anfang 2022 bieten alle hessischen Justizvollzugsanstalten Videotelefonie für Gefangene an. Das Angebot, dass zunächst die Einschränkungen der Corona-abmildern sollte, wird weiter genutzt, damit insbesondere die Kleinsten ihre Angehörigen und Familien – über die o.s. Angebote hinaus – auch bzw. zumindest digital sehen können.
Das Mutter-Kind-Heim in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III ist überdies vorbildhaft, um die Erziehung des Kindes während der Inhaftierung sicherzustellen. Die Bediensteten in der Anstalt unterstützen die Mütter, betreuen die Kinder, um das Arbeiten/ die Ausbildung der Frauen zu gewährleisten und bieten Mutter-Kind-Angebote für die Wochenenden an.
Darüber hinaus bestehen zahlreiche Angebote: Die Landesfachstelle des Netzwerks Kinder von Inhaftierten bspw. bietet eine Erstberatung für Familien von Inhaftierten und Fachkräfte an. Das Hessische Ministerium der Justiz arbeitet seit 2017 mit dem Verein AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V. zusammen, mit denen zusammen das Projekt „Angehörigenarbeit im hessischen Justizvollzug” (2017–2019) ins Leben gerufen wurde. Zehn Justizvollzugsanstalten haben daran mitgearbeitet, im Rahmen des Förderprojektes zur Weiterentwicklung bereits vorhandener Strukturen beizutragen.
Anknüpfend an schon vorhandene Familienprojekte der hessischen Justizvollzugsanstalten, wie zum Beispiel Vater-Kind-Tage, wurden verschiedene neue Angebote konzipiert. Schwerpunkt war die Entwicklung und Erprobung unterschiedlicher Kursformate für inhaftierte Eltern zur Stärkung der Erziehungsfähigkeit, der Eltern-Kind-Bindung sowie zur Vorbereitung auf die Entlassung. Außerdem wurde ein Mutter-Kind-Seminar für Angehörige von Inhaftierten durchgeführt mit dem Thema „Die, die draußen sind, stark machen!“.
Auch Fortbildungen für Bedienstete des Justizvollzugs zur Sensibilisierung für die Situation und die Bedürfnisse der Kinder von Inhaftierten spielen eine wichtige Rolle.
Diesen Weg möchten wir weitergehen, die bestehenden Projekte auch in Zukunft unterstützen, weiterentwickeln und im Sinne der Kinder ausgestalten.

Die Fragen 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Wir sind der Überzeugung, dass sich die Chancen auf eine spätere Resozialisierung deutlich erhöhen, wenn sich Gefangene an ihren Familien orientieren können. Wir wollen daher auch aus diesem Grund, aber auch aus Gründen des Kindeswohls diese notwendige
Familienorientierung unterstützen. Dies kann unter anderem durch die Bereitstellung geeigneter und kindgerechter Räumlichkeiten und durch verlängerte Besuchszeiten erreicht werden. Im Fall von konfliktbelasteten Familien können Gesprächs- und Trainingsangebote Klärungsprozesse in Gang setzen bzw. auf getrennte Lebensperspektiven vorbereiten. Derartige Angebote wollen wir etablieren und bereits bestehende Angebote ausbauen. Wir wollen auch in den Justizvollzugsanstalten moderne Formen der Telekommunikation etablieren. Diese erweitern den Möglichkeitsrahmen der Gefangenen erheblich und dienen der Gesellschaft langfristig im Sinne einer mit größerer Wahrscheinlichkeit gelungenen Resozialisierung. Sie halten die Gefangenen auf verschiedene Weise im Kontakt zur Außenwelt und damit auch zu ihrer Familie. Die Nutzung von Instant-Messaging-Diensten eröffnet etwa
eine virtuelle Besuchsmöglichkeit (zum Beispiel für Kinder). Deshalb fordern wir, dass gerade auch die in der Pandemie geschaffenen Möglichkeiten weiterhin genutzt und ausgebaut werden. Die modernen Telekommunikationsmittel sollen den Gefangenen zwar nicht ungehindert, allerdings zu definierten und sozial erwünschten Zwecken zur Verfügung stehen.

Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu ihren Elternteilen. DIE LINKE setzt sich deshalb aktiv dafür ein, dass der Kontakt von Kindern zu ihren inhaftierten Elternteilen regelmäßig und in einem kindgerechten Umfeld und Setting erfolgt. Das bedeutet einerseits, dass geprüft werden muss, ob ein Besuch auch außerhalb der Anstalten durchgeführt werden kann und hierfür Räume eingerichtet werden, sowie dass sich die Besuchszeiten (Lage, Dauer und Turnus) an den Bedürfnissen der Kinder orientieren. Soweit Besuche innerhalb der Vollzugsanstalt stattfinden müssen, müssen in allen Anstalten entsprechende Besuchszimmer hierfür vorgehalten werden, die kindgerecht eingerichtet sind und Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten vorhalten. Wichtig ist auch die Möglichkeit der Nutzung von Videotelefonie und/oder Email. Es ist unerträglich, dass in unserer digitalisierten Welt mit WhatsApp und Voice-Messages aus den JVAs noch handschriftliche Briefe geschrieben werden müssen. Selbstverständlich sind die Anstalten mit ausreichend Personal auszustatten um all dies zu ermöglichen und das Personal ist entsprechend zu schulen.

Die Freiheitsstrafe ist das Ultima Ratio des Strafrechts, wobei die Resozialisierung als Vollzugsziel statuiert ist. Vor diesem Hintergrund ist die Aufrechterhaltung der sozialen Beziehungen und familiären Beziehungen für die Resozialisierung von großer Relevanz.
Der Justizvollzug muss sich auf die Bedürfnisse von Eltern und Kindern einstellen und ein familienorientierter Vollzug sollte in Hessen Einzug finden. Die SPD wird regelmäßige Besuche sowie das Vorhandensein von gut ausgestatteten (Mobiliar und Spielmaterial), familienfreundlichen und ansprechenden Spielzimmern sowie Besuchsräumen in allen Justizvollzugsanstalten sicherstellen. Die digitalen Alternativen, wie Videokonferenzen sollen als Möglichkeit in allen JVAs angeboten werden. Zudem muss sichergestellt sein, dass Gefangene mit ihren Kindern regelmäßig telefonieren können. Zudem sollte der familienorientierte Vollzug ebenfalls in der Ausbildung des Allgemeinen Vollzugsdienstes Einzug finden. Ein wichtiger Baustein, um diese Maßnahmen umsetzen zu können, ist die Aufstockung des Personals, da Besuche immer einen erhöhten Aufwand für das Personal bedeuten.
Sinnvoll ist es auch nötigenfalls eine ggf. Begleitung durch Sozialarbeiter der Kinder und Familien anzubieten, um diese bei der Verarbeitung des Erlebten zu unterstützen und Besuchswünsche der Familien zu fördern.

Frage 3

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um der Kinder- und Jugendhilfe, dem Justizvollzug und den Eltern hinreichende Ressourcen zur Verfügung zu stellen, die die Umsetzung der Besuchsund Kontaktrechte von Kindern inhaftierter Eltern sicherstellen?

Es gibt gegenwärtig keine konkreten Planungen, über die bereits erbrachten Mittelzuweisungen und – namentlich im Bereich der Justiz beschlossenen – Personalaufstockungen weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Sollte bei der Umsetzung der Besuchs- und Kontaktrechte von Kindern inhaftierter Eltern an hinreichenden Ressourcen mangeln, sind wir selbstverständlich gerne bereit, uns mit den Akteuren an einen Tisch zu setzen, um bestehende Probleme zu identifizieren und in einer für alle Beteiligten zufriedenstellenden Weise zu lösen. Sollte sich beispielsweise herausstellen, dass ein inhaftiertes Elternteil sein Kind allein aus Kostengründen nicht anruft, würden hierfür sehr wahrscheinlich Lösungen gefunden werden.

Wir halten die zielgerichtete Zusammenarbeit von Justiz, Justizvollzug und Kinder- und Jugendhilfe im Sinne eines möglichst verlässlichen und direkten Kontakts von Kindern mit ihren Inhaftierten Eltern für grundlegend.

Die Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe liegt dabei im Wesentlichen in kommunaler Verantwortung. Wir stehend dafür, dass das Land Hessen ein verlässlicher Partner der Kommunen ist und bleibt und dass diese für ihre mannigfaltigen Aufgaben hinreichende Finanzmittel zur Verfügung haben.

Im Hinblick auf die Verantwortlichkeiten des Landes ist für uns die bestmögliche personelle, finanzielle und sachliche Ausstattung der Justiz, des Justizvollzuges im speziellen und der weiteren beteiligten Behörden und Akteure für uns ein Kernanliegen.

In diesem Sinne gibt es eine Vielzahl an bereits angestoßenen bzw. geplanten Maßnahmen. Im Doppelhaushalt 2023/ 2024 hat die CDUgeführte Landesregierung fast 500 Stellen geschaffen, die die Belastung der Justiz in allen Bereich spürbar senken werden. In diesem Zusammenhang ist auch die schrittweise Erhöhung der Besoldung für die hessischen Landesbeamtinnen und –beamten ein wichtiger Baustein, um die besten Köpfe für unseren Rechtsstaat zu gewinnen.

Wir werden die bisherigen Maßnahmen weiter aufbauen, bis die Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes erfolgt ist. Wir werden
in diesem Zuge insbesondere die Arbeitsbedingungen und die Besoldungsstruktur der Bediensteten des Justizvollzuges verbessern.

Auch baulich werden wir massiv investieren – unter unserer Führung werden in den kommenden Jahren insgesamt 800 Millionen Euro in die Modernisierung jeder einzelnen der hessischen Justizvollzugsanstalten investiert. Ziel ist es durch die Baumaßnahmen, und die Modernisierung der Infrastruktur sowie der Sicherheitstechnik einen humanen und modernen Justizvollzug und gleichzeitig gute Arbeitsbedingungen für die Bediensteten
sicherzustellen.

Die bestehenden Projekte möchten wir begleiten, weiterführen und ausbauen.

Für die Sicherstellung der Besuchs- und Kontaktrechte von Kindern inhaftierter Eltern kommt es auf eine effiziente Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure aus den Bereichen Justiz, Justizvollzug und Kinder- und Jugendhilfe an. In diesen Bereichen kommt es somit entscheidend auf eine gute finanzielle und personelle Ausstattung an. Der personellen Unterversorgung der hessischen Justiz, die zu einer Überlastung dieser geführt hat, wollen wir durch eine neue Personalgewinnungsstrategie zu begegnen. Wir werden spezifische Fort- und Weiterbildungsangebote für Vollzugsbedienstete entwickeln: zum einen für die persönliche Weiterentwicklung und zum anderen, um die Gefangenen bei ihrer Resozialisierung bestmöglich unterstützen zu können.
Aus Sicht der Freien Demokraten sollten Vereine, die sich im Vollzugsbereich engagieren, stärker in den Vollzugsalltag integriert werden. So existieren bereits Vereine, die zum Ziel haben, Kinder von Inhaftierten als eine eigenständige Zielgruppe mit spezifischen Bedürfnissen wahrzunehmen und ihnen dabei zu helfen, entsprechenden Unterstützungsbedarf einzufordern
und zu erhalten. (Kinder im Mittelpunkt – seit 2023 „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hessen“ Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hessen | AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V. (aktion-verein.org))

In diesem Bereich wollen wir die Zusammenarbeit der Vollzugsanstalten mit bestehenden Projekten forcieren. In Anbetracht der Wichtigkeit einer gut aufgestellten Straffälligenhilfe und eines wirksamen Hilfsangebots für betroffene Kinder, die auch essentiell für die Wiedereingliederung und Resozialisierung von straffällig Gewordenen sind, werden wir uns dafür einsetzen, dass das Budget im Haushalt des Landes Hessen für derartige sozialpolitischen Maßnahmen nicht nur erhalten, sondern auch im notwendigen Umfang erhöht wird. Ein derartiges Engagement bedarf einer verlässlichen Planungs-und Zukunftssicherheit, um dieser Aufgabe gerecht werden zu können.

DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass in der Justiz Konzepte für einen kindgerechten Kontakt zu inhaftierten Elternteilen entwickelt werden – unbedingt in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe. Die Umsetzung steht und fällt mit einer ausreichenden Personaldecke sowie Qualifikation des Personals. Hierzu sind – ebenso wie für eine ausreichende technische Ausstattung – im Haushalt Mittel bereit zu stellen.

Zunächst ist eine Aufstockung des Personals erforderlich. Dieses kann aber nur erreicht werden, wenn der Beruf des Vollzugsbeamten und die Arbeit in der JVA insgesamt attraktiver werden. Dazu zählt nicht nur eine bessere Bezahlung, sondern auch eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen, das Angebot von Betreuungsplätzen für die Kinder der Mitarbeiter*innen, zur Verfügung stellen von Wohnungen, Fortbildungsangeboten usw. Die Ausbildungskapazitäten müssen erweitert werden und es müssen intensive Maßnahmen zur Personalgewinnung ergriffen werden.

Frage 4

Welche Maßnahmen plant Ihre Partei, um Angebote zu unterstützen und auszubauen, die inhaftierten Eltern eine Teilhabe an der Elternschaft ermöglichen und ihre Beziehungs- und Erziehungskompetenz erweitern (im Sinne einer verlässlichen Elternschaft zum Wohle des Kindes)?

Wir werden bereits begonnene Projekte und Angebote für inhaftierte Eltern mit dem Ziel, deren Erziehungsfähigkeit zu stärken, die Eltern-Kind-Bindung zu stabilisieren und auf die Elternschaft zum Zeitpunkt nach der Haftentlassung vorzubereiten evaluieren, verbessern und fortführen. Eltern sollen beispielsweise gezielt ermuntert und erforderlichenfalls auch angehalten werden, ihre Kinder an wichtigen Tagen wie etwa Geburtstag oder dem Schulanfang zu kontaktieren. Die Einbindung inhaftierter Elternteile in das Familiengeschehen hat einen stabilisierenden und sinnstiftenden Effekt und erhöht zugleich die Chancen auf eine gelungene Resozialisierung des inhaftierten Elternteils.

siehe Antwort zu Frage 2.

siehe Antwort auf Frage 2

Auch für inhaftierte Eltern müssen Angebote bereitgestellt werden, die sie in der Beziehungspflege zu ihren Kindern unterstützen. Familien- und Erziehungskurse, Familienfreizeitangebote, Selbsthilfe- und Erfahrungsgruppen in den Haftanstalten sowie psychologische Unterstützung wären sinnvolle Stellschrauben.

Wir werden die Durchführung von Coachings für Eltern im Hessischen Justizvollzug prüfen. Diese sollen sich an Eltern richten, die sich in Haft befinden und sich mit ihrer Rolle als Elternteil auseinandersetzen möchten. Zudem werden wir eine vermehrte Umsetzung des offenen Vollzugs, unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, prüfen. Der offene Vollzug ermöglicht eine normalisierte Eltern-Kind-Beziehung. Zudem sollen Mutter-Kind-Heime im Frauenvollzug gefördert werden.

Wir werden in diesem Zusammenhang auch die Betreuung der Familie außerhalb der JVA intensivieren, um die Kontaktaufnahme mit dem inhaftierten Elternteil zu fördern und weitere Hafterleichterungen, wie begleitete und unbegleitete Freigänge und Hafturlaube von Elternteilen prüfen und das hierfür erforderliche Personal aufstocken.

Hier stehen die kompletten Antworten der Parteien zum Download bereit: