Quelle: BAG-S „Informationsdienst Straffälligenhilfe“ 2 / 2025

1. Kinder und Familien von Inhaftierten – warum sie Unterstützung brauchen

Kinder von Inhaftierten gehören aus psychologischer, sozialer und pädagogischer Sicht zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Die Trennung durch Inhaftierung geht in der Regel nicht nur mit emotionalem Stress, sondern auch mit Stigmatisierungen und strukturellen Nachteilen einher. Die COPING-Studie 2012 (Children of Prisoners, Interventions and Mitigations to Strengthen Mental Health) Kommt zu dem Ergebnis, dass diese Kinder ein signifikant höheres Risiko für emotionale und Verhaltensprobleme haben als Gleichaltrige ohne inhaftierten Elternteil. Der Verlust einer stabilen Bezugsperson führt häufig zu Unsicherheiten in der Entwicklung, einem Gefühl des Verlassenseins sowie einem mangelnden Vertrauen in zwischenmenschliche Beziehungen.

Viele dieser Kinder entwickeln Schuld- und Schamgefühle und ziehen sich zurück. Zudem kommt es häufig zu Loyalitätskonflikten, besonders wenn sich der verbliebene Elternteil negativ über den inhaftierten Elternteil äußert oder selbst überfordert ist. Die Kombination aus psychischer Belastung, sozialer Ausgrenzung und mangelnder institutioneller Unterstützung macht deutlich, dass Kinder inhaftierter Eltern gezielte Interventionen und stabile Bezugspersonen benötigen, um die negativen Auswirkungen ihrer Lebenslage abzufedern (vgl. Zieganski/Starke/Urban 2013).

2. Die Landesfachstelle im Netzwerk Kinder von Inhaftierten – wer wir sind

Die Landesfachstelle im Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen (Netzwerk Kvl – Hessen) ist eine gemeinsame Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat (HMdJ), des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) und des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) in Kooperation mit der AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e. V. und der Auridis Stiftung gGmbH. Sie besteht seit 2023 und richtet sich mit ihrem Angebot sowohl an von Inhaftierung betroffene Familien als auch an Fachkräfte aus Justiz und Jugendhilfe. Als Teil der Bundesinitiative im Netzwerk Kvl – einem Zusammenschluss von Fach- und Koordinierungsstellen in derzeit sechs Bundesländern v tauschen wir uns als hessische Landesfachstelle deutschlandweit mit den verschiedensten Akteuren zu diesem Thema aus (vgl. Kugler/Vogt 2022).

Bei der Inhaftierung eines Elternteils wird oft das gesamte Familiensystem erschüttert, und viele Fragen bleiben offen.

Unser Trägerverein ist die AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e. V. in Gießen, der in den Jahren 2017 bis 2019 ein erstes Modellprojekt zum Thema „Angehörigenarbeit im hessischen Justizvollzug“ übernahm und seither verschiedene Kurse für inhaftierte Eltern in hessischen Justizvollzugsanstalten anbietet. Mit AKTION KIM – Kinder im Mittelpunkt folgte in den Jahren 2020 bis 2022 ein zweites, von der Aktion Mensch gefördertes Projekt zur hessenweiten Unterstützung für Kinder von inhaftierten Eltern (vgl. Henn/Müth 2022, vgl. www.aktion-verein.org/beratung/aktion-kim).

3. Ziele und Aufgaben

Die Landesfachstelle möchte die Versorgungsstruktur von Kindern Inhaftierter in Hessen verbessern. Dadurch profitiert die Gesellschaft insgesamt: Betroffene Familien rutschen nicht weiter in Armut und prekäre Lebenslagen ab, zusätzliche Kosten für Sozialleistungen können vermieden werden. Ein familienorientierter Strafvollzug wirkt sich außerdem meist förderlich auf die Resozialisierung des inhaftierten Elternteils aus. Um diese Ziele auf lange Sicht zu erreichen, will die Landesfachstelle zwischen den beiden Systemen Justiz und Jugendhilfe Brücken bauen und Vernetzung und Austausch vorantreiben. So veranstalteten wir im Jahr 2024 in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt und Der Paritätische Hessen einen gemeinsamen Fachtag zum Thema „Kinder von Inhaftierten – Perspektiven für eine Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur durch die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Justiz in Hessen“, an dem zahlreiche Fachkräfte teilnahmen und mitdiskutierten (alle Vorträge unter www.kvi-hessen.org/index.php/seite-fachkraefte-veranstaltungen).

Vor diesem Hintergrund ist die Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften beider Bereiche ein Arbeitsschwerpunkt. In (Online-)Workshops gehen wir zum Beispiel auf die Lebenswelten von Kindern Inhaftierter und die Möglichkeiten ihrer Unterstützung ein oder behandeln Themen zu Kindeswohl und ambulanten Leistungen (vgl. Gerbig/Feige 2022 und Beckmann/Lohse 2023). Neben der Projektvorstellung in hessischen Gremien und Arbeitsgemeinschaften bieten wir in Kooperation mit Treffpunkt e. V., Nürnberg, außerdem Fortbildungen für Bedienstete in Justizvollzugsanstalten an. Eine kollegiale Beratung von Fachkräften, die von Inhaftierung betroffene Familien und Kinder betreuen, vervollständigt das Angebot.

4. Ein Schwerpunkt: Erstberatung von Betroffenen

Nicht zuletzt gehören die direkte, persönliche Erstberatung und Unterstützung von betroffenen Angehörigen sowie die Anbindung dieser Ratsuchenden an bestehende Stellen zu einem unserer wichtigsten Arbeitsbereiche. Bei der Inhaftierung eines Elternteils wird oft das gesamte Familiensystem erschüttert, und viele Fragen bleiben offen: Wie kommen wir finanziell über die Runden? Wie sage ich es meinen Kindern? Wie organisiere ich den Besuch in der JVA? Und wie läuft das überhaupt alles ab?“

Meist ist es der nicht inhaftierte Elternteil, der – auf der Suche nach einem Ansprechpartner – über unsere Website den Weg in unsere Landesfachstelle findet und per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnimmt. Für diese Familien sind wir die erste Anlaufstelle. Häufig sind die Betroffenen emotional noch sehr aufgewühlt und froh, ein offenes Ohr zu finden.

Lebensunterhalt sichern

In der Beratung versuchen wir, die oftmals komplexen Problemlagen genauer in den Blick zu nehmen und Lösungen anzubahnen. Ist durch die Inhaftierung beispielsweise das Haupteinkommen für die Familie weggefallen, müssen die Betroffenen eventuell beim Jobcenter angebunden werden. Gegebenenfalls können sie Transferleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld beantragen und brauchen dabei Unterstützung. Zu klären ist häufig auch die Frage der Krankenversicherung für die Kinder. Oder die monetäre Situation ist so schwierig, dass eine Schuldenberatung die richtige Anlaufstelle wäre. Die Landesfachstelle kann für die Betroffenen eine Lotsenfunktion übernehmen, recherchieren, welche passenden Kontakte es vor Ort für sie gibt, und sie dorthin weitervermitteln.

Kindgerecht erklären

Neben den finanziellen Fragen ist der Umgang mit den Kindern für den nicht inhaftierten Elternteil ein wichtiges Thema. Viele Eltern schämen sich für die Situation: Sie verheimlichen ihren Kindern, wo Papa oder Mama jetzt ist, oder wissen nicht, wie sie mit ihrem Kind über die Haft oder über die Straftat sprechen können. Die Erstberatung versucht, die betroffenen Eltern zu stärken und ihnen zu helfen, bei der Wahrheit zu bleiben. Denn der Schutz der Kinder besteht nicht darin, ihnen die Inhaftierung vorzuenthalten. Der Schutz greift vielmehr dann, wenn der nicht inhaftierte Elternteil ihnen vermittelt, selbst mit der Belastung leben und umgehen zu können, die Kinder zugleich dabei unterstützt, die Situation zu verarbeiten und ihnen durch diese Klarheit ein Gefühl der Sicherheit gibt (vgl. Gähl/Möllers 2025).

Individuelle Strategie entwickeln

In dieser hochbelasteten Situation ist es wichtig, stets die individuelle Lage der Familie zu berücksichtigen. Sollte die Inhaftierung eines Elternteils bei den Kindern weitere negative Folgen mit sich bringen, etwa Aggression, sozialen Rückzug. Verlustängste oder andere Verhaltensauffälligkeiten, können wir die Betroffenen an eine geeignete lokale (Erziehungs-)Beratungsstelle weitervermitteln oder eine Therapie empfehlen.

Kontakt halten

Besuche in der JVA sind für die ganze Familie meist sehr aufregend. Die Kinder und Eltern sind angespannt, weil sie sich lange nicht gesehen haben, die Anreise ist oft strapaziös – und dann findet der Kontakt auch noch unter ganz besonderen Bedingungen statt. Deshalb klären wir die Betroffenen über Besuchszeiten und -abläufe, mögliche Sonderbesuche und Ansprechpersonen in der JVA auf. In Einzelfällen konnten wir Familien darüber hinaus unbürokratisch unterstützen, so wie bei Familie Schröder aus Mittelhessen.

5. Fallbeispiel: Drei Kinder, kein Auto – und die JVA weit weg

Nach der Verhaftung ihres Mannes ist Frau Schröder plötzlich alleinerziehend. Inzwischen sitzt ihr Ehemann, mit dem sie drei gemeinsame Kinder im Alter zwischen zwei und sieben Jahren hat, im Gefängnis. Damit hat sich das Leben der Familie mit einem Schlag verändert: Die Mutter ist auf sich gestellt. Das Geld wird knapp, seitdem das Einkommen des Vaters weggefallen ist. Und den Kindern fehlt Tag für Tag eine wichtige Bezugsperson. Den Vater dürfen sie höchstens zweimal im Monat für eine Stunde sehen – hinter Sicherheitstüren und Gittern, unter Aufsicht von Justizvollzugsbeamt*innen, in einem großen Besuchsraum mit anderen Inhaftierten und deren Angehörigen.

Die Besuche im Gefängnis sind für Frau Schröder finanziell, organisatorisch und emotional kaum zu stemmen. Die Familie lebt auf dem Land, die Mutter besitzt weder Führerschein noch Auto. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die entfernte JVA würde einige Stunden dauern, inklusive mehrfachen Umsteigens – mit drei kleinen vor Vorfreude zappelnden Kindern samt Kinderwagen. Wenn es dabei noch zu Bahnverspätungen oder verpassten Anschlüssen käme, könnte es passieren, dass die Familie nicht pünktlich eintrifft und in der JVA nicht mehr zum Besuch zugelassen wird.

In dieser schwierigen Situation sucht Frau Schröder bei uns Unterstützung. Wir vereinbaren mit ihr einen Erstberatungstermin, bei dem uns die Mutter verzweifelt schildert, wie sehr sie sich im Stich gelassen fühlt: „Auch bei Verwandten und Bekannten finde ich keine Hilfe. Da ist niemand, der mich und die Kinder zur JVA begleiten oder gar dorthin fahren könnte. Und alleine schaffe ich das nicht! Jetzt sehen die Kleinen ihren Vater gar nicht mehr und fragen ständig nach ihm, weil sie ihn so vermissen.“

Niederschwellige Unterstützung

Über die Erstberatung hinaus war es möglich, der Familie bei diesem zentralen Problem zu helfen. Denn als Landesfachstelle konnten wir über eine Zuwendung des Fliedner-Vereins Rockenberg e. V. einen Fahrdienst organisieren. Dafür holte eine Mitarbeiterin die Familie mit dem vereinseigenen VW-Bus der AKTION – Perspektiven e. V. zu Hause ab, fuhr sie in die JVA und brachte sie wieder zurück. Während der Fahrten konnte sie die Familie außerdem auf den Besuch vorbereiten und die Kinder auch nach den Besuchen auffangen und deren Gefühle und Erlebnisse reflektieren. So wurde auch die Mutter entlastet, weil sie sich ganz auf ihre Kinder konzentrieren konnte.

Unsere Mitarbeiterin schildert ihre Eindrücke:

Ohne unsere logistische Unterstützung wäre die Anreise zur JVA mit drei kleinen Kindern tatsächlich zu anstrengend gewesen – und so hätten sie den Vater vielleicht nie besucht. Deshalb war Frau Schröder auch sehr erleichtert, dass wir die Fahrten organisierten und alles immer reibungslos funktionierte. Das führte dazu, dass alle entspannt ankamen, und verschaffte der Familie als gemeinsame Unternehmung auch ein besonderes Erlebnis. Die anschließende Begegnung mit dem Vater war für die Kinder und die Mutter ungeheuer wertvoll. Auf der Rückfahrt erzählten sie, wie schön es war, mit ihm zu reden, zu spielen oder zu kuscheln, was die Bedeutung dieser Momente für den familiären Zusammenhalt klar bestätigt. Nach den Besuchen wurden aber auch andere Emotionen sichtbar, besonders beim ältesten Sohn, der sehr unter dem Trennungsschmerz Litt und sich wünschte, den Papa häufiger zu sehen. Auf der Rückfahrt konnte ich darauf eingehen, all das direkt besprechen – und die Familie blieb nicht allein mit ihren Gefühlen. Insgesamt denke ich, dass die regelmäßigen Besuche und begleiteten Fahrten einen nachhaltig positiven Effekt auf die psychosoziale Entwicklung der Kinder hatten.

Auf diese Weise konnten wir einige Besuche ermöglichen und pädagogisch unterstützen. Währenddessen gelang es Frau Schröder, ihren Führerschein zu machen und ein eigenes Auto zu erwerben. Heute kann sie die Fahrten selbst übernehmen und hat dadurch ein Stück Eigenständigkeit für sich und ihre Kinder zurückgewonnen.

Wenn ein Mensch inhaftiert wird, betrifft das nicht nur die verurteilte Person – auch ihre Angehörigen werden oft unsichtbar mitbestraft. Partner*innen, Kinder, Eltern oder enge Freund*innen geraten plötzlich in eine Ausnahmesituation. Sie erleben emotionale Belastungen, soziale Ausgrenzung und organisatorische Herausforderungen. Oft fehlen passende Anlaufstellen, Austauschmöglichkeiten oder schlicht das Gefühl, verstanden zu werden.

Um diese Menschen in den Fokus zu rücken und ihnen eine Stimme zu geben, hat der SKM Freiburg den Podcast „Mitbestraft – Im Gespräch mit Angehörigen von Inhaftierten“ ins Leben gerufen.

Die Idee entstand direkt aus einer Angehörigengruppe heraus – ein starkes Beispiel für gelebte Selbstvertretung und Empowerment. In jeder Folge sprechen Angehörige offen und ehrlich über ihre Erfahrungen: über Sprachlosigkeit, Schuldgefühle und Isolation – aber auch über Kraftquellen, Veränderung und Hoffnung. Der Podcast möchte Angehörige nicht nur emotional entlasten, sondern auch ermutigen, neue Wege im Umgang mit der belastenden Situation zu finden.

Ziel des Podcasts ist es, die oftmals übersehene Lebensrealität von Angehörigen inhaftierter Menschen sichtbar zu machen und ein Angebot zu schaffen, das niedrigschwellig zugänglich ist – auch für Betroffene, die sich (noch) nicht aktiv Hilfe holen können oder wollen. Darüber hinaus soll das Format öffentliche Aufmerksamkeit auf ein Tabuthema lenken, das bislang zu selten gesellschaftlich und politisch Beachtung findet. Nicht zuletzt richtet sich der Podcast auch an Fachkräfte, die im Arbeitsalltag mit betroffenen Familien in Berührung kommen – mit dem Ziel, sie zu sensibilisieren und zum Nachdenken anzuregen.

Was erwartet Sie im Podcast?

Jede Folge beleuchtet ein zentrales Thema aus dem Alltag Angehöriger – authentisch, sensibel und ehrlich.

Bereits erschienen sind:

  • Folge 1: Warum diesen Podcast?

  • Folge 2: Papa im Knast – (Wie) sag ich’s meinem Kinde?

  • Folge 3: Drinnen und Draußen – Dazwischen die Mauer

Jeden Monat erscheint eine neue Folge.

Hier können Sie den Podcast hören:

Apple Spotify Deezer Amazon Music

Ein Interview mit Rechtsanwalt und Beiratsmitglied Dr. Albert

Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, sind es oft die Kinder, die am meisten unter der Situation leiden – emotional, sozial und strukturell. Dabei geraten sie häufig aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit. Unser Projekt „Kinder von Inhaftierten“ setzt genau hier an und will den Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern stärken. Ein engagierter Beirat begleitet das Projekt, bringt Expertise ein und fördert die öffentliche Wahrnehmung. Wir haben mit Dr. Jahn-Rüdiger Albert gesprochen – ein Jurist, der sich im Beirat engagiert – über seine Beweggründe, die Bedeutung familienorientierter Angebote in Justizvollzugsanstalten (JVA) und den Handlungsbedarf in Politik und Gesellschaft.

Herr Albert, Warum engagieren Sie sich persönlich im Beirat des Projektes „Kinder von Inhaftierten“?

Ich bin beruflich auf das Thema gestoßen und habe festgestellt, wie wenig Informationen es dazu gibt. Das hat mich sehr nachdenklich gemacht. Im Beirat kann ich helfen, dieses wichtige Thema sichtbar zu machen und zur Multiplikation des Wissens beizutragen. Ich möchte die Perspektive einbringen, an welchen Stellen es noch hakt – sei es in der Praxis oder auf struktureller Ebene. Und vor allem bin ich davon überzeugt, dass es enorm wichtig ist, den Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern auch während der Haft aufrechtzuerhalten.

Wie wichtig sind aus Ihrer Sicht familienorientierte Angebote in JVAen?

Sie sind von zentraler Bedeutung. Nur wenn das Familienband erhalten bleibt, kann Resozialisierung wirklich gelingen. Der Weg zurück in ein straffreies Leben wird massiv erschwert, wenn Inhaftierte keinen Kontakt zu ihren Angehörigen – insbesondere zu ihren Kindern – haben. Der familiäre Rückhalt ist ein entscheidender Stabilitätsfaktor für die Zukunft.

Was wünschen Sie sich von Politik und Gesellschaft im Umgang mit Kindern von Inhaftierten?

Ich wünsche mir, dass Politik und Gesellschaft anerkennen, dass Bindungen durch eine Inhaftierung nicht einfach ignoriert oder sogar zerstört werden dürfen. Wir brauchen finanzielle und räumliche Ressourcen, damit der Kontakt zwischen Eltern und Kindern möglich bleibt.

Strafvollzug sollte nicht als bloßes Wegsperren betrachtet werden, sondern als Chance, Voraussetzungen für ein straffreies Leben in sozialer Verantwortung zu schaffen.

Was ist aus Ihrer Sicht die größte Lücke in der gesellschaftlichen Wahrnehmung des Themas?

Viele Menschen glauben, dass es keinen Schaden anrichtet, wenn man Familienbeziehungen im Strafvollzug vernachlässigt. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Der Kontakt zu den Eltern ist elementar für die gesunde Entwicklung eines Kindes. Gleichzeitig muss der inhaftierte Elternteil lernen, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen. Beides kann nur funktionieren, wenn der Kontakt nicht abbricht.

Welche Rolle spielt der Beirat für das Projekt und welchen Beitrag leisten Sie als Jurist?

Der Beirat ist ein Gremium, in dem unterschiedliche berufliche Perspektiven zusammenkommen. Diese Vielfalt macht ihn so wertvoll. Wir bündeln Informationen, geben Impulse weiter und bringen verschiedene Blickwinkel ein – das fördert den Austausch und stärkt das Projekt auf vielen Ebenen. Als Jurist kann ich dabei helfen, rechtliche Rahmenbedingungen verständlich zu machen und auf notwendige Veränderungen hinzuweisen.

Wie hat sich die Situation von Kindern von Inhaftierten seit dem Start des Projekts verändert?

Es ist deutlich zu spüren, dass das Projekt Spuren hinterlassen hat. In mehreren JVAen wurden neue Angebote geschaffen, die nun zunehmend wahrgenommen und auch aktiv angefragt werden – sowohl von inhaftierten Eltern als auch von Mitarbeitenden der Anstalten. Das Thema bekommt endlich mehr Sichtbarkeit, und es wird Schritt für Schritt ein Bewusstsein dafür geschaffen, wie wichtig der Eltern-Kind-Kontakt auch im Strafvollzug ist.

Vielen Dank für das Interview Dr. Albert!

 

Fazit: Familienkontakte als Schlüssel zur Resozialisierung und kindlichem Wohlergehen

Der Kontakt zwischen inhaftierten Eltern und ihren Kindern darf nicht als „Problem“ gesehen werden – sondern als Chance: für kindliche Entwicklung, familiäre Bindung und erfolgreiche Resozialisierung. Das Projekt „Kinder von Inhaftierten“ zeigt, wie viel durch gezielte Maßnahmen bewegt werden kann. Doch es braucht weiterhin Engagement, Austausch und die Bereitschaft, bestehende Strukturen kritisch zu hinterfragen – in der Justiz, der Politik und der Gesellschaft.

 

Wenn ein Elternteil ins Gefängnis muss, ist das nicht nur für die betroffene Person selbst ein tiefer Einschnitt – sondern auch für die ganze Familie. Kinder sind immer mitbetroffen – obwohl sie keinerlei Schuld an der Situation tragen.

Auch in Berlin gibt es viele Kinder mit einem inhaftierten Elternteil. Für sie bedeutet das häufig: Ängste, Unsicherheit, Scham, Loyalitätskonflikte oder soziale Ausgrenzung. Oft kommt es zusätzlich zu finanziellen und familiären Belastungen – ein Elternteil fehlt beim Abendessen, beim Vorlesen oder bei den Hausaufgaben. Der Alltag gerät aus dem Gleichgewicht.

Um diese Kinder auf ihrem Weg zu stärken, hat die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Berlin ein neues, speziell für Berlin entwickeltes Kinderbuch veröffentlicht:

„aufGefangen – wenn Mama ins Gefängnis muss“

Im Mittelpunkt steht das Kind Momo, dessen Mutter inhaftiert wurde. Es fühlt sich plötzlich allein, überfordert und voller Fragen. Zum Glück hat Momo einen treuen Begleiter: den Tiger.

Mit seiner Hilfe lernt Momo, über Gefühle zu sprechen, Antworten auf Fragen zu finden und wieder Hoffnung zu schöpfen.

Das Buch bietet:

  • kindgerechte Erklärungen und emotionale Orientierung
  • Impulse für Gespräche mit Eltern, Fachkräften oder Vertrauenspersonen
  • Mut und Unterstützung für Berliner Kinder mit einem inhaftierten Elternteil

Es eignet sich für den Einsatz in Kitas, Schulen, Beratungsstellen, Besuchsräumen von JVAs sowie für Familienangehörige und Fachkräfte, die betroffene Kinder begleiten.

Info-circled Info-circled

Das Buch richtet sich an Berliner Kinder und Fachkräfte.

Weitere Informationen und Bestellung:

Mail Mail Bestellung per Mail: kvi-berlin@freiehilfe.de Info-circled Info-circled Weitere Informationen

Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, stellt das viele Familien vor eine enorme emotionale Herausforderung – insbesondere, wenn Kinder betroffen sind. Fachkräfte in Jugendhilfe, Kita, Schule oder Familienberatung stehen dabei oft vor der Frage: Wie kann ich Eltern unterstützen, mit Kindern ehrlich und kindgerecht über die Inhaftierung zu sprechen?

Genau hier setzt der neue Flyer der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW an. Der Titel: Eltern(teil) in Haft – Ermutigung zur Aufrichtigkeit.

Dieser kompakte Ratgeber richtet sich an Fachkräfte, die betroffene Familien begleiten und stärken wollen. Er enthält:

  • Ermutigung zu Offenheit im Sinne des Kindeswohls
  • Impulse, wie Eltern ihrem Kind Orientierung und Sicherheit geben können
  • Unterstützungsmöglichkeiten der Kinder- und Jugendhilfe

Denn: Kinder haben ein Recht auf Information – kindgerecht, ehrlich und zugewandt.

Download Download Kleiner Ratgeber für Fachkräfte: Eltern(teil) in Haft – Ermutigung zur Aufrichtigkeit Info-circled Info-circled Weite Materialien der Landesfachstelle NRW

Nach ihrem eigenen, preisgekrönten Drehbuch gelang Chiara Fleischhacker eine authentische und klischeefreie Milieustudie voller Kraft, Hoffnung und Zärtlichkeit. Neuentdeckung Emma Nova brilliert in der Hauptrolle an der Seite des nicht minder überzeugenden Paul Wollin. VENA wurde in drei Kategorien für den diesjährigen 75. Deutschen Filmpreis nominiert: Bester Spielfilm, Beste Kamera/Bildgestaltung sowie Beste weibliche Hauptrolle.

Inhalt

Jenny liebt ihren Freund Bolle, mit dem sie ein Kind erwartet. Was für andere das größte Glück bedeutet, löst in Jenny ambivalente Gefühle aus, denn das Leben hat ihr zuvor viel zugemutet. Sie ist mit der Justiz und dem Jugendamt aneinandergeraten und ihre Beziehung mit Bolle leidet zunehmend unter der Drogenabhängigkeit der beiden. Als ihnen die Familienhebamme Marla zugewiesen wird, reagiert Jenny zunächst wenig begeistert. Doch Marla verurteilt sie nicht und schafft es mit stoischer Geduld, ihr Vertrauen zu gewinnen. Je mehr Jenny Marla in ihr Leben lässt, desto mehr begreift sie, dass sie Verantwortung übernehmen muss – für ihre Vergangenheit, ihre Zukunft und das neue Leben, das in ihr heranwächst.

Hintergrund

VENA ist ein Film über die strukturelle Benachteiligung von – vorrangig nicht privilegierten – Frauen innerhalb unseres Gesellschafts- und Justizsystems. Es ist ein Film über die Notwendigkeit von Familienhilfe, von Hilfen für Frauen in Notlagen und über den notwendigen Schutz der Mutter-Kind-Bindung auch in belastenden Situationen, über das Spannungsfeld nachhaltiger, sinnvoller vs. traumatisierender Strafen. VENA zeigt das gesamte Dilemma, was es bedeutet aus dysfunktionalen Strukturen ausbrechen zu wollen, sich aus der Sucht zu befreien, aus persönlichen Krisen, der Einsamkeit, Kraft aus dem Mutterwerden zu schöpfen, aber immer wieder zurückgeworfen zu werden durch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen.

VENA erzählt kraftvoll die Geschichte einer jungen Frau, deren erdrückende Lebensrealität wenig Perspektiven für ihr Leben zulässt, und die regelmäßig in den Rausch flüchtet, bis sie ungewollt schwanger wird. Für ihr Baby und eine bessere Zukunft stellt sie sich mit Unterstützung ihrer Familienhebamme ihrer Sucht, muss aber trotzdem schwanger ihre Gefängnisstrafe antreten, wo sie nach der Geburt in einem Justizsystem, das nicht auf Mütter ausgelegt ist, von ihrem Baby getrennt wird… Beraten wurde der Film zahlreichen Expert*innen wie u.a. durch Hilly Škorić von Hilfreich e.V., Eric und Edith Stehfest, Hebamme Sissi Rasche, die Regisseurin recherchierte intensiv in verschiedenen JVAs im Bundesgebiet.

Trailer

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Das Netzwerk Kinder von Inhaftierten hat zum 20.03.2025 die Social-Media-Plattform X (vormals Twitter) verlassen. Seit der Übernahme durch Elon Musk im Oktober 2022 hat sich X zunehmend zu einer Plattform entwickelt, auf der Hassrede, Desinformation und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verstärkt auftreten.

Als Netzwerk Kinder von Inhaftierten setzen wir uns für die Rechte und Bedürfnisse von Kindern inhaftierter Eltern ein – eine oft übersehene und besonders vulnerable Gruppe. Die Entwicklungen auf X stehen im Widerspruch zu unseren Grundwerten von Respekt, sachlicher Information und konstruktivem Dialog. Ein weiteres Verbleien auf der Plattform entspricht daher nicht unserer Arbeit und unserem Auftrag. 

Weiterhin aktiv auf LinkedIn, Instagram und Facebook

Das Netzwerk Kinder von Inhaftierten bleibt weiterhin auf LinkedIn, Instagram und Facebook aktiv, um über unsere Arbeit zu informieren, Fachkräfte zu vernetzen und für die Rechte von Kindern inhaftierter Eltern einzutreten.

Folgt uns weiterhin auf unseren anderen Kanälen – wir freuen uns auf den Austausch! 💚

Linkedin-circled Linkedin-circled Zu LinkedIn Instagram-1 Instagram-1 Zu Instagram Facebook-circled Facebook-circled Zu Facebook

Die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW hat neues Infomaterial veröffentlicht, um von Inhaftierung betroffene Familien und Fachkräfte bestmöglich zu unterstützen.

Die Flyer und Broschüren geben wertvolle Orientierung und praktische Hinweise für Eltern, Kinder sowie Beratungsstellen und Fachkräfte. Ab sofort stehen folgende Materialien zum Download und auf Anfrage als Druckexemplare zur Verfügung:

Zur Landesfachstelle NRW Übersicht aller Materialien Weitere Flyer und Broschüren des Netzwerk KvI

Die neue Ausgabe von „unsere jugend“ ist erschienen – diesmal mit dem Schwerpunktthema Unter dem Radar: Die Versorgung von Kindern Inhaftierter in Deutschland. In enger Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Kinder von Inhaftierten entstanden, beleuchtet sie die oft übersehene Situation von Kindern, deren Eltern in Haft sind. Fachbeiträge, praxisnahe Einblicke und kritische Stellungnahmen zeigen, welche Unterstützungslücken bestehen und welche innovativen Ansätze helfen können.

Als unabhängige Fachzeitschrift für Sozialpädagogik bietet unsere jugend wertvolle Impulse für Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe, Studierende, Wissenschaftler:innen sowie Entscheidungsträger:innen. Die Ausgabe kann ab sofort bestellt werden – ein wichtiger Beitrag zur Debatte über soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für betroffene Kinder.

Inhaltsverzeichnis:

  • Editorial

    Hilde Kugler, Niklas Helsper

  • Kinder von Inhaftierten – Unter dem Zuständigkeitsradar von Strafvollzug und Jugendhilfe?

    Hilde Kugler, Ben Spöler

  • Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und inhaftierten Eltern. Eine Befragung zur Praxis im Strafvollzug

    Judith Feige

  • „Ich bin ja gar nicht die Einzige, wo der Papa in Haft ist“ – Forschungsbericht über die Lebenslagen von Kindern inhaftierter Eltern(teile) und die Evaluation familienorientierter Unterstützungsangebote

    Clara Sartingen, Niklas Helsper

  • ZaunGast: Ein Angebot für kleine Helden, ihre Angehörigen und inhaftierten Elternteile

    Bärbel Bardey, Christin Neutzling, Wiebke Urbanski

  • Das Erasmus+ Projekt „UpFamilies“. Europäische Zusammenarbeit für eine bessere Unterstützung von Familienangehörigen Inhaftierter

    Andrada Istrate, Rhianon Williams, Ana Rita Lourenço, Margarita Defingou, Ourania Xylouri, Szuroka Bela, Alfonso Andreo Almansa

Editorial:

In einer Welt, die von Schlagzeilen über Straftaten und Gerichtsurteile dominiert wird, geraten diejenigen leicht in Vergessenheit, die weder Täter:innen noch juristische Akteur:innen sind, sondern unsichtbare Leidtragende: die Kinder von Inhaftierten. Rund 100.000 Kinder in Deutschland sind jährlich von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen – eine alarmierende Zahl, die unsere Aufmerksamkeit verdient.

Für diese Kinder bedeutet die Haft des Elternteils mehr als den schmerzhaften Verlust einer Bezugsperson. Es ist eine Zäsur, die soziale, wirtschaftliche und psychische Folgen mit sich bringt: Stigmatisierung im Umfeld, Schuldgefühle und Zukunftsängste.

Unser Themenschwerpunkt befasst sich mit evidenzbasierten Ansätzen zur Unterstützung betroffener Familien. Hilde Kugler und Ben Spöler diskutieren in ihrem Artikel die systemischen Herausforderungen und Lösungsansätze im Umgang mit Kindern von Inhaftierten, insbesondere durch die Schaffung interinstitutioneller Kooperationen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und Justizvollzug. Judith Feige liefert in ihrer Untersuchung fundierte Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen und Kontaktmöglichkeiten zwischen Kindern und ihren inhaftierten Eltern. Clara Sartingen und Niklas Helsper stellen in ihrem Artikel zentrale Erkenntnisse ihrer Forschung zu den Lebenslagen von Kindern inhaftierter Eltern vor und zeigen, wie familienorientierte Unterstützungsangebote Resilienz fördern können. Bärbel Bardey, Christin Neutzling und Wiebke Urbanski beleuchten das Modellprojekt „ZaunGast“, das durch kindgerechte Besuchsformate familiäre Bindungen im Strafvollzug stärkt. Andrada Istrate et al. präsentieren das Erasmus+-Projekt „UpFamilies“, das europaweit digitale Unterstützungsstrukturen für Familien mit inhaftierten Angehörigen etabliert.

In diesen Artikeln wird eine zentrale Herausforderung deutlich: die Schaffung verbindlicher Strukturen, die eine nachhaltige Unterstützung sichern. Dies erfordert die Kooperation von Justiz, Kinder- und Jugendhilfe und Bildungseinrichtungen sowie ein gesellschaftliches Umdenken. Kinder von Inhaftierten dürfen nicht länger unsichtbar bleiben.

Der Deutsche Bundestag wurde am 23.02.2025 neu gewählt. Angesichts der bevorstehenden Koalitionsverhandlungen hat die BAG-S (Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe) fünf Forderungen formuliert. Die BAG-S ist davon überzeugt, dass eine humane und rationale Sozial- und Kriminalpolitik wesentlich zur sozialen Sicherheit und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beiträgt. Sie wendet sich gegen Tendenzen zur Schwächung des Rechts- und Sozialstaats und fordern Reformen im Justiz- und Sozialwesen unter dem Aspekt einer rationalen, evidenzbasierten Kriminalpolitik. In Forderung 3 geht es um Kinder von Inhaftierten.

Kinder von inhaftierten Eltern besser unterstützen

In Deutschland sind ca. 100.000 Kinder und Jugendliche von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Soweit es dem Kindeswohl entspricht, ist ihnen ein begleiteter Zugang zu ihren Eltern zu ermöglichen. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland aufgefordert, dies umzusetzen.

Wir fordern, bundesweite Hilfe- und Beratungsangebote für Kinder von inhaftierten Eltern auszubauen.

Info-circled Info-circled Alle Forderungen der BAG-S zu den Koalitionsverhandlungen 2025