Im November fand – imitiert von der Landesfachstelle KvI Bayern – im Bayerischen Staatsministerium der Justiz in München ein Fachtag zum Thema „Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten“ statt. Ziel des Fachtages war es, Fachkräfte aus Justiz, Jugend- und Familienhilfe sowie weiteren relevanten Bereichen zusammenzubringen, um die Situation der betroffenen Kinder in den Blick zu nehmen und gemeinsam weiterzuentwickeln.

Nach der Begrüßung durch den Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich (MdL), eröffnete Michél Murawa mit seinem Fachvortrag „Sichere Bindung als Fundament“ den inhaltlichen Teil des Fachtages. Er beleuchtete eindrucksvoll, wie Kindern trotz der Belastungen, die eine Inhaftierung eines Elternteils mit sich bringt, Stabilität und Bindungssicherheit ermöglicht werden können. Die anschließende Diskussion verdeutlichte den hohen Bedarf an Austausch, Fachwissen und sensibler Einschätzung des Kindeswohls.

Einen Einblick in die Arbeit der 2023 eingerichteten Landesfachstelle Netzwerk KvI Bayern gaben Christiane Paulus und Annika Rausch. Sie berichteten über erste Erfolge in den Modellregionen Nürnberg und Bayreuth, wo neue Unterstützungsangebote aufgebaut und Akteure aus Justiz, Jugend- und Familienhilfe vernetzt werden. Gleichzeitig wurden bestehende Herausforderungen sowie Perspektiven für den weiteren Ausbau familienorientierter Strukturen benannt.

Am Nachmittag boten verschiedene Themeninseln Gelegenheit zum praxisnahen Austausch: von der Rolle der Familienbeauftragten über die Vorstellung, wie das Thema Kinder von Inhaftierten in anderen (Bundes)Ländern bearbeitet wird, hinzu der Frage „Wie sage ich es meinem Kinde?“ und  gelingenden Besuchskonzepten in Justizvollzugsanstalten. Die aktive Teilnahme und die lebhaften Diskussionen machten deutlich, wie wichtig und vielfältig die Fragestellungen sind. Die Teilnehmenden brachten ihre Erfahrungen engagiert ein und zeigten großes Interesse daran, bestehende Angebote weiter zu verbessern und neue Handlungsmöglichkeiten zu erschließen.

Zum Abschluss gab Claudia Kittel von der Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte einen Überblick über die kinderrechtlichen Grundlagen. Sie stellte die Rechte betroffener Kinder sowie die staatlichen Verpflichtungen heraus und betonte, wie zentral der Schutz und die Stärkung familiärer Beziehungen im Sinne des Kindeswohls sind.

Der Fachtag zeigte eindrucksvoll, wie bedeutsam eine qualifizierte, vernetzte und kindzentrierte Praxis für Kinder von Inhaftierten ist. Die vielfältigen Impulse der Veranstaltung fließen nun in die Weiterarbeit der Landesfachstelle ein: Mit dem Ziel, die Lebens- und Entwicklungsbedingungen der Kinder nachhaltig zu verbessern.

Rund 1.900 Kinder in Hamburg wachsen mit einem inhaftierten Elternteil auf – häufig unsichtbar, stark belastet und ohne ausreichende Unterstützung. Um genau diese Kinder stärker in den Blick zu nehmen, veranstaltete die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hamburg am 7. November 2025 einen Fachtag mit dem Titel „Kinder von Inhaftierten – Gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfe und Justiz“.

Der Fachtag brachte Fachkräfte aus Jugendhilfe und Justiz zusammen, um die Lebenslagen von Kindern Inhaftierter zu verstehen, fachliche Perspektiven zu bündeln und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln.

Ein gelungener Auftakt: Begrüßung und Einführung

Nach dem Ankommen im dock europe e.V. in der fux-Kaserne eröffnete die Landesfachstelle Hamburg den Tag und stellte den fachlichen Rahmen vor.

Hilde Kugler, Leitung Bundesinitiative Netzwerk Kinder von Inhaftierten, setzte anschließend mit ihrem Impulsvortrag „Das Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Eine unsichtbare Zielgruppe“ den Ton für den Fachtag. Sie informierte über rechtliche Grundlagen, verdeutlichte welche Auswirkungen eine Inhaftierung auf Familien und insbesondere die Kinder hat und stellte die Arbeit des Netzwerk Kinder von Inhaftierten vor.

Fachliche Inputs: Perspektiven aus Jugendhilfe und Justiz

Im zweiten Vortrag gab Jessika Distelmeyer, Fortschritte Hamburg, wertvolle Einblicke in die bindungssensible Stärkung und Begleitung von Kindern mit inhaftierten Eltern. Sie zeigte auf, wie stabilisierende Beziehungen, Sensibilität im Umgang und kontinuierliche Begleitung den Alltag betroffener Kinder nachhaltig stärken können und was es bedeutet, wenn diese Faktoren bei Kindern mit einem inhaftierten Elternteil auf einmal wegfallen.

Darauf folgten zwei Praxis-Inputs:

  • Herausforderungen aus Sicht der Justiz: Einblicke in den Strafvollzug
  • Herausforderungen in der Praxis der Jugendhilfe

Diese Perspektiven machten deutlich: Beide Systeme stehen vor ähnlichen Herausforderungen – und profitieren von enger Zusammenarbeit.

Workshops: Vertiefung und Austausch

Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden in drei parallelen Workshops ihre Themen vertiefen:

  1. „Und was ist mit mir?“ Ein Blick auf die Perspektive der Kinder
    Dorit Paetzold, Kinderschutzbund Hamburg, richtete den Fokus auf die Erlebnisse, Bedürfnisse und Belastungen der Kinder und zeigte alltagspraktische Wege, ihre Situation sichtbar zu machen und zu entlasten.
  2.  Zwischen Sicherheit und Kinderrechten – Familienorientierung als Schlüssel
    Anja Seick, Projektleitung Landeskoordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Berlin, und Joana Walter, Familienprojekt aufGefangen, gaben Einblicke in die Herausforderungen des Vollzugs, in dem Sicherheitsaspekte und Kinderrechte oft miteinander konkurrieren. Darüber hinaus wurden die familienorientierte Angebote innerhalb und außerhalb von Haft aus Berlin vorgestellt.
  3. Zukunftswerkstatt – Was braucht es an familienorientierten Angeboten „drinnen“ und „draußen“?
    Lisa Lewin und Fiona Reinke, Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hamburg, arbeiteten gemeinsam mit den Teilnehmenden an konkreten Ideen für familienorientierte Angebote – sowohl innerhalb der Haftanstalten als auch außerhalb.

Abschluss und Vernetzung

Der Fachtag endete mit einem informellen Austausch bei Kuchen aus Santa Fu – eine Gelegenheit, Gespräche zu vertiefen, Kontakte zu knüpfen und gemeinsam weiterzudenken.

Fazit

Der Fachtag zeigte eindrücklich: Kinder von Inhaftierten brauchen Sichtbarkeit, starke Netzwerke und verlässliche Strukturen. Dafür müssen Jugendhilfe, Justiz und Zivilgesellschaft gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Die zahlreichen Impulse und konkreten Ideen des Tages bilden eine wertvolle Grundlage, die Unterstützung für Kinder von Inhaftierten in Hamburg weiterzuentwickeln und nachhaltig zu stärken.

Mehrmals im Jahr organisiert die Seelsorge der JVA Butzbach Vater-Kind-Tage, an denen Kinder drei Stunden lang eine wertvolle gemeinsame Zeit mit ihrem inhaftierten Vater verbringen können. Sie spielen, essen zusammen und erleben Nähe – Momente, die für diese Familien von großer Bedeutung sind.

Für die Mütter, die ihre Kinder nach Butzbach bringen, bedeutet diese Zeit jedoch häufig: mehrere Stunden des Wartens, meist ohne passenden Ort, ohne Austauschmöglichkeiten und oft allein mit ihren eigenen Sorgen, Belastungen und Fragen.

Im November hat die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Hessen dieses Warten erstmals anders gestaltet. In Kooperation mit dem Familienzentrum dasgute.haus wurde für die wartenden Mütter ein offener Treffpunkt geschaffen: ein geschützter Raum für Gespräche, Vernetzung, Entlastung und Begegnung. Bei Kaffee, Essen und einem offenen Austausch entstand ein Ort, an dem die Mütter mit ihren Themen Raum und Gehör fanden.

Der Nachmittag wurde von allen Beteiligten sehr positiv aufgenommen und hat erneut gezeigt, wie wichtig leicht zugängliche und sensibel gestaltete Unterstützungsangebote für Familien von Inhaftierten sind.

Aufgrund der positiven Resonanz soll das Format künftig regelmäßig stattfinden.

Die Landesjugendämter Westfalen und Rheinland haben eine neue Arbeitshilfe für Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren veröffentlicht: „Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren – eine Arbeitshilfe aus der Praxis für die Praxis“. Diese bietet eine wertvolle Orientierungshilfe für die Fachkräfte und veranschaulicht den Stellenwert einer fachlich fundierten Arbeit. Von zentraler Bedeutung ist dabei vor allem die Ausrichtung an den Vorgaben des § 52 SGB VIII und den Grundsätzen der Jugendhilfe. Diese betonen die Ressourcenorientierung, die Partizipation und die Förderung junger Menschen sowie die Orientierung am Kindeswohl und an ihren individuellen Bedarfen.

Hervorzuheben ist das neue Kapitel zu den Kindern von Inhaftierten im Jugendstrafvollzug. Die Beziehungen der jungen Gefangenen zu ihren Familien und die Übernahme von Verantwortung beeinflussen nachweislich positiv deren Resozialisierung. Daher ist es ein zentrales Anliegen der Jugendhilfe, diese familiären Bindungen zu stärken und die jungen Menschen in ihrer Rolle als Elternteil zu unterstützen.

Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren, die die jungen Menschen bereits aus Anlass der Straftat kontinuierlich begleiten und unterstützen, können auch im Vorfeld der Inhaftierung bereits das Kind und den zurückbleibenden Elternteil in den Blick nehmen und bei Bedarf Beratung und Unterstützung ggf. unter Einbezug des Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder der frühen Hilfen anbieten.

Im Fokus

Junge Papas/junge Mamas in Haft in ihrer Elternrolle stärken, den Kontakt des Kindes zum inhaftierten Elternteil fördern, Beratung und Unterstützung für Angehörige bereits vor der Inhaftierung

Ziel

Ein kindgerechtes Unterstützungssystem für eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung auch im Kontext der Inhaftierung eines Elternteils.

Am 8. Oktober 2025 fand im Willy-Brandt-Haus Berlin der Fachtag „Kinder von Inhaftierten – gemeinsam Verantwortung tragen“ statt. Veranstaltet von der Freien Hilfe Berlin e.V. und der Koordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KVI) Berlin, brachte er Fachkräfte, Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft zusammen, um Strategien zur besseren Unterstützung betroffener Familien zu entwickeln.

In Grußworten der Staatssekretäre Falko Liecke (Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie) und Dirk Feuerberg (Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz) sowie von Marc von Krosigk (Auridis-Stiftung) wurde betont, dass Verantwortung für diese oft übersehene Zielgruppe nur ressortübergreifend wahrgenommen werden kann.

Kathleen Kurch, Geschäftsführerin der Freien Hilfe Berlin e.V., zog eine positive Bilanz aus drei Jahren KvI-Koordinierungsstelle in Berlin: Über 1.000 Fachkräfte wurden sensibilisiert, Netzwerke aufgebaut und Hilfestrukturen analysiert. Claudia Kittel vom Deutschen Institut für Menschenrechte erinnerte daran, dass der regelmäßige Kontakt zu inhaftierten Eltern gemäß Artikel 9 der UN-Kinderrechtskonvention ein Kinderrecht ist.

Auch Hilde Kugler, Projektleitung des Netzwerk KvI, war vor Ort und verdeutlichte in ihrem Beitrag „Innovationskraft von Netzwerken“, wie die bundesweite Zusammenarbeit neue Impulse für die Unterstützung betroffener Kinder schafft.

Am Nachmittag boten praxisorientierte Workshops Raum für Austausch und Ideenentwicklung – von kreativer Arbeit bis hin zu Familienpatenschaften.

Zentrale Erkenntnisse

Kinder von Inhaftierten brauchen Sichtbarkeit, nachhaltige Strukturen, innovative Praxisansätze und Kooperationen zwischen Jugendhilfe, Justiz und Zivilgesellschaft.

Angehörigencafé vor der JVA Nürnberg

Wenn ein geliebter Mensch inhaftiert wird, verändert sich das Leben der Angehörigen schlagartig. Unsicherheit, Schock und viele unbeantwortete Fragen bestimmen die ersten Tage und Wochen. Gerade in dieser schwierigen Zeit sind Unterstützung, Orientierung und ein offenes Ohr unverzichtbar. Genau hier setzt das Angehörigencafé des Treffpunkt e.V. an, und Menschen wie Jürgen, die sich mit Herz und Engagement einbringen.

Seine Motivation kam aus nächster Nähe. „Meine Frau arbeitet beim Treffpunkt e.V. Da habe ich viel darüber gehört, wie sehr Angehörige in den ersten Tagen allein gelassen werden“, erzählt er. „Ich wollte ein Verbindungsstück sein zwischen den Angehörigen und der Justiz“.

Was für Außenstehende nüchtern klingt, hat für die Menschen, die ihm begegnen, eine große Bedeutung. Denn wenn jemand ins Gefängnis kommt, stehen Familien plötzlich vor einer Wand: eingeschränkte Telefonate, begrenzte Besuche, kaum Informationen. Angehörige fühlen sich allein gelassen, und Kinder verstehen oft gar nicht, warum der Vater oder die Mutter plötzlich verschwunden ist.

Mit Glückskeksen, Broschüren und einem Lastenrad Gepäck baut er das Angehörigencafé vor der Justizvollzugsanstalt Nürnberg auf. „Am schönsten ist es, wenn es sich mischt und Angehörige mit Angestellten der Justiz ins Gespräch kommen. Dann entsteht Verständnis auf beiden Seiten.“

Die Begegnungen sind unterschiedlich: Manche sind kurz, andere tiefgehend. Besonders bewegt hat ihn ein junges Mädchen, kaum 16, schwanger, dass ihren Freund im Jugendvollzug besuchte. „Da fragt man sich schon, wo soll das mal hingehen? Gerade für die Kinder, die können am allerwenigsten dafür.“

Seinen Einsatz beschreibt er bescheiden, doch für Angehörige sind schon kleine Gesten wertvoll. Ein Hinweis auf Hilfsmöglichkeiten, ein offenes Ohr oder einfach das Gefühl, in dieser schwierigen Situation nicht völlig allein zu sein. „Wir können das System nicht verändern, aber wir können da sein: im richtigen Moment, für die richtige Person.“

Für ihn persönlich ist das Ehrenamt eine Bereicherung. Als Krankenpfleger bringt er Erfahrung im Umgang mit schwierigen Situationen mit, doch im Angehörigencafé lernt er eine ganz andere Welt kennen – die des Strafvollzugs, jenseits von Filmen und Klischees. Und er weiß: Auch kleine Schritte können entscheidend sein. „Man sollte sich etwas suchen, das Freude macht. Es geht darum, heute jemandem etwas Gutes zu tun und nicht darum, ob es in zehn Jahren noch Wirkung zeigt.“

 

Möchten auch Sie etwas bewegen?
Unterstützen Sie unsere Angebote vom Treffpunkt e.V. und Netzwerk Kinder von Inhaftierten! Reden Sie, teilen Sie oder spenden Sie. Jeder Beitrag zählt.

Artikel in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift „impu!se für Gesundheitsförderung

Wenn ein Elternteil inhaftiert wird, trifft die Strafe nie nur die verurteilte Person – auch die Kinder sind betroffen. In Deutschland erleben jedes Jahr schätzungsweise rund 100.000 Kinder die Inhaftierung eines Elternteils. Für sie bedeutet dies oft eine tiefgreifende Zäsur: Trennung, Scham, soziale Ausgrenzung und Unsicherheit gehören zu den häufigen Begleiterscheinungen.

Der Beitrag „Kinder von Inhaftierten – Eine hochbelastete Risikogruppe“ beleuchtet die Situation dieser Kinder aus gesundheitsfördernder und sozialer Perspektive. Er zeigt auf, welche psychischen und körperlichen Belastungen häufig auftreten, welche Schutzfaktoren gestärkt werden können und warum eine enge Zusammenarbeit von Justiz, Jugendhilfe und Gesundheitssystem entscheidend ist.

Der Artikel stellt zugleich das Netzwerk „Kinder von Inhaftierten“ (KvI) vor, das bundesweit Akteur*innen vernetzt und sich für bessere Unterstützungsstrukturen sowie eine stärkere gesellschaftliche Wahrnehmung dieser Kinder einsetzt.

📰 Der Artikel ist in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift „impu!se für Gesundheitsförderung“ (Themenheft „Gesundheit hinter Gittern – Gesundheitsversorgung und -förderung in Gefängnissen“) auf den Seiten 7–8 erschienen.

Book-open Book-open Zur Fachzeitschrift Impulse Login Login Zur Online-Ausgabe

Die Inhaftierung eines Elternteils stellt für betroffene Familien eine Ausnahmesituation dar. Besonders Kinder erleben den plötzlichen Verlust einer Bezugsperson als belastend und oft traumatisch. Umso wichtiger ist es, Wege zu finden, wie der Kontakt zwischen dem inhaftierten Elternteil und dem Kind erhalten bleiben kann – und wie Fachkräfte sensibel begleiten können. In unserem aktuellen Interview berichtet ein ehemals inhaftierter Papa (wir nennen ihn hier Simon) von seinen Erfahrungen.

Kontakt zwischen Inhaftierten und Kindern ermöglichen

Während seiner Haft konnte er seinen Sohn zweimal im Monat für jeweils eine halbe Stunde sehen. Um die langen Zeiten dazwischen zu überbrücken, tauschten sie regelmäßig Briefe aus – ein wichtiger Anker in ihrem Alltag. Zwar war grundsätzlich auch telefonischer Kontakt möglich, doch die festgelegten Zeiten fielen oft mit dem Schulunterricht seines Sohnes zusammen, sodass Gespräche selten zustande kamen. Besonders bedauerlich fand Simon, dass er aufgrund der Corona-Pandemie nicht an Vater-Kind-Gruppen teilnehmen konnte – ein Angebot, das ihm sehr am Herzen gelegen hätte.

Was Fachkräfte wissen sollten

Fachkräfte in Schulen, Jugendhilfen oder Beratungseinrichtungen spielen eine zentrale Rolle. Sie sollten aufmerksam zuhören, Sicherheit vermitteln und helfen, kindgerechte Erklärungen zu finden. Simon betont, dass es vor allem einen sensiblen Umgang – ohne Stigmatisierung braucht. Ziel ist es, Kinder zu stärken und das Thema nicht zu verdrängen.

Neugierig geworden? Dann hören Sie sich jetzt das Interview von Simon und unserer Kollegin Christiane Paulus, Leitung der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, an!

In den letzten Wochen haben wir Kindern eine Bühne gegeben: mit ehrlichen, direkten und oft überraschenden Fragen rund um das Leben im Gefängnis. Denn Kinder wollen verstehen. Sie fragen ohne Vorurteile, aber mit echtem Interesse.

Unsere Social-Media-Kampagne „Kleine Stimmen – große Fragen“ hat gezeigt: Kinder haben wichtige Gedanken, und ihre Fragen eröffnen neue Perspektiven. Wir haben sie gefragt, uns mit ihnen ausgetauscht und ihre Neugier ernst genommen. Gleichzeitig haben wir die Fragen genutzt, um Mythen aufzuklären und Fakten zu teilen.

Auch unsere Community hat sich beteiligt und diskutiert. Zum Abschluss fassen wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen:

Wie lang ist eigentlich lebenslang?

„Lebenslang“ heißt in Deutschland oft: mindestens 15 Jahre Haft. Danach kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden – aber nur, wenn keine Gefahr mehr von der Person ausgeht. In besonders schweren Fällen bleibt jemand tatsächlich lebenslang in Sicherungsverwahrung.

Wie viele Menschen sitzen derzeit im Gefängnis?

2024 saßen rund 37.800 Menschen in Deutschland in der Strafhaft. Diese Zahl beinhaltet dabei nur erwachsene Männer und Frauen im Strafvollzug. Menschen, die in U-Haft oder anderen freiheitsentziehenden Maßnahmen, wie z.B. Jugendarrest, untergebracht sind, werden hier nicht gezählt.

Wie viele Inhaftierte sind in den letzten 10 Jahren aus deutschen Gefängnissen ausgebrochen?

In den letzten 10 Jahren gab es insgesamt nur wenige Dutzend erfolgreiche Ausbrüche. In Bayern beispielsweise gab es seit 2014 insgesamt vier Ausbrüche. Von einem Gefängnisausbruch spricht man, wenn es einem Gefangenen gelingt, aus dem durch Mauern und ähnlichen Dingen abgesicherten Bereich des Gefängnisses zu entkommen.

Wenn ich in einer anderen Stadt ein Verbrechen begehe, wo komme ich ins Gefängnis?

Wer in Haft muss, kommt nicht irgendwohin: U-Haft erfolgt am Ort der zuständigen Staatsanwaltschaft, Strafhaft meist in der Region des Verfahrens. In Bayern beispielsweise regelt ein Vollstreckungsplan, welche JVA zuständig ist – gestaffelt nach Haftdauer und Einzugsgebiet.

 

Diese Fragen zeigen deutlich: Kinder sind neugierig, sie stellen kluge Fragen, die auch gesellschaftlich relevant sind.  Eine gemeinsame Aufklärung trägt dazu bei, falsche Vorstellungen zu korrigieren, Stigmatisierung zu begegnen und Wissen über das Strafvollzugssystem zu vermitteln.

Danke, dass Sie Teil unserer Kampagne waren. Und bleiben Sie offen für kleine Stimmen, denn manchmal stellen sie die größten Fragen.

Quelle: BAG-S „Informationsdienst Straffälligenhilfe“ 2 / 2025

1. Kinder und Familien von Inhaftierten – warum sie Unterstützung brauchen

Kinder von Inhaftierten gehören aus psychologischer, sozialer und pädagogischer Sicht zu einer besonders vulnerablen Gruppe. Die Trennung durch Inhaftierung geht in der Regel nicht nur mit emotionalem Stress, sondern auch mit Stigmatisierungen und strukturellen Nachteilen einher. Die COPING-Studie 2012 (Children of Prisoners, Interventions and Mitigations to Strengthen Mental Health) Kommt zu dem Ergebnis, dass diese Kinder ein signifikant höheres Risiko für emotionale und Verhaltensprobleme haben als Gleichaltrige ohne inhaftierten Elternteil. Der Verlust einer stabilen Bezugsperson führt häufig zu Unsicherheiten in der Entwicklung, einem Gefühl des Verlassenseins sowie einem mangelnden Vertrauen in zwischenmenschliche Beziehungen.

Viele dieser Kinder entwickeln Schuld- und Schamgefühle und ziehen sich zurück. Zudem kommt es häufig zu Loyalitätskonflikten, besonders wenn sich der verbliebene Elternteil negativ über den inhaftierten Elternteil äußert oder selbst überfordert ist. Die Kombination aus psychischer Belastung, sozialer Ausgrenzung und mangelnder institutioneller Unterstützung macht deutlich, dass Kinder inhaftierter Eltern gezielte Interventionen und stabile Bezugspersonen benötigen, um die negativen Auswirkungen ihrer Lebenslage abzufedern (vgl. Zieganski/Starke/Urban 2013).

2. Die Landesfachstelle im Netzwerk Kinder von Inhaftierten – wer wir sind

Die Landesfachstelle im Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen (Netzwerk Kvl – Hessen) ist eine gemeinsame Initiative des Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat (HMdJ), des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales (HMSI) und des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) in Kooperation mit der AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e. V. und der Auridis Stiftung gGmbH. Sie besteht seit 2023 und richtet sich mit ihrem Angebot sowohl an von Inhaftierung betroffene Familien als auch an Fachkräfte aus Justiz und Jugendhilfe. Als Teil der Bundesinitiative im Netzwerk Kvl – einem Zusammenschluss von Fach- und Koordinierungsstellen in derzeit sechs Bundesländern v tauschen wir uns als hessische Landesfachstelle deutschlandweit mit den verschiedensten Akteuren zu diesem Thema aus (vgl. Kugler/Vogt 2022).

Bei der Inhaftierung eines Elternteils wird oft das gesamte Familiensystem erschüttert, und viele Fragen bleiben offen.

Unser Trägerverein ist die AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e. V. in Gießen, der in den Jahren 2017 bis 2019 ein erstes Modellprojekt zum Thema „Angehörigenarbeit im hessischen Justizvollzug“ übernahm und seither verschiedene Kurse für inhaftierte Eltern in hessischen Justizvollzugsanstalten anbietet. Mit AKTION KIM – Kinder im Mittelpunkt folgte in den Jahren 2020 bis 2022 ein zweites, von der Aktion Mensch gefördertes Projekt zur hessenweiten Unterstützung für Kinder von inhaftierten Eltern (vgl. Henn/Müth 2022, vgl. www.aktion-verein.org/beratung/aktion-kim).

3. Ziele und Aufgaben

Die Landesfachstelle möchte die Versorgungsstruktur von Kindern Inhaftierter in Hessen verbessern. Dadurch profitiert die Gesellschaft insgesamt: Betroffene Familien rutschen nicht weiter in Armut und prekäre Lebenslagen ab, zusätzliche Kosten für Sozialleistungen können vermieden werden. Ein familienorientierter Strafvollzug wirkt sich außerdem meist förderlich auf die Resozialisierung des inhaftierten Elternteils aus. Um diese Ziele auf lange Sicht zu erreichen, will die Landesfachstelle zwischen den beiden Systemen Justiz und Jugendhilfe Brücken bauen und Vernetzung und Austausch vorantreiben. So veranstalteten wir im Jahr 2024 in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt und Der Paritätische Hessen einen gemeinsamen Fachtag zum Thema „Kinder von Inhaftierten – Perspektiven für eine Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur durch die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Justiz in Hessen“, an dem zahlreiche Fachkräfte teilnahmen und mitdiskutierten (alle Vorträge unter www.kvi-hessen.org/index.php/seite-fachkraefte-veranstaltungen).

Vor diesem Hintergrund ist die Sensibilisierung und Qualifizierung von Fachkräften beider Bereiche ein Arbeitsschwerpunkt. In (Online-)Workshops gehen wir zum Beispiel auf die Lebenswelten von Kindern Inhaftierter und die Möglichkeiten ihrer Unterstützung ein oder behandeln Themen zu Kindeswohl und ambulanten Leistungen (vgl. Gerbig/Feige 2022 und Beckmann/Lohse 2023). Neben der Projektvorstellung in hessischen Gremien und Arbeitsgemeinschaften bieten wir in Kooperation mit Treffpunkt e. V., Nürnberg, außerdem Fortbildungen für Bedienstete in Justizvollzugsanstalten an. Eine kollegiale Beratung von Fachkräften, die von Inhaftierung betroffene Familien und Kinder betreuen, vervollständigt das Angebot.

4. Ein Schwerpunkt: Erstberatung von Betroffenen

Nicht zuletzt gehören die direkte, persönliche Erstberatung und Unterstützung von betroffenen Angehörigen sowie die Anbindung dieser Ratsuchenden an bestehende Stellen zu einem unserer wichtigsten Arbeitsbereiche. Bei der Inhaftierung eines Elternteils wird oft das gesamte Familiensystem erschüttert, und viele Fragen bleiben offen: Wie kommen wir finanziell über die Runden? Wie sage ich es meinen Kindern? Wie organisiere ich den Besuch in der JVA? Und wie läuft das überhaupt alles ab?“

Meist ist es der nicht inhaftierte Elternteil, der – auf der Suche nach einem Ansprechpartner – über unsere Website den Weg in unsere Landesfachstelle findet und per E-Mail oder Telefon Kontakt aufnimmt. Für diese Familien sind wir die erste Anlaufstelle. Häufig sind die Betroffenen emotional noch sehr aufgewühlt und froh, ein offenes Ohr zu finden.

Lebensunterhalt sichern

In der Beratung versuchen wir, die oftmals komplexen Problemlagen genauer in den Blick zu nehmen und Lösungen anzubahnen. Ist durch die Inhaftierung beispielsweise das Haupteinkommen für die Familie weggefallen, müssen die Betroffenen eventuell beim Jobcenter angebunden werden. Gegebenenfalls können sie Transferleistungen wie Bürgergeld oder Wohngeld beantragen und brauchen dabei Unterstützung. Zu klären ist häufig auch die Frage der Krankenversicherung für die Kinder. Oder die monetäre Situation ist so schwierig, dass eine Schuldenberatung die richtige Anlaufstelle wäre. Die Landesfachstelle kann für die Betroffenen eine Lotsenfunktion übernehmen, recherchieren, welche passenden Kontakte es vor Ort für sie gibt, und sie dorthin weitervermitteln.

Kindgerecht erklären

Neben den finanziellen Fragen ist der Umgang mit den Kindern für den nicht inhaftierten Elternteil ein wichtiges Thema. Viele Eltern schämen sich für die Situation: Sie verheimlichen ihren Kindern, wo Papa oder Mama jetzt ist, oder wissen nicht, wie sie mit ihrem Kind über die Haft oder über die Straftat sprechen können. Die Erstberatung versucht, die betroffenen Eltern zu stärken und ihnen zu helfen, bei der Wahrheit zu bleiben. Denn der Schutz der Kinder besteht nicht darin, ihnen die Inhaftierung vorzuenthalten. Der Schutz greift vielmehr dann, wenn der nicht inhaftierte Elternteil ihnen vermittelt, selbst mit der Belastung leben und umgehen zu können, die Kinder zugleich dabei unterstützt, die Situation zu verarbeiten und ihnen durch diese Klarheit ein Gefühl der Sicherheit gibt (vgl. Gähl/Möllers 2025).

Individuelle Strategie entwickeln

In dieser hochbelasteten Situation ist es wichtig, stets die individuelle Lage der Familie zu berücksichtigen. Sollte die Inhaftierung eines Elternteils bei den Kindern weitere negative Folgen mit sich bringen, etwa Aggression, sozialen Rückzug. Verlustängste oder andere Verhaltensauffälligkeiten, können wir die Betroffenen an eine geeignete lokale (Erziehungs-)Beratungsstelle weitervermitteln oder eine Therapie empfehlen.

Kontakt halten

Besuche in der JVA sind für die ganze Familie meist sehr aufregend. Die Kinder und Eltern sind angespannt, weil sie sich lange nicht gesehen haben, die Anreise ist oft strapaziös – und dann findet der Kontakt auch noch unter ganz besonderen Bedingungen statt. Deshalb klären wir die Betroffenen über Besuchszeiten und -abläufe, mögliche Sonderbesuche und Ansprechpersonen in der JVA auf. In Einzelfällen konnten wir Familien darüber hinaus unbürokratisch unterstützen, so wie bei Familie Schröder aus Mittelhessen.

5. Fallbeispiel: Drei Kinder, kein Auto – und die JVA weit weg

Nach der Verhaftung ihres Mannes ist Frau Schröder plötzlich alleinerziehend. Inzwischen sitzt ihr Ehemann, mit dem sie drei gemeinsame Kinder im Alter zwischen zwei und sieben Jahren hat, im Gefängnis. Damit hat sich das Leben der Familie mit einem Schlag verändert: Die Mutter ist auf sich gestellt. Das Geld wird knapp, seitdem das Einkommen des Vaters weggefallen ist. Und den Kindern fehlt Tag für Tag eine wichtige Bezugsperson. Den Vater dürfen sie höchstens zweimal im Monat für eine Stunde sehen – hinter Sicherheitstüren und Gittern, unter Aufsicht von Justizvollzugsbeamt*innen, in einem großen Besuchsraum mit anderen Inhaftierten und deren Angehörigen.

Die Besuche im Gefängnis sind für Frau Schröder finanziell, organisatorisch und emotional kaum zu stemmen. Die Familie lebt auf dem Land, die Mutter besitzt weder Führerschein noch Auto. Die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die entfernte JVA würde einige Stunden dauern, inklusive mehrfachen Umsteigens – mit drei kleinen vor Vorfreude zappelnden Kindern samt Kinderwagen. Wenn es dabei noch zu Bahnverspätungen oder verpassten Anschlüssen käme, könnte es passieren, dass die Familie nicht pünktlich eintrifft und in der JVA nicht mehr zum Besuch zugelassen wird.

In dieser schwierigen Situation sucht Frau Schröder bei uns Unterstützung. Wir vereinbaren mit ihr einen Erstberatungstermin, bei dem uns die Mutter verzweifelt schildert, wie sehr sie sich im Stich gelassen fühlt: „Auch bei Verwandten und Bekannten finde ich keine Hilfe. Da ist niemand, der mich und die Kinder zur JVA begleiten oder gar dorthin fahren könnte. Und alleine schaffe ich das nicht! Jetzt sehen die Kleinen ihren Vater gar nicht mehr und fragen ständig nach ihm, weil sie ihn so vermissen.“

Niederschwellige Unterstützung

Über die Erstberatung hinaus war es möglich, der Familie bei diesem zentralen Problem zu helfen. Denn als Landesfachstelle konnten wir über eine Zuwendung des Fliedner-Vereins Rockenberg e. V. einen Fahrdienst organisieren. Dafür holte eine Mitarbeiterin die Familie mit dem vereinseigenen VW-Bus der AKTION – Perspektiven e. V. zu Hause ab, fuhr sie in die JVA und brachte sie wieder zurück. Während der Fahrten konnte sie die Familie außerdem auf den Besuch vorbereiten und die Kinder auch nach den Besuchen auffangen und deren Gefühle und Erlebnisse reflektieren. So wurde auch die Mutter entlastet, weil sie sich ganz auf ihre Kinder konzentrieren konnte.

Unsere Mitarbeiterin schildert ihre Eindrücke:

Ohne unsere logistische Unterstützung wäre die Anreise zur JVA mit drei kleinen Kindern tatsächlich zu anstrengend gewesen – und so hätten sie den Vater vielleicht nie besucht. Deshalb war Frau Schröder auch sehr erleichtert, dass wir die Fahrten organisierten und alles immer reibungslos funktionierte. Das führte dazu, dass alle entspannt ankamen, und verschaffte der Familie als gemeinsame Unternehmung auch ein besonderes Erlebnis. Die anschließende Begegnung mit dem Vater war für die Kinder und die Mutter ungeheuer wertvoll. Auf der Rückfahrt erzählten sie, wie schön es war, mit ihm zu reden, zu spielen oder zu kuscheln, was die Bedeutung dieser Momente für den familiären Zusammenhalt klar bestätigt. Nach den Besuchen wurden aber auch andere Emotionen sichtbar, besonders beim ältesten Sohn, der sehr unter dem Trennungsschmerz Litt und sich wünschte, den Papa häufiger zu sehen. Auf der Rückfahrt konnte ich darauf eingehen, all das direkt besprechen – und die Familie blieb nicht allein mit ihren Gefühlen. Insgesamt denke ich, dass die regelmäßigen Besuche und begleiteten Fahrten einen nachhaltig positiven Effekt auf die psychosoziale Entwicklung der Kinder hatten.

Auf diese Weise konnten wir einige Besuche ermöglichen und pädagogisch unterstützen. Währenddessen gelang es Frau Schröder, ihren Führerschein zu machen und ein eigenes Auto zu erwerben. Heute kann sie die Fahrten selbst übernehmen und hat dadurch ein Stück Eigenständigkeit für sich und ihre Kinder zurückgewonnen.

Doc-text Doc-text Artikel als PDF lesen Login Login Informationsdienst Straffälligenhilfe