Von der Inhaftierung eines Elternteils – fast immer des Vaters – sind in Deutschland Schätzungen zufolge etwa 100.000 minderjährige Kinder betroffen. Ihnen drohen Ausgrenzung und Traumatisierung, psychische Probleme, die Verschlechterung der Lebensumstände und das Risiko, selbst straffällig zu werden. Hamburg will die Versorgungsstruktur für die betroffenen Kinder verbessern, indem die Vernetzung zwischen Justizvollzug und Jugendhilfe sowie die Familienorientierung im Justizvollzug weiterentwickelt werden.

Kinder können oft nicht begreifen, warum ein Elternteil inhaftiert wird – und dann nicht mehr Teil ihres Alltags ist und bei wichtigen Ereignissen wie Geburtstagen, Weihnachten oder Einschulung fehlt. Viele reagieren mit Verlustängsten, Misstrauen und Schuldgefühlen, werden aggressiv oder hyperaktiv, ihre schulischen Leistungen verschlechtern sich. Wut, Trauer und unterdrückte Gefühle können im schlimmsten Fall zu Depressionen oder Suizidalität führen. Untersuchungen zeigen, dass bei diesen Kindern das Risiko erhöht ist, später eine psychische Krankheit und/oder Suchtmittelabhängigkeit zu entwickeln.

Durch die Inhaftierung eines Elternteils (in Hamburg in etwa 96 Prozent der Fälle der Vater) sinkt oft auch das Einkommen der Familien. Ein Elternteil ist plötzlich alleinerziehend. Wenn Jungen die Rollenfunktion des abwesenden Vaters übernehmen, werden sie zu „kleinen Erwachsenen“ – doch das sind sie nicht. Wird die Inhaftierung offengelegt, kann das zu Ausgrenzung in Schule, Kindergarten oder Nachbarschaft führen. Das Thema der Inhaftierung ist in der Gesellschaft überwiegend noch ein Tabu. Es bestehen viele Vorurteile – Isolierung und sozialer Rückzug können die Folgen sein.

Mit Unterstützung der Auridis Stiftung, der Sozialbehörde und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz sowie den Justizvollzugsanstalten hat der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. eine stadtweite Strategie und das Konzept für eine Landesfachstelle für Kinder von Inhaftierten erstellt, die nach fünfmonatiger fachlicher Vorarbeit mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen hat. Angestrebt ist ein langfristiger Prozess mit Maßnahmen, bei denen der Fokus vor allem auf die Kinder von Inhaftierten, ihre Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe gerichtet ist.

Diese Ziele wurden in den Projektplanungen erarbeitet:

  • Zwischen Justizvollzugsanstalten und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entstehen verbreitet Kooperationen
  • Kinder von Inhaftierten und ihre Eltern können unabhängig vom Wohnort bzw. dem Standort der Justizvollzugsanstalt auf geeignete Unterstützungsangebote zurückgreifen

Dafür wurden unter anderem diese Lösungsansätze erarbeitet:

  • Erstberatung von Inhaftierten und ihren Angehörigen zu den Themen Kontaktaufnahme zu Kindern und Familie, Elternrolle und weitere Unterstützungsangebote
  • Vernetzung der Angebote in Justizvollzug und Jugendhilfe, Schaffung neuer Eltern-Kind-Angebote im Vollzug und Angebote außerhalb des Vollzugs
  • Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung der Fachkräfte aus Justizvollzug und Jugendhilfe und Erleichterung des Austauschs
  • Vernetzung mit den Fachkräften der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Hamburg und Erstellung von kindgerechtem Informationsmaterial
  • mögliche Öffnung der Angebote der Jugendhilfe im Bezirk (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Eltern-Kind-Zentren, Familienförderung) für Kinder und nicht-inhaftierte Elternteile.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Wenn ein Elternteil inhaftiert ist, kann dies Kinder sehr stark belasten. Die Folgen können sich im Alltag der Kinder zeigen und auch den weiteren Lebensweg negativ beeinflussen. Durch eine stärkere Vernetzung der beteiligten Stellen und durch geeignete Maßnahmen wollen wir den Kindern mehr Unterstützung geben. Für den Justizvollzug geht es darum, die ganze Familie stärker in den Blick zu nehmen und gezielter auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, um so gleichzeitig die Resozialisierung des inhaftierten Elternteils zu fördern.“

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Mit der Landesfachstelle stärken wir Kinder, die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind, und nehmen ihre Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe in den Blick: Das Projekt soll frühestmöglich über die Angebote der Kinder- und Familienhilfe informieren, Verbindungen zwischen den Akteuren der Justiz und der Jugendhilfe herstellen und die Erziehungskompetenz im Sinne junger Menschen erhöhen. Denn Kinder inhaftierter Eltern leiden oftmals unter emotionalen, psychischen und sozialen Belastungen, einhergehend mit Stigmatisierung, Schamgefühl, Trennungsangst, Verlustgefühlen und Bildungsunterbrechungen. Durch gezielte Unterstützung soll diesen negativen Auswirkungen entgegenwirkt und die Resilienz der Kinder gestärkt werden.“

Marc von Krosigk, Geschäftsführer Auridis Stiftung: „Angst, Sorgen, Stigmatisierung – werden Eltern inhaftiert, hat dies auch Auswirkungen auf ihre Kinder. Untersuchungen zeigen, dass mehr als 2/3 der Kinder Inhaftierter über negative physische und psychische Folgen berichten. Wir freuen uns, dass durch die nun in Kooperation mit den beiden zuständigen Behörden sowie dem Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. gestartete Initiative die Bedürfnisse von Kindern Inhaftierter noch stärker in den Fokus gerückt werden. Hierfür wird die neue Landesfachstelle nicht nur von betroffenen Familien und ihren Kindern als Beratungsstelle genutzt werden können, sondern sie wird sich auch dafür einsetzen, die Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Justiz und Jugendhilfe weiter auszubauen. Wir hoffen, dass durch das gemeinsame Handeln aller beteiligten Akteure die Aufwachsensbedingungen von Kindern Inhaftierter in Hamburg weiter verbessert werden können.“

Leitung der Landesfachstelle KvI Sven Zibell, Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.: „Die Inhaftierung eines Elternteils ist für die betroffenen Familienmitglieder ein belastendes Erlebnis. Insbesondere für Kinder ändert sich das bisher erlebte System Familie von einem auf den anderen Tag. Der nicht inhaftierte Elternteil bekommt nur selten Informationen darüber, an wen er sich in dieser Situation wenden kann oder findet im Internet nur wenig Angebote zur Unterstützung. Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, haben das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Wenn dieses Recht durch die Inhaftierung eines Elternteils beeinträchtigt wird, bedarf es konkreter Unterstützungsangebote, um die negativen Folgen für das Kind so gering wie möglich zu halten.“

Gleichzeitig ist eine gesunde und stabile Vater-Kind-Beziehung auch wesentlich für die Resozialisierung der Inhaftierten und das Ziel, künftig ein straffreies Leben zu führen. Kinder können zwar Kontakt zum inhaftierten Elternteil aufnehmen, Besuche sind möglich. Solche Besuche sind aber aufgrund der limitierten Besuchszeiten und der oft erheblichen Reisekosten nicht immer möglich und werden auch nicht der kindlichen Spontanität gerecht. Eine gute Beziehung während der Haft aufrecht zu erhalten, ist damit sehr schwierig.

Das Vorhaben, die Versorgungstruktur für Kinder von Inhaftierten in Hamburg zu verbessern, ist Teil einer bundesweiten Bewegung. Sie geht zurück auf Empfehlungen des Europarates aus dem Jahre 2018. Im Hamburger Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Justizvollzug familienorientierter zu gestalten und dabei die Unterstützung von Kindern, deren Eltern im Vollzug sind, zu stärken, die Erziehungsfähigkeit inhaftierter Eltern zu fördern sowie bessere Kontaktmöglichkeiten für eine gute Eltern-Kind-Beziehung nach der Haftentlassung zu schaffen.

Papa oder Mama kommt in Haft, eine Familie wird auseinandergerissen, eine Bezugsperson verschwindet plötzlich, ein Gehalt fällt weg. Was macht das eigentlich mit den Kindern?

Im Leben eines Kindes oder Jugendlichen ist die Inhaftierung eines Elternteiles ein einschneidendes Ereignis. Neben den ökonomischen, sozialen und auch psychischen Folgen für die gesamte Restfamilie trifft es die Kinder besonders hart. In Deutschland sind jährlich circa 100.000 Kinder direkt von den Folgen einer solchen von außen erzwungenen Trennung von den Eltern betroffen.

Die Notwendigkeit, die weitreichenden Folgen für die Kinder abzumildern und ihre Chancen im Leben zu verbessern, betont u.a. die UN Kinderrechtskonvention. Sie fordert, „das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, (durch) regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.“ (Artikel 9 Absatz 3). Auch Empfehlungen des Europarats liegen bereits vor.

Auf Bundesebene wurde daher nun in sechs Bundesländern das Projekt Netzwerk Kinder von Inhaftierten gestartet, um die Bedürfnisse der Kinder besser wahrzunehmen und Unterstützung für sie einfacher zugänglich zu machen.

In Hessen soll eine „Verbesserung der Versorgungsstruktur für Kinder von Inhaftierten“ durch eine gemeinsame Initiative des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HSMI) und des Hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) in Kooperation mit der Auridis Stiftung gGmbH umgesetzt werden. Der Verein AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V., wurde mit dem Aufbau des Netzwerks betraut. Der Verein verfügt über langjährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Straffälligenhilfe und der Arbeit mit Angehörigen und Kindern von Inhaftierten.

„Bisher gibt es im Hilfesystem noch zu wenig Bewusstsein über die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen für diese besonders gefährdete Zielgruppe,“ betont die Projektleiterin Astrid Dietmann-Quurck. Dies liege vor allem an der fehlenden Vernetzung zwischen den Systemen der Justiz und der Kinder- und Jugendhilfe. Es gelte daher „Brücken zu bauen“ in die Regelangebote, um den Zugang zu Angeboten zu erleichtern.

Das neue „Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen“ mit seiner Landesfachstelle ist Anlaufstelle für Betroffene und Fachkräfte und Vernetzungsstelle zwischen Justiz und Jugendhilfe. Betroffene Familien erhalten Informationsmaterial als erste Orientierungshilfe sowie die Möglichkeit einer Erstberatung. Daneben ist eine zentrale Aufgabe des Projektes der Aufbau von Netzwerken im Bereich von Justiz und Jugendhilfe. Für Fachkräfte in Justiz und Jugendhilfe wird ein breit gefächertes Angebot aufgebaut, das kollegiale Beratung und Qualifizierungsangebote umfasst. Fachtage, Kongresse, Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit ergänzen dieses Anliegen, das auch den Ausbau der Familienorientierung im Justizvollzug fördern will.

In Hessen wird das „Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen“ aktuell schwerpunktmäßig in drei Modellregionen mit den Justizvollzugsanstalten Frankfurt III (Frauen), Butzbach und Kassel I (Männer) umgesetzt. Die dort geschaffene Vernetzungsstruktur soll sukzessive und langfristig auf die anderen Regionen in Hessen übertragen werden.

„Dadurch profitiert die Gesellschaft insgesamt“, betont Inge Bietz, die Vorsitzende der Aktion-Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V.. Betroffene Familien rutschen nicht weiter in prekäre Lebenslagen ab – Armut und Straffälligkeit kann vorgebeugt, zusätzliche Kosten für Sozialleistungen vermieden werden. Ein familienorientierter Strafvollzug wirkt sich außerdem meist förderlich auf die Resozialisierung des inhaftierten Elternteils aus.

Über uns

Die AKTION – Perspektiven e. V. ist als langjähriger Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der freien Straffälligenhilfe, seit vielen Jahren im Bereich der Angehörigenarbeit tätig und hat weitreichende Expertise im Thema Kinder von Inhaftierten.

In verschiedenen Kursangeboten für Inhaftierte zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz, etwa unter dem Titel „Der Weg zurück in die Familie“ und im Rahmen des Förderprojektes „Angehörigenarbeit im hessischen Justizvollzug“ (2017 – 2019) konnten wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Mit dem von der Aktion Mensch geförderten Projekt „Aktion KiM – Kinder im Mittelpunkt – Beratung und Unterstützung für Kinder von inhaftierten Eltern und ihre Bezugspersonen in Hessen“ gab es zudem in Hessen erstmals ein spezialisiertes Angebot mit vielen Aktivitäten für die betroffenen Familie. Unter dem Titel „Die Zeit nutzen – Handlungsempfehlungen für einen familienorientierten Vollzug der Justizvollzugsanstalten in Hessen“ wurde die Praxiserfahrungen veröffentlicht.

Am 19. April findet das Fachforum „Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten“ statt. Es bildet die Auftaktveranstaltung für die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“, die sich für eine integrierte Hilfe von Jugendhilfe und Justiz für Kinder von Inhaftierten einsetzt. Ziel ist die bestmöglichste Entwicklung dieser Kinder zu gewährleisten.

Im Januar 2023 wurde die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ gegründet, die für den Aufbau einer koordinierten Unterstützungsstruktur und Angebote auf unterschiedlichsten Ebenen sowie für die Beratung von Angehörigen und Fachkräften zuständig ist. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Institutionen vor Ort werden die Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Familien herausgearbeitet und gezielte Unterstützung entwickelt.

Das Fachforum „Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten“ ist gleichzeitig der Auftakt für die Landesfachstelle Bayern sowie der Abschluss von dem Projekt „Kinder in Aktion“ (KiA) – ein Projekt zur Umsetzung der Kinderrechte für Kinder von Inhaftierten, an dem betroffene Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse mit einbezogen waren. Im Mittelpunkt des Forums steht die Frage, wie Kinder von Inhaftierten strukturell und fachlich besser in ihrer Situation unterstützt werden können. Dafür werden die kinderrechtlichen Hintergründe und die daraus entstehende Verantwortung beleuchtet und best-practice Beispiele im fachübergreifenden Austausch mit Vertretern aus Politik, Justiz und Jugendhilfe diskutiert. Durch eine multiprofessionelle und sachgebietsübergreifende Zusammensetzung der Forumteilnehmer*innen soll ein nachhaltiges, interdisziplinäres Hilfekonzept entstehen.

Schätzungen zufolge sind in Bayern jährlich 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass unter den betroffenen Kindern mehr als zwei Drittel unter negativen psychischen und physischen Folgen leiden. Zudem ist das Risiko selbst straffällig zu werden erhöht.

Hintergrundinformationen

Das Strukturprojekt findet in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ wird von der Auridis Stiftung gefördert.