Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern setzt wichtige Maßstäbe in der Unterstützung betroffener Kinder und Familien

Seit einem Jahr arbeitet die Landesfachstelle (LFS) Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern daran, Kindern, deren Eltern inhaftiert sind, trotz der schwierigen Situation die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen. Mit der Förderung der Auridis Stiftung und der Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die LFS entscheidende Verbesserungen für die betroffenen Familien in Bayern erzielt.

Jährlich erleben rund 14.000 Kinder in Bayern und 100.000 deutschlandweit die Inhaftierung eines Elternteils, was häufig zu psychischen, physischen und sozialen Belastungen führt. Diese Kinder stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Inhaftierung wirkt sich auf das gesamte Familiensystem aus und beeinträchtigt die Eltern-Kind-Beziehung.

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf:

„Die Inhaftierung eines Elternteils führt zu besonderen familiären Belastungen. Wir müssen das Wohl der betroffenen Kinder in den Fokus nehmen! In Bayern gibt es für Familien in belastenden Situationen eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten, insbesondere durch die 96 Jugendämter und die Erziehungsberatungsstellen an rund 180 Standorten. Ich weiß aber, dass die Inanspruchnahme dieser Angebote den betroffenen Familien oft schwerfällt. Deshalb freue ich mich, dass die neuen Projekte an den Modellstandorten in Nürnberg und Bayreuth so erfolgreich angelaufen sind! Wir wollen den Zugang zu Unterstützungsangeboten von Jugendhilfe und Justiz durch gezielte Information und Beratung einfach und unbürokratisch ermöglichen. Hilfe und Unterstützung müssen auch dort ankommt, wo sie benötigt werden.“

Dazu erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:

„Wenn ein Elternteil im Gefängnis ist, betrifft das auch die Kinder. Zugleich hat die Resozialisierung der Gefangenen neben dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten oberste Priorität im bayerischen Vollzug. Die Familie gibt Gefangenen Halt und kann sie auf dem Weg in ein Leben ohne Straftaten unterstützen. Dazu leistet die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern einen wichtigen Beitrag. Ich danke allen Beteiligten herzlich für Ihr großes Engagement.“

Die LFS setzt sich dafür ein, diesen Kindern trotz der schwierigen Umstände optimale Entwicklungsbedingungen zu bieten und die Achtung ihrer Rechte, wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, zu gewährleisten.

„Kinder, die einen inhaftierten Elternteil haben, gibt es überall dort, wo es Kinder gibt. Wir stehen in ständigem Austausch mit Fachkräften aus dem Bildungs- und Sozialbereich, um die Bedürfnisse dieser Kinder überall zu erkennen und zu adressieren“, erklärt Stefanie Seidel, Referentin der LFS Netzwerk KvI Bayern.

Im vergangenen Jahr hat die LFS eine beeindruckende Resonanz erhalten. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und insgesamt 77 Vorträgen bei zahlreichen Arbeitskreisen, Gremien und Veranstaltungen konnte das Bewusstsein für diese Kinder geschärft werden. Zusätzlich wurden kontinuierlich neue Angebote sowohl innerhalb als auch außerhalb der Justizvollzugsanstalten geschaffen. Die LFS hat in den Modellregionen Nürnberg und Bayreuth 2023 u.a. folgende Angebote initiiert:

„Um Kinder zu unterstützen, muss man die Eltern unterstützen. Eine Inhaftierung wird oft zu einem großen Familiengeheimnis. So groß, dass nicht mal das Kind selbst wissen darf, wo Mama oder Papa ist. All das muss man beachten“, betont Stefanie Seidel. Die Kinder brauchen starke Eltern, die ihre Pflicht gegenüber dem Kind im Rahmen des Möglichen wahrnehmen. Denn auch inhaftierte Eltern bleiben Eltern. Ihre Elternrolle darf während der Haft nicht pausieren, sondern muss gestärkt werden.

Die breite Sensibilisierung der Fachkräfte wird 2024 fortgeführt. „Über die anstaltsinternen Fortbildungen werden wir alle Mitarbeitenden der JVA Nürnberg erreichen und für die Anliegen der Kinder sensibilisieren können“, berichtet Christiane Paulus, Leitung der LFS Netzwerk KvI Bayern.

Münster (lwl). Muss ein Elternteil ins Gefängnis, ist das für dessen Kinder sehr belastend. Durch die Trennung sind Kontakte und Beziehungen zueinander nur schwer aufrecht zu halten. Negative Auswirkungen auf das Leben der Kinder sind keine Seltenheit. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Landesfachstelle “Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW” für betroffene Mädchen und Jungen, indem sie eine landesweite Unterstützungsstruktur für Kinder von Inhaftierten aus- und aufbaut. Die Landesfachstelle ist ein Kooperationsprojekt der Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) in Zusammenarbeit mit dem NRW-Ministerien für Justiz sowie für Kinder, Jugend und Familie in NRW.

Die im April letzten Jahres gegründete Landesfachstelle hat mit der Kick-Off-Veranstaltung am Donnerstag (25.01.) den Startschuss für ihre konkrete Arbeit gegeben. Das Ziel ist es, die Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendhilfe, freier Straffälligenhilfe sowie Justiz und Justizvollzug voranzutreiben. Die Landesfachstelle versteht sich als zentrale Anlaufstelle sowohl für Betroffene als auch für Fachkräfte. Im Fokus der Arbeit stehen zunächst die Haftanstalten an den Modellstandorten Willich und Bielefeld-Brackwede. Zukünftig sollen die Vernetzungsstrukturen dann schrittweise in ganz NRW ausgeweitet werden.

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Die Justizvollzugsanstalt Nürnberg hat die Besucherräume der Frauen- und Männeranstalt neu gestaltet, um für die Besuche von Kindern und Jugendlichen eine angenehmere Atmosphäre zu schaffen. Damit setzt die JVA Nürnberg eine der Empfehlungen des Europarates zum Thema „Kinder von Inhaftierten“ um. Initiiert wurde die Aktion von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern. Die Kosten für die Wandtattoos wurden vom Gefangenenfürsorgeverein der JVA übernommen.

Die Wand der Besuchsräume der Frauen- und Männeranstalt wird nun von dem Zebra Juki, dem Maskottchen des Treffpunkt e.V., in Form eines großen Wandtattoos geziert. Für die Untersuchungshaftanstalt ist ebenfalls ein Juki-Wandtattoo geplant. Das freundliche Zebra wertet den Kinderbereich auf spielerische Weise auf und heißt die Kinder willkommen. So werden die Kinder von der JVA-Umgebung abgelenkt, die Nervosität wird verringert.

Hufspuren als Wegweiser

Ergänzend zu dem Wandtattoo wurden in der Mütter-Gesprächsgruppe sowie von den Vätern der Vater-Kind-Gruppe Hufabdrücke gefertigt – beide Gruppen werden vom Treffpunkt e.V. in der JVA durchgeführt. Die Hufabdrücke wurden als Wegweiser in der Frauenanstalt auf dem Boden angebracht und führen direkt in den Besucherraum. Auch in der Männeranstalt werden die Hufabdrücke in Kürze ergänzt. Diese spielerische Form der Orientierung soll den betroffenen Kindern Unsicherheit und Anspannung nehmen, die oft mit dem Besuch des inhaftierten Elternteils in der JVA einhergehen.

Die Neugestaltung verzeichnet nicht nur bei den Besuchern eine positive Resonanz: So erkundigte sich beispielsweise ein Besucher, ob die JVA neuerdings eine Reiterstaffel besäße. Es kam aber auch schon die Frage auf, ob denn um die Ecke ein Einhorn zu erwarten sei.

Empfehlung des Europarates zum Thema „Kinder von Inhaftierten“

Der Ministerrat des Europarates hat am 4. April 2018 die Empfehlung zu Kindern inhaftierter Eltern (Recommendation CM/ Rec(2018)5) verabschiedet und stärkt damit die Rechte von Kindern inhaftierter Eltern.

Das Ministerkomitee des Europarats macht damit klar, dass Kinder mit inhaftierten Eltern die gleichen Rechte wie andere Kinder haben; auch ein regelmäßiger Kontakt zu ihren Eltern ist wichtig. Die ausgesprochene Empfehlung umfasst verschiedene Themengebiete wie Besuche:

„In den Warte- und Besuchsräumen der Justizvollzugsanstalten ist ein speziell für Kinder vorgesehener Bereich (mit Flaschenwärmer, Wickeltisch, Spielzeug, Büchern, Malsachen, Spielen etc.) zur Verfügung zu stellen, in dem sich Kinder sicher, willkommen und respektiert fühlen können. Für Besuche in der Justizvollzugsanstalt ist ein Umfeld zu schaffen, das dem Spielen und der Interaktion mit dem Elternteil förderlich ist.“ (Empfehlung CM/Rec(2018)5)

Die JVA Nürnberg verwirklicht mit dieser Maßnahme eine der Empfehlungen des Europarates zum Thema „Kinder von Inhaftierten“.

Kinder von Inhaftierten

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert das Familienleben grundlegend. Ein Elternteil ist unvermittelt alleinerziehend, für alles allein verantwortlich und AnsprechpartnerIn für nahezu sämtliche Themen. Die Kinder verlieren nicht nur den inhaftierten Elternteil, sondern erleben häufig den nicht-inhaftierten Elternteil als überfordert. Dieser muss die Existenz sichern und kämpft mit seinen eigenen Emotionen. Die Bedürfnisse des Kindes können dadurch auf der Strecke bleiben und das so notwendige, stabile familiäre Umfeld wird brüchig.

Schätzungen zufolge sind in Bayern jährlich 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen, deutschlandweit sind es 100.000 Kinder. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass unter den betroffenen Kindern mehr als zwei Drittel unter negativen psychischen und physischen Folgen leiden.

Um negative Auswirkungen zu minimieren, hat Anfang 2023 die Landesfachstelle Bayern vom Netzwerk KvI ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Sicherung der bestmöglichen Entwicklung von Kindern Inhaftierter.

Hintergrundinformationen

Das Strukturprojekt findet in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ wird von der Auridis Stiftung gefördert.

Am 9. August 2023 startet in Nürnberg eine Gesprächsgruppe für Väter mit Hafterfahrung. In der Gruppe haben die ehemals inhaftierten Väter die Möglichkeit, sich auszutauschen, Probleme im Umgang mit Haft und Vaterschaft zu besprechen und die Rolle als Vater nach der Haft weiter zu entwickeln. Initiiert wurde die Gruppe von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, durchgeführt wird sie vom Treffpunkt e.V. Die Gesprächsgruppe findet jeden 2. Mittwoch im Monat von 18-20 Uhr im Treffpunkt e.V. und online statt. Um eine Anmeldung wird gebeten. 

Eine Inhaftierung betrifft nicht nur die Inhaftierten selbst, sondern das gesamte soziale Umfeld. Während der Haftzeit ist der Vater-Kind-Kontakt stark eingeschränkt. Nach der Entlassung hat sich der Alltag in der Regel grundlegend verändert. Das ist für die Väter, Mütter und Kinder eine große Herausforderung. Die Familie muss sich neu finden.

In der Gesprächsgruppe haben die ehemals inhaftierten Väter Raum, um sich mit anderen Betroffenen mit ihren Erfahrungen während und nach der Haft als Eltern auseinanderzusetzen, sich gegenseitig in ihrer Rolle als Vater zu stärken, aktuelle sowie potentielle Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden – immer mit dem Ziel, die Beziehung und Bindung zu ihren Kindern zu stärken.

Bedeutung von Familie für Resozialisierung

Die Familie ist einer der wichtigsten Faktoren für eine gelingende Resozialisierung. Untersuchungen zeigen, wie wichtig positive soziale Bindungen für eine Neuorientierung und persönliche Entwicklung sind. Daher sind Angebote zur Aufrechterhaltung sozialer und familiärer Bindungen während der Haftzeit von großer Bedeutung. Insbesondere die Verantwortung der Inhaftierten gegenüber ihren Kindern erfordert viel Engagement und Feinfühligkeit für eine gemeinsame Zukunft. Dabei geht es vielfach nicht um ein „weiter so“, sondern ein „künftig besser“.

Kinder von Inhaftierten

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert das Familienleben grundlegend. Ein Elternteil ist unvermittelt alleinerziehend, für alles allein verantwortlich und AnsprechpartnerIn für nahezu sämtliche Themen. Die Kinder verlieren nicht nur den inhaftierten Elternteil, sondern erleben häufig den nicht-inhaftierten Elternteil als überfordert. Dieser muss die Existenz sichern und kämpft mit seinen eigenen Emotionen. Die Bedürfnisse des Kindes können dadurch auf der Strecke bleiben und das so notwendige, stabile familiäre Umfeld wird brüchig.

Schätzungen zufolge sind in Bayern jährlich 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen, deutschlandweit sind es 100.000 Kinder. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass unter den betroffenen Kindern mehr als zwei Drittel unter negativen psychischen und physischen Folgen leiden.

Um negative Auswirkungen zu minimieren, hat Anfang 2023 die Landesfachstelle Bayern vom Netzwerk KvI ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Sicherung der bestmöglichen Entwicklung von Kindern Inhaftierter.

Hintergrundinformationen

Das Strukturprojekt findet in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ wird von der Auridis Stiftung gefördert.

Am 17. Juli 2023 sind eine Vätergruppe und eine Familienberatung in der JVA Bayreuth gestartet. Die beiden neuen Angebote finden alle zwei Wochen statt und ergänzen die bereits vorhandene Vater-Kind-Gruppe und das Ehe-Seminar. Durch den Ausbau der familienorientierten Angebote werden die Empfehlungen der Justizministerkonferenz 2018 wieder ein Stück weiter umgesetzt. Grundlage aller Angebote sind die UN-Kinderrechte.

Kinder von Inhaftierten

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert das bestehende Beziehungssystem Familie grundlegend. Ein Elternteil ist unvermittelt alleinerziehend, für alles allein verantwortlich und AnsprechpartnerIn für nahezu sämtliche Themen. Die Kinder verlieren nicht nur den inhaftierten Elternteil, sondern erleben häufig den nicht-inhaftierten Elternteil als überfordert. Dieser muss viele Dinge klären und kämpft mit seinen eigenen Emotionen. Die Bedürfnisse des Kindes können dadurch auf der Strecke bleiben und das so notwendige, stabile familiäre Umfeld wird brüchig.

Schätzungen zufolge sind in Bayern jährlich 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Eltern-teils betroffen, deutschlandweit sind es 100.000 Kinder. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass unter den betroffenen Kindern mehr als zwei Drittel unter negativen psychischen und physischen Folgen leiden.

Daher hat Anfang 2023 die Landesfachstelle Bayern vom Netzwerk KvI ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Sicherung der bestmöglichen Entwicklung von Kindern Inhaftierter.

Angebote in der JVA Bayreuth

Neben vielen anderen Problemstellungen plagt die inhaftierten Eltern oft die Sorge um ihre Familien. Zu diesen Sorgen zählen nicht nur die Aufrechterhaltung des Kontakts zum Partner bzw. zur Partnerin und den Kindern, sondern auch Erziehungsfragen oder die Regelung von Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Um über diese Sorgen und Nöte zu sprechen und offene Fragen zu beantworten hat das Netzwerk Kinder von Inhaftierten eine Vätergruppe und die Familienberatung initiiert. Durchgeführt werden die Angebote durch den Treffpunkt e.V.

Vätergruppe

Die Vätergruppe ist ein geschützter Raum, in dem die Inhaftierten die Möglichkeit zum Austausch haben. Zudem soll durch die Gruppe der bestmögliche Kontakt zwischen den inhaftierten Vätern und ihren Kindern ermöglicht werden. Geleitet wird die Gruppe von einer Sozialpädagogin. Neben dem Austausch werden relevante Themen und Inhalte eingebracht. Viele inhaftierte Väter beschäftigt:

  • Wie sage ich meinem Kind, wo ich bin?
  • Wie komme ich in die Vater-Kind-Gruppe?
  • Wie gestalte ich einen Besuch für mein Kind gut?
  • Wie kann ich den Briefkontakt altersgerechter gestalten?

Ziel ist die Väter weiterhin als Elternteile wahrzunehmen und ihnen nicht aufgrund der Inhaftierung ihre Rechte und Pflichten abzusprechen. Denn nach Haftende werden sie weiterhin Vater sein.

Familienberatung

In der Familienberatung werden die Inhaftierten dabei unterstützt, ihre (soziale) Verantwortung gegenüber ihrer Familie wahrzunehmen sowie ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu regeln. Folgende Themenbereiche werden in der Familienberatung besprochen:

  • Erziehungsfragen und Anliegen zur Kommunikation mit dem Kind
  • Unterstützung und Klärung in der Kommunikation mit dem Jugendamt oder anderen relevanten Behörden
  • Unterstützung bei der Klärung von persönlichen Angelegenheiten im Hinblick auf die Familie
  • Verbesserung der familiären Beziehungen zu Eltern, Partnerin und Kindern für ein stabiles Gefüge nach der Haftentlassung
  • Auseinandersetzung mit Zukunftsperspektiven

Bedeutung von Familie für Resozialisierung

Die Familie ist einer der wichtigsten Faktoren für eine gelingende Resozialisierung. Sie bietet dem/der Gefangenen bei seiner Entlassung den sozialen Empfangsraum. Daher kommt den Familien von Strafgefangenen in der Diskussion um ein gelingendes Übergangsmanagement eine ganz besondere Rolle zu. Untersuchungen zeigen, wie wichtig positive soziale Bindungen für eine Neuorientierung sowie persönliche Entwicklung sind. Daher sind Angebote zur Aufrechterhaltung sozialer und familiärer Bindungen während der Haftzeit von großer Bedeutung.

Hintergrundinformationen

Das Strukturprojekt findet in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ wird von der Auridis Stiftung gefördert.

Von der Inhaftierung eines Elternteils – fast immer des Vaters – sind in Deutschland Schätzungen zufolge etwa 100.000 minderjährige Kinder betroffen. Ihnen drohen Ausgrenzung und Traumatisierung, psychische Probleme, die Verschlechterung der Lebensumstände und das Risiko, selbst straffällig zu werden. Hamburg will die Versorgungsstruktur für die betroffenen Kinder verbessern, indem die Vernetzung zwischen Justizvollzug und Jugendhilfe sowie die Familienorientierung im Justizvollzug weiterentwickelt werden.

Kinder können oft nicht begreifen, warum ein Elternteil inhaftiert wird – und dann nicht mehr Teil ihres Alltags ist und bei wichtigen Ereignissen wie Geburtstagen, Weihnachten oder Einschulung fehlt. Viele reagieren mit Verlustängsten, Misstrauen und Schuldgefühlen, werden aggressiv oder hyperaktiv, ihre schulischen Leistungen verschlechtern sich. Wut, Trauer und unterdrückte Gefühle können im schlimmsten Fall zu Depressionen oder Suizidalität führen. Untersuchungen zeigen, dass bei diesen Kindern das Risiko erhöht ist, später eine psychische Krankheit und/oder Suchtmittelabhängigkeit zu entwickeln.

Durch die Inhaftierung eines Elternteils (in Hamburg in etwa 96 Prozent der Fälle der Vater) sinkt oft auch das Einkommen der Familien. Ein Elternteil ist plötzlich alleinerziehend. Wenn Jungen die Rollenfunktion des abwesenden Vaters übernehmen, werden sie zu “kleinen Erwachsenen” – doch das sind sie nicht. Wird die Inhaftierung offengelegt, kann das zu Ausgrenzung in Schule, Kindergarten oder Nachbarschaft führen. Das Thema der Inhaftierung ist in der Gesellschaft überwiegend noch ein Tabu. Es bestehen viele Vorurteile – Isolierung und sozialer Rückzug können die Folgen sein.

Mit Unterstützung der Auridis Stiftung, der Sozialbehörde und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz sowie den Justizvollzugsanstalten hat der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. eine stadtweite Strategie und das Konzept für eine Landesfachstelle für Kinder von Inhaftierten erstellt, die nach fünfmonatiger fachlicher Vorarbeit mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen hat. Angestrebt ist ein langfristiger Prozess mit Maßnahmen, bei denen der Fokus vor allem auf die Kinder von Inhaftierten, ihre Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe gerichtet ist.

Diese Ziele wurden in den Projektplanungen erarbeitet:

  • Zwischen Justizvollzugsanstalten und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entstehen verbreitet Kooperationen
  • Kinder von Inhaftierten und ihre Eltern können unabhängig vom Wohnort bzw. dem Standort der Justizvollzugsanstalt auf geeignete Unterstützungsangebote zurückgreifen

Dafür wurden unter anderem diese Lösungsansätze erarbeitet:

  • Erstberatung von Inhaftierten und ihren Angehörigen zu den Themen Kontaktaufnahme zu Kindern und Familie, Elternrolle und weitere Unterstützungsangebote
  • Vernetzung der Angebote in Justizvollzug und Jugendhilfe, Schaffung neuer Eltern-Kind-Angebote im Vollzug und Angebote außerhalb des Vollzugs
  • Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung der Fachkräfte aus Justizvollzug und Jugendhilfe und Erleichterung des Austauschs
  • Vernetzung mit den Fachkräften der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Hamburg und Erstellung von kindgerechtem Informationsmaterial
  • mögliche Öffnung der Angebote der Jugendhilfe im Bezirk (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Eltern-Kind-Zentren, Familienförderung) für Kinder und nicht-inhaftierte Elternteile.

Justizsenatorin Anna Gallina: “Wenn ein Elternteil inhaftiert ist, kann dies Kinder sehr stark belasten. Die Folgen können sich im Alltag der Kinder zeigen und auch den weiteren Lebensweg negativ beeinflussen. Durch eine stärkere Vernetzung der beteiligten Stellen und durch geeignete Maßnahmen wollen wir den Kindern mehr Unterstützung geben. Für den Justizvollzug geht es darum, die ganze Familie stärker in den Blick zu nehmen und gezielter auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, um so gleichzeitig die Resozialisierung des inhaftierten Elternteils zu fördern.”

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: “Mit der Landesfachstelle stärken wir Kinder, die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind, und nehmen ihre Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe in den Blick: Das Projekt soll frühestmöglich über die Angebote der Kinder- und Familienhilfe informieren, Verbindungen zwischen den Akteuren der Justiz und der Jugendhilfe herstellen und die Erziehungskompetenz im Sinne junger Menschen erhöhen. Denn Kinder inhaftierter Eltern leiden oftmals unter emotionalen, psychischen und sozialen Belastungen, einhergehend mit Stigmatisierung, Schamgefühl, Trennungsangst, Verlustgefühlen und Bildungsunterbrechungen. Durch gezielte Unterstützung soll diesen negativen Auswirkungen entgegenwirkt und die Resilienz der Kinder gestärkt werden.”

Marc von Krosigk, Geschäftsführer Auridis Stiftung: “Angst, Sorgen, Stigmatisierung – werden Eltern inhaftiert, hat dies auch Auswirkungen auf ihre Kinder. Untersuchungen zeigen, dass mehr als 2/3 der Kinder Inhaftierter über negative physische und psychische Folgen berichten. Wir freuen uns, dass durch die nun in Kooperation mit den beiden zuständigen Behörden sowie dem Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. gestartete Initiative die Bedürfnisse von Kindern Inhaftierter noch stärker in den Fokus gerückt werden. Hierfür wird die neue Landesfachstelle nicht nur von betroffenen Familien und ihren Kindern als Beratungsstelle genutzt werden können, sondern sie wird sich auch dafür einsetzen, die Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Justiz und Jugendhilfe weiter auszubauen. Wir hoffen, dass durch das gemeinsame Handeln aller beteiligten Akteure die Aufwachsensbedingungen von Kindern Inhaftierter in Hamburg weiter verbessert werden können.”

Leitung der Landesfachstelle KvI Sven Zibell, Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.: “Die Inhaftierung eines Elternteils ist für die betroffenen Familienmitglieder ein belastendes Erlebnis. Insbesondere für Kinder ändert sich das bisher erlebte System Familie von einem auf den anderen Tag. Der nicht inhaftierte Elternteil bekommt nur selten Informationen darüber, an wen er sich in dieser Situation wenden kann oder findet im Internet nur wenig Angebote zur Unterstützung. Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, haben das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Wenn dieses Recht durch die Inhaftierung eines Elternteils beeinträchtigt wird, bedarf es konkreter Unterstützungsangebote, um die negativen Folgen für das Kind so gering wie möglich zu halten.”

Gleichzeitig ist eine gesunde und stabile Vater-Kind-Beziehung auch wesentlich für die Resozialisierung der Inhaftierten und das Ziel, künftig ein straffreies Leben zu führen. Kinder können zwar Kontakt zum inhaftierten Elternteil aufnehmen, Besuche sind möglich. Solche Besuche sind aber aufgrund der limitierten Besuchszeiten und der oft erheblichen Reisekosten nicht immer möglich und werden auch nicht der kindlichen Spontanität gerecht. Eine gute Beziehung während der Haft aufrecht zu erhalten, ist damit sehr schwierig.

Das Vorhaben, die Versorgungstruktur für Kinder von Inhaftierten in Hamburg zu verbessern, ist Teil einer bundesweiten Bewegung. Sie geht zurück auf Empfehlungen des Europarates aus dem Jahre 2018. Im Hamburger Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Justizvollzug familienorientierter zu gestalten und dabei die Unterstützung von Kindern, deren Eltern im Vollzug sind, zu stärken, die Erziehungsfähigkeit inhaftierter Eltern zu fördern sowie bessere Kontaktmöglichkeiten für eine gute Eltern-Kind-Beziehung nach der Haftentlassung zu schaffen.

Papa oder Mama kommt in Haft, eine Familie wird auseinandergerissen, eine Bezugsperson verschwindet plötzlich, ein Gehalt fällt weg. Was macht das eigentlich mit den Kindern?

Im Leben eines Kindes oder Jugendlichen ist die Inhaftierung eines Elternteiles ein einschneidendes Ereignis. Neben den ökonomischen, sozialen und auch psychischen Folgen für die gesamte Restfamilie trifft es die Kinder besonders hart. In Deutschland sind jährlich circa 100.000 Kinder direkt von den Folgen einer solchen von außen erzwungenen Trennung von den Eltern betroffen.

Die Notwendigkeit, die weitreichenden Folgen für die Kinder abzumildern und ihre Chancen im Leben zu verbessern, betont u.a. die UN Kinderrechtskonvention. Sie fordert, „das Recht des Kindes, das von einem oder beiden Elternteilen getrennt ist, (durch) regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.“ (Artikel 9 Absatz 3). Auch Empfehlungen des Europarats liegen bereits vor.

Auf Bundesebene wurde daher nun in sechs Bundesländern das Projekt Netzwerk Kinder von Inhaftierten gestartet, um die Bedürfnisse der Kinder besser wahrzunehmen und Unterstützung für sie einfacher zugänglich zu machen.

In Hessen soll eine „Verbesserung der Versorgungsstruktur für Kinder von Inhaftierten“ durch eine gemeinsame Initiative des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HSMI) und des Hessischen Ministeriums der Justiz (HMdJ) in Kooperation mit der Auridis Stiftung gGmbH umgesetzt werden. Der Verein AKTION – Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V., wurde mit dem Aufbau des Netzwerks betraut. Der Verein verfügt über langjährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Straffälligenhilfe und der Arbeit mit Angehörigen und Kindern von Inhaftierten.

„Bisher gibt es im Hilfesystem noch zu wenig Bewusstsein über die Bedeutung von Präventionsmaßnahmen für diese besonders gefährdete Zielgruppe,“ betont die Projektleiterin Astrid Dietmann-Quurck. Dies liege vor allem an der fehlenden Vernetzung zwischen den Systemen der Justiz und der Kinder- und Jugendhilfe. Es gelte daher „Brücken zu bauen“ in die Regelangebote, um den Zugang zu Angeboten zu erleichtern.

Das neue „Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen“ mit seiner Landesfachstelle ist Anlaufstelle für Betroffene und Fachkräfte und Vernetzungsstelle zwischen Justiz und Jugendhilfe. Betroffene Familien erhalten Informationsmaterial als erste Orientierungshilfe sowie die Möglichkeit einer Erstberatung. Daneben ist eine zentrale Aufgabe des Projektes der Aufbau von Netzwerken im Bereich von Justiz und Jugendhilfe. Für Fachkräfte in Justiz und Jugendhilfe wird ein breit gefächertes Angebot aufgebaut, das kollegiale Beratung und Qualifizierungsangebote umfasst. Fachtage, Kongresse, Informationsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit ergänzen dieses Anliegen, das auch den Ausbau der Familienorientierung im Justizvollzug fördern will.

In Hessen wird das „Netzwerk Kinder von Inhaftierten – Hessen“ aktuell schwerpunktmäßig in drei Modellregionen mit den Justizvollzugsanstalten Frankfurt III (Frauen), Butzbach und Kassel I (Männer) umgesetzt. Die dort geschaffene Vernetzungsstruktur soll sukzessive und langfristig auf die anderen Regionen in Hessen übertragen werden.

„Dadurch profitiert die Gesellschaft insgesamt“, betont Inge Bietz, die Vorsitzende der Aktion-Perspektiven für junge Menschen und Familien e.V.. Betroffene Familien rutschen nicht weiter in prekäre Lebenslagen ab – Armut und Straffälligkeit kann vorgebeugt, zusätzliche Kosten für Sozialleistungen vermieden werden. Ein familienorientierter Strafvollzug wirkt sich außerdem meist förderlich auf die Resozialisierung des inhaftierten Elternteils aus.

Über uns

Die AKTION – Perspektiven e. V. ist als langjähriger Träger der Kinder- und Jugendhilfe und der freien Straffälligenhilfe, seit vielen Jahren im Bereich der Angehörigenarbeit tätig und hat weitreichende Expertise im Thema Kinder von Inhaftierten.

In verschiedenen Kursangeboten für Inhaftierte zur Stärkung ihrer Erziehungskompetenz, etwa unter dem Titel „Der Weg zurück in die Familie“ und im Rahmen des Förderprojektes „Angehörigenarbeit im hessischen Justizvollzug“ (2017 – 2019) konnten wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden. Mit dem von der Aktion Mensch geförderten Projekt „Aktion KiM – Kinder im Mittelpunkt – Beratung und Unterstützung für Kinder von inhaftierten Eltern und ihre Bezugspersonen in Hessen“ gab es zudem in Hessen erstmals ein spezialisiertes Angebot mit vielen Aktivitäten für die betroffenen Familie. Unter dem Titel „Die Zeit nutzen – Handlungsempfehlungen für einen familienorientierten Vollzug der Justizvollzugsanstalten in Hessen“ wurde die Praxiserfahrungen veröffentlicht.

Am 19. April findet das Fachforum „Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten“ statt. Es bildet die Auftaktveranstaltung für die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“, die sich für eine integrierte Hilfe von Jugendhilfe und Justiz für Kinder von Inhaftierten einsetzt. Ziel ist die bestmöglichste Entwicklung dieser Kinder zu gewährleisten.

Im Januar 2023 wurde die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ gegründet, die für den Aufbau einer koordinierten Unterstützungsstruktur und Angebote auf unterschiedlichsten Ebenen sowie für die Beratung von Angehörigen und Fachkräften zuständig ist. In enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Institutionen vor Ort werden die Bedürfnisse der betroffenen Kinder und Familien herausgearbeitet und gezielte Unterstützung entwickelt.

Das Fachforum „Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten“ ist gleichzeitig der Auftakt für die Landesfachstelle Bayern sowie der Abschluss von dem Projekt „Kinder in Aktion“ (KiA) – ein Projekt zur Umsetzung der Kinderrechte für Kinder von Inhaftierten, an dem betroffene Kinder und Jugendliche aktiv in Entscheidungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse mit einbezogen waren. Im Mittelpunkt des Forums steht die Frage, wie Kinder von Inhaftierten strukturell und fachlich besser in ihrer Situation unterstützt werden können. Dafür werden die kinderrechtlichen Hintergründe und die daraus entstehende Verantwortung beleuchtet und best-practice Beispiele im fachübergreifenden Austausch mit Vertretern aus Politik, Justiz und Jugendhilfe diskutiert. Durch eine multiprofessionelle und sachgebietsübergreifende Zusammensetzung der Forumteilnehmer*innen soll ein nachhaltiges, interdisziplinäres Hilfekonzept entstehen.

Schätzungen zufolge sind in Bayern jährlich 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass unter den betroffenen Kindern mehr als zwei Drittel unter negativen psychischen und physischen Folgen leiden. Zudem ist das Risiko selbst straffällig zu werden erhöht.

Hintergrundinformationen

Das Strukturprojekt findet in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ wird von der Auridis Stiftung gefördert.