12.11.2025: Fachtagung Bayern: Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten – Erfolge, Herausforderungen und Zukunftsperspektiven
In Bayern sind ca. 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Die Inhaftierung bedeutet für die Kinder einen massiven Einschnitt in ihren Alltag und ihre Entwicklung. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt den Kindern in Artikel 9 das Recht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbaren Kontakt zu beiden Elternteilen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.