Die Fachtagung beleuchtet, welche Gesichtspunkte aus pädagogischer, psychologischer und rechtlicher Sicht im Strafverfahren und während der Haft relevant sind.

Münster (lwl). Wenn ein Elternteil ins Gefängnis muss, verändert sich für Kinder schlagartig der Alltag. In NRW mit seinen knapp 19.000 Haftplätzen betrifft das viele Familien, allein in den Haftanstalten Bielefeld- Brackwede, Willich I und Willch II, die Modellanstalten der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW sind, waren im 2. Halbjahr 2025 fast 1.400 Kinder unter 18 Jahren von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Welche Folgen die Inhaftierung eines Elternteils für Kinder hat und wie Behörden, Jugendhilfe und Justiz ihre Zusammenarbeit kindgerechter gestalten können, stand im Zentrum einer Fachtagung, zu der die Landesfachstelle am Dienstag (16.12.) ins LWL-Landeshaus nach Münster eingeladen hat. Die Landesfachstelle ist ein Kooperationsprojekt des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) und des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) in Zusammenarbeit mit dem NRW-Justiz- und dem NRW-Familienministerium.

„Diese Situation führt bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen zu erheblichen emotionalen und psychosozialen sowie in vielen Fällen auch zu wirtschaftlichen Belastungen und reißt nicht selten tiefe Wunden in familiäre Strukturen. Und das vor, während und auch nach der Inhaftierung. Gleichzeitig sind diese Kinder und Jugendlichen bisher kaum im Fokus der Fach-Öffentlichkeit“, sagte Dr. Georg Lunemann, der Direktor des LWL. „Aus kinderrechtlicher Perspektive gilt: Kinder haben das unveräußerliche Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen, auch wenn diese inhaftiert sind. Das ist in der UN-Kinderrechtskonvention klar festgehalten.“
Dieses Recht des Kindes ist ein Auftrag sowohl an die Jugendhilfe als auch an den Justizvollzug, die Kinder und ihre Familien zu unterstützen. Hierfür ist eine enge Kooperation der Akteure in den unterschiedlichen Systemen notwendig. Lunemann wies auf das Konzept der „Familiensensiblen Vollzugsgestaltung in NRW“ hin, dass seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist und darauf abzielt, die sozialen Kontaktmöglichkeiten von Kindern zu ihren inhaftierten Eltern weiter zu verbessern. „Doch es gibt noch viel zu tun, um die bestehenden Angebote weiter auszubauen und die Systeme effektiver miteinander zu vernetzen.“

Um den Kindern der Inhaftierten in der besonderen Lebenssituation gelingende Aufwachsensbedingungen zu ermöglichen, hebt auch Ministerin Josefine Paul die Bedeutung von Kooperation und Vernetzung hervor: „Kinder von Inhaftierten tragen oft viel schwerere Lasten, als wir von außen sehen. Sie erleben Einsamkeit, Schuldgefühle und Vorurteile. Doch kein Kind darf wegen der Entscheidungen seiner Eltern benachteiligt werden. Auch die Kinder von Inhaftierten haben das Recht auf gleiche Chancen, auf Bildung und Unterstützung. Wir lassen sie nicht zurück. Jugendhilfe und Justizvollzug sind hier in einer Verantwortungsgemeinschaft, um kindgerechte und familiensensible Konzepte im und außerhalb des Strafvollzuges umzusetzen, sowie daran mitzuwirken, Kinderrechte zu verwirklichen. Dazu gehört auch das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. In diesem Zusammenhang leistet die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW einen nachhaltigen und wertvollen Beitrag, für den ich Ihnen meinen herzlichen Dank ausspreche.“

Dr. Anne Künster vom Institut für Kindheit und Entwicklung betonte in ihrem Vortrag die Bedeutung von Wahrhaftigkeit gegenüber dem Kind, was die Inhaftierung des Vaters oder der Mutter betreffe, da Kinder spürten, dass etwas nicht stimme. Sie bräuchten Klarheit, auch wenn die Realität belastend sei, sowie eine offene Kommunikation. Außerdem seien regelmäßige Kontakte für die Eltern-Kind-Beziehung wichtig. Je jünger das Kind sei, desto kürzer müssten die Abstände zwischen den Kontakten sein, um die Eltern-Kind-Bindung aufrechtzuerhalten.

Thomas Wendland verdeutlichte den Wert der Begegnungs- und Kontaktmöglichkeiten von Kindern mit ihrem inhaftierten Eltern(teil) aus Kindersicht, indem er O-Töne von Kindern präsentierte, die an den Vater-Kind Gruppen des Projektes „Freiräume“ der Diakonie für Bielefeld in der JVA Bielefeld- Brackwede teilnehmen. Zwei Beispiele: „Dann guck mit mir einfach ein paar Bilder von Papi an, dann bin ich auch traurig, und dann will ich das wieder vergessen. Und dann ich seh‘ ich meinen Papa ja trotzdem wieder“, so eines der Kinder. Ein anderes Kind sagt: „Mein größter Wunsch wäre, wenn ich mit meinem Papa einmal Fußball spielen könnte, er war da noch nie dabei. Und er weiß gar nicht, wie gut ich spielen kann.“

In interdisziplinär zusammengesetzten Gruppen diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Anschluss an jeden Fachvortrag über Lösungsansätze. Dabei standen folgende Fragen im Mitteipunkt: Wie funktioniert Familie unter den Bedingungen des Strafvollzugs? Wie wichtig ist der Kontakt für die Eltern-Kind-Beziehung und die kindliche Entwicklung? Wie kann die Kooperation zwischen Justizvollzug und Jugendhilfe gelingen?

Hintergrundinformationen:

Die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW ist ein Kooperationsprojekt des LWL-Landesjugendamt Westfalen und des LVR-Landesjugendamt Rheinland in Zusammenarbeit mit den zuständigen Ministerien MdJ und MKJFGFI, wird von der Auridis Stiftung gefördert und setzt sich für die strukturelle Verbesserung der Versorgungslage der Kinder von Inhaftierten ein.

In Bayern sind ca. 19.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Die Inhaftierung bedeutet für die Kinder einen massiven Einschnitt in ihren Alltag und ihre Entwicklung. Die UN-Kinderrechtskonvention gibt den Kindern in Artikel 9 das Recht auf regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbaren Kontakt zu beiden Elternteilen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht.

Fachtag: „Gemeinsam für die Kinder von Inhaftierten“
Datum: 12. November 2025
Uhrzeit: 10:00 – 16:00 Uhr
Ort: Bayerisches Staatsministerium der Justiz München | Prielmayerstraße 7, 80335 München
Veranstalter: Netzwerk Kinder von Inhaftierten, Landesfachstelle Bayern

Der Fachtag richtet den Blick auf die Bedeutung stabiler Bindungen zwischen Kindern und ihren inhaftierten Eltern sowie auf Kriterien zur Einschätzung des Kindeswohls.

Seit Anfang 2023 arbeitet die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern daran, die Situation dieser Kinder nachhaltig zu verbessern und unterstützt v.a. in den Modellregionen Nürnberg und Bayreuth die Entwicklung von Angeboten und die Vernetzung der Akteure aus Justiz, Jugend- und Familienhilfe.

Ziel ist es, durch Sensibilisierung, Qualifizierung und Kooperation tragfähige Strukturen zu schaffen, die den betroffenen Kindern eine bestmögliche Entwicklung ermöglichen.

Wir laden Sie herzlich ein, sich über unsere Arbeit und Fortschritte zu informieren, mit Fachleuten ins Gespräch zu kommen und gemeinsam Perspektiven für Kinder von Inhaftierten in Bayern zu entwickeln.

Programmhighlights:

  • Grußworte: Staatsminister der Justiz Georg Eisenreich (MdL) sowie Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales und weitere stv. Ministerpräsidentin Ulrike Scharf (MdL)
  • Fachvortrag: Die UN-Kinderrechtskonvention: Rechte für Kinder – Pflichten für staatliches Handeln – Claudia Kittel, Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention, Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Mit Vertreter*innen aus Politik, Justiz und Soziales

Hier finden Sie das gesamte Programm. Sie haben zudem die Möglichkeit, Kurzinterviews mit den Referent*innen sowie Akteur*innen zu führen.

Presseanmeldung:

Wir bitten um Anmeldung bis 07. November 2025 per E-Mail an
kommunikation@treffpunkt-nbg.de.

Kontakt für Rückfragen:

Sabrina Jattke, Kommunikation & Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerk Kinder von Inhaftierten (KvI) Bayern
Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg
Telefon: 0911 27 47 69 – 617
E-Mail: kommunikation@treffpunkt-nbg.de
Webseite: netzwerk-kvi.de

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Berichterstattung!

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In den Justizvollzugsanstalten Bayerns gibt es seit Ende 2024 Familienbeauftragte. Die Einführung dieser Funktion geht auf die Empfehlung CM/Rec(2018)5 des Ministerkomitees des Europarates zurück und soll dazu beitragen, die besondere Situation betroffener Familien stärker in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, Kinder von inhaftierten Eltern bestmöglich zu unterstützen, ihnen und ihren Familien einen kindgerechten und unterstützenden Zugang zur Justizvollzugsanstalt zu ermöglichen. Die Familienbeauftragten übernehmen dabei eine Lotsenfunktion – sowohl innerhalb der JVAen als auch nach außen, etwa in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe.

Familienbeauftragte als Schlüsselstelle für Unterstützung und Vernetzung

Dank der engen Zusammenarbeit mit der Landesfachstelle und den Modell-JVAen St-Georgen-Bayreuth und Nürnberg wurde ein konkretes Aufgabenprofil entwickelt und mit dem Staatsministerium der Justiz abgestimmt, das als Orientierungshilfe für die Familienbeauftragten dient. Die Rolle kann individuell an die lokalen Bedürfnisse der jeweiligen Justizvollzugsanstalt angepasst werden. 

„Die Familienbeauftragten fungieren als Ansprechpartner sowohl innerhalb der Justizvollzugsanstalten als auch für externe Fachkräfte und Organisationen. Sie sorgen dafür, dass Kinder und ihre inhaftierten Eltern bestmöglich unterstützt werden, indem sie familienorientierte Angebote koordinieren, den Zugang zu kindgerechten Besuchsmöglichkeiten erleichtern und wichtige Informationen bereitstellen“, erklärt Christiane Paulus, Leiterin der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern.

Erstes Treffen der Familienbeauftragten in Bayern

Im Januar 2025 kamen die bayerischen Familienbeauftragten erstmals zu einem gemeinsamen Austausch zusammen. An dem Treffen nahm auch das Bayerische Landesjugendamt teil, das über die Strukturen der Jugendhilfe informierte und Möglichkeiten der Zusammenarbeit aufzeigte. Die Teilnehmenden beschlossen, sich künftig jährlich zu treffen, um den Erfahrungsaustausch zu intensivieren und die Arbeit weiterzuentwickeln.

Dazu betont Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf:

„Wenn Eltern eine Haftstrafe verbüßen müssen, ist das für ihre Kinder eine schmerzliche und tief in ihre Seele eingreifende Erfahrung. Das Thema ist mit großer Scham behaftet. Kinder können sich darüber nicht mit Lehrerinnen und Lehrern oder Gleichaltrigen austauschen. Umso wichtiger ist eine enge familienunterstützende Begleitung. Die Etablierung von Familienbeauftragten in ganz Bayern stärkt die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Justiz. Das ist das Fundament, dass Hilfe und Unterstützung einfach, unkompliziert und schnell bei Familien ankommen.“

Zudem sollen neue familienorientierte Angebote in den Justizvollzugsanstalten entstehen, um die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Eltern besser aufzugreifen. Auch die Informationsangebote sollen ausgebaut werden, insbesondere durch eine optimierte kindgerechte Darstellung auf der Homepage der Justiz Bayern.

Mit der Einführung der Familienbeauftragten setzt Bayern ein wichtiges Zeichen für die Stärkung familiärer Bindungen trotz Inhaftierung. Eine enge und gut koordinierte Unterstützung kann dazu beitragen, Kindern den Kontakt zu ihren Eltern in einer möglichst geschützten Umgebung zu ermöglichen und positive Entwicklungsbedingungen zu schaffen.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:

„Die Bemühungen, die der bayerische Justizvollzug während der gesamten Zeit des Vollzugs um die Resozialisierung von Gefangenen unternimmt, sind äußerst vielfältig. Besondere Bedeutung kommt dabei der Förderung der Aufrechterhaltung familiärer und sonstiger sozialer Kontakte der Gefangenen zu. Vor allem die Familie gibt den Gefangenen Halt und kann sie auf dem Weg in ein Leben ohne Straftaten unterstützen. Die Familienbeauftragten als erste Ansprechpartner leisten in den Justizvollzugsanstalten einen wichtigen Beitrag, um familiäre Bindungen der Gefangenen zu stärken.“

Weitere Sensibilisierung und Vernetzung von Fachkräften durch Fachtagung „Kinder von Inhaftierten“ geplant

Um die Vernetzung weiter zu fördern und Fachkräfte für die besonderen Herausforderungen dieser Thematik zu sensibilisieren, findet im November 2025 eine Fachtagung zum Thema „Kinder von Inhaftierten“ statt. Im Mittelpunkt stehen die Bedeutung stabiler Bindungen für die kindliche Entwicklung und die Wahrung der Kinderrechte trotz elterlicher Inhaftierung. Die Veranstaltung richtet sich an Entscheidungstragende und Fachkräfte aus Justiz, Jugendhilfe, anderen relevanten Bereichen und an politische Mandatsträgerinnen und Mandatsträger. Das Staatsministerium der Justiz und das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales beteiligen sich an der Fachtagung, um den interdisziplinären Austausch zu fördern, aktuelle Entwicklungen zu diskutieren, praxisnahe Unterstützungsangebote und nachhaltige Lösungsansätze zu stärken.

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Berlin, 13. Juni 2024 – Der Treffpunkt e.V. und Children of Prisoners Europe (COPE) laden herzlich zur internationalen Konferenz „Let’s Talk to One Another: a cross-sectoral approach for children with a parent in prison“ ein. Die Konferenz findet am 13. Juni 2024 in Berlin statt und fokussiert sich auf die Bedeutung intersektoraler Zusammenarbeit zwischen Justiz, sozialer Arbeit, Polizei, Schule und anderen Akteuren zur kindgerechten Versorgung der Kinder von Inhaftierten unter Berücksichtigung von Kinderschutz und Kinderrechten.

 

Hintergrund:

Schätzungen zufolge sind in Deutschland jährlich 100.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen. Die Dunkelziffer dürfte weit höher liegen. Diese Kinder stehen oft im Schatten der Gesellschaft und erhalten nicht die Unterstützung und Rechte, die ihnen zustehen. Die COPE-Konferenz zielt darauf ab, Synergien zwischen unterschiedlichen Sektoren und Disziplinen zu schaffen, um die Situation der Kinder von Inhaftierten zu verbessern.

„Die COPE-Konferenz ist mehr als ein Fachtreffen – sie ist eine Plattform, auf der wir uns für die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern inhaftierter Eltern einsetzen“, betont Hilde Kugler, Geschäftsführerin Treffpunkt e.V. und Leiterin der Koordinierungsstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten. „Durch die Zusammenarbeit mit COPE und die erstmalige Ausrichtung dieser Konferenz in Deutschland erleben wir einen bedeutenden Moment in der Unterstützung dieser von der Gesellschaft oft übersehenen Kinder.“

Ziele der Konferenz:

Durch den Austausch von Best Practices sollen während der Konferenz praktische Lösungen gefunden werden, um internationale Richtlinien in nationale Maßnahmen zu übersetzen. Fachleute aus sieben Ländern werden dafür ihre Erfahrungen teilen, darunter innovative Ansätze aus Deutschland, Portugal, Griechenland, Indien, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.

Kernforderungen zur Unterstützung von Kindern inhaftierter Eltern:

  • Verbesserung der Besuchszeiten und Unterstützung: Der UN-Ausschuss für Kinderrechte und das Ministerkomitee des Europarats haben klare Empfehlungen ausgesprochen, um die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zu verbessern. Dazu gehören häufigere Besuchszeiten, kinderfreundliche Umgebungen und umfassende Unterstützung für Eltern und Kinder während und nach der Haftzeit.
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Die Konferenz betont die Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen Justiz, Jugendhilfe und anderen relevanten Sektoren. Dies beinhaltet Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für alle Berufsgruppen, die mit betroffenen Kindern in Kontakt kommen.
  • Chancengleichheit und Ressourcen: Ein zentrales Anliegen ist die Sicherstellung der Chancengleichheit für alle Kinder von Inhaftierten, unabhängig von ihrem Wohnort. Dies erfordert ein abgestimmtes Vorgehen der Bundesländer und ausreichende finanzielle Mittel von Bund und Ländern.

Teilnehmende und Unterstützende:

Über 180 Teilnehmer*innen aus mehr als 20 Ländern nehmen an der Konferenz teil, darunter Vertreter*innen von Länderministerien, Justizvollzugsanstalten, Jugendämtern, NGOs, Bildungs-einrichtungen und Wissenschaft. Besonders hervorzuheben sind die Unterstützer der Konferenz, wie das Netzwerk Kinder von Inhaftierten, die Auridis Stiftung, Connecting Hearts, die BAG-Straffälligenhilfe und der Paritätische Gesamtverband.

Einladung zur Berichterstattung:

Wir laden Sie herzlich ein, an der Konferenz teilzunehmen. Diese Konferenz bietet Ihnen die Gelegenheit, tiefere Einblicke in die Herausforderungen und Lösungsansätze für Kinder inhaftierter Eltern zu gewinnen und das Engagement der internationalen Gemeinschaft in diesem wichtigen Bereich zu beleuchten. Die Sprecher stehen Ihnen gerne für Interviews zur Verfügung.

Für weitere Informationen und zur Anmeldung kontaktieren Sie bitte:

Pressekontakt:

Ines Seitz
Referentin Öffentlichkeitsarbeit Treffpunkt e.V. und Netzwerk KvI
Telefonnummer: 0911 / 27 47 69 617
E-Mail: kvi@treffpunkt-nbg.de

Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern setzt wichtige Maßstäbe in der Unterstützung betroffener Kinder und Familien

Seit einem Jahr arbeitet die Landesfachstelle (LFS) Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern daran, Kindern, deren Eltern inhaftiert sind, trotz der schwierigen Situation die bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen. Mit der Förderung der Auridis Stiftung und der Unterstützung durch das Bayerische Staatsministerium der Justiz sowie das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat die LFS entscheidende Verbesserungen für die betroffenen Familien in Bayern erzielt.

Jährlich erleben rund 14.000 Kinder in Bayern und 100.000 deutschlandweit die Inhaftierung eines Elternteils, was häufig zu psychischen, physischen und sozialen Belastungen führt. Diese Kinder stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Inhaftierung wirkt sich auf das gesamte Familiensystem aus und beeinträchtigt die Eltern-Kind-Beziehung.

Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf:

„Die Inhaftierung eines Elternteils führt zu besonderen familiären Belastungen. Wir müssen das Wohl der betroffenen Kinder in den Fokus nehmen! In Bayern gibt es für Familien in belastenden Situationen eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten, insbesondere durch die 96 Jugendämter und die Erziehungsberatungsstellen an rund 180 Standorten. Ich weiß aber, dass die Inanspruchnahme dieser Angebote den betroffenen Familien oft schwerfällt. Deshalb freue ich mich, dass die neuen Projekte an den Modellstandorten in Nürnberg und Bayreuth so erfolgreich angelaufen sind! Wir wollen den Zugang zu Unterstützungsangeboten von Jugendhilfe und Justiz durch gezielte Information und Beratung einfach und unbürokratisch ermöglichen. Hilfe und Unterstützung müssen auch dort ankommt, wo sie benötigt werden.“

Dazu erklärt Bayerns Justizminister Georg Eisenreich:

„Wenn ein Elternteil im Gefängnis ist, betrifft das auch die Kinder. Zugleich hat die Resozialisierung der Gefangenen neben dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten oberste Priorität im bayerischen Vollzug. Die Familie gibt Gefangenen Halt und kann sie auf dem Weg in ein Leben ohne Straftaten unterstützen. Dazu leistet die Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern einen wichtigen Beitrag. Ich danke allen Beteiligten herzlich für Ihr großes Engagement.“

Die LFS setzt sich dafür ein, diesen Kindern trotz der schwierigen Umstände optimale Entwicklungsbedingungen zu bieten und die Achtung ihrer Rechte, wie in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt, zu gewährleisten.

„Kinder, die einen inhaftierten Elternteil haben, gibt es überall dort, wo es Kinder gibt. Wir stehen in ständigem Austausch mit Fachkräften aus dem Bildungs- und Sozialbereich, um die Bedürfnisse dieser Kinder überall zu erkennen und zu adressieren“, erklärt Stefanie Seidel, Referentin der LFS Netzwerk KvI Bayern.

Im vergangenen Jahr hat die LFS eine beeindruckende Resonanz erhalten. Durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit und insgesamt 77 Vorträgen bei zahlreichen Arbeitskreisen, Gremien und Veranstaltungen konnte das Bewusstsein für diese Kinder geschärft werden. Zusätzlich wurden kontinuierlich neue Angebote sowohl innerhalb als auch außerhalb der Justizvollzugsanstalten geschaffen. Die LFS hat in den Modellregionen Nürnberg und Bayreuth 2023 u.a. folgende Angebote initiiert:

„Um Kinder zu unterstützen, muss man die Eltern unterstützen. Eine Inhaftierung wird oft zu einem großen Familiengeheimnis. So groß, dass nicht mal das Kind selbst wissen darf, wo Mama oder Papa ist. All das muss man beachten“, betont Stefanie Seidel. Die Kinder brauchen starke Eltern, die ihre Pflicht gegenüber dem Kind im Rahmen des Möglichen wahrnehmen. Denn auch inhaftierte Eltern bleiben Eltern. Ihre Elternrolle darf während der Haft nicht pausieren, sondern muss gestärkt werden.

Die breite Sensibilisierung der Fachkräfte wird 2024 fortgeführt. „Über die anstaltsinternen Fortbildungen werden wir alle Mitarbeitenden der JVA Nürnberg erreichen und für die Anliegen der Kinder sensibilisieren können“, berichtet Christiane Paulus, Leitung der LFS Netzwerk KvI Bayern.

Münster (lwl). Muss ein Elternteil ins Gefängnis, ist das für dessen Kinder sehr belastend. Durch die Trennung sind Kontakte und Beziehungen zueinander nur schwer aufrecht zu halten. Negative Auswirkungen auf das Leben der Kinder sind keine Seltenheit. Vor diesem Hintergrund engagiert sich die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW“ für betroffene Mädchen und Jungen, indem sie eine landesweite Unterstützungsstruktur für Kinder von Inhaftierten aus- und aufbaut. Die Landesfachstelle ist ein Kooperationsprojekt der Landesjugendämter bei den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) in Zusammenarbeit mit dem NRW-Ministerien für Justiz sowie für Kinder, Jugend und Familie in NRW.

Die im April letzten Jahres gegründete Landesfachstelle hat mit der Kick-Off-Veranstaltung am Donnerstag (25.01.) den Startschuss für ihre konkrete Arbeit gegeben. Das Ziel ist es, die Vernetzung zwischen Kinder- und Jugendhilfe, freier Straffälligenhilfe sowie Justiz und Justizvollzug voranzutreiben. Die Landesfachstelle versteht sich als zentrale Anlaufstelle sowohl für Betroffene als auch für Fachkräfte. Im Fokus der Arbeit stehen zunächst die Haftanstalten an den Modellstandorten Willich und Bielefeld-Brackwede. Zukünftig sollen die Vernetzungsstrukturen dann schrittweise in ganz NRW ausgeweitet werden.

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Die Justizvollzugsanstalt Nürnberg hat die Besucherräume der Frauen- und Männeranstalt neu gestaltet, um für die Besuche von Kindern und Jugendlichen eine angenehmere Atmosphäre zu schaffen. Damit setzt die JVA Nürnberg eine der Empfehlungen des Europarates zum Thema „Kinder von Inhaftierten“ um. Initiiert wurde die Aktion von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern. Die Kosten für die Wandtattoos wurden vom Gefangenenfürsorgeverein der JVA übernommen.

Die Wand der Besuchsräume der Frauen- und Männeranstalt wird nun von dem Zebra Juki, dem Maskottchen des Treffpunkt e.V., in Form eines großen Wandtattoos geziert. Für die Untersuchungshaftanstalt ist ebenfalls ein Juki-Wandtattoo geplant. Das freundliche Zebra wertet den Kinderbereich auf spielerische Weise auf und heißt die Kinder willkommen. So werden die Kinder von der JVA-Umgebung abgelenkt, die Nervosität wird verringert.

Hufspuren als Wegweiser

Ergänzend zu dem Wandtattoo wurden in der Mütter-Gesprächsgruppe sowie von den Vätern der Vater-Kind-Gruppe Hufabdrücke gefertigt – beide Gruppen werden vom Treffpunkt e.V. in der JVA durchgeführt. Die Hufabdrücke wurden als Wegweiser in der Frauenanstalt auf dem Boden angebracht und führen direkt in den Besucherraum. Auch in der Männeranstalt werden die Hufabdrücke in Kürze ergänzt. Diese spielerische Form der Orientierung soll den betroffenen Kindern Unsicherheit und Anspannung nehmen, die oft mit dem Besuch des inhaftierten Elternteils in der JVA einhergehen.

Die Neugestaltung verzeichnet nicht nur bei den Besuchern eine positive Resonanz: So erkundigte sich beispielsweise ein Besucher, ob die JVA neuerdings eine Reiterstaffel besäße. Es kam aber auch schon die Frage auf, ob denn um die Ecke ein Einhorn zu erwarten sei.

Empfehlung des Europarates zum Thema „Kinder von Inhaftierten“

Der Ministerrat des Europarates hat am 4. April 2018 die Empfehlung zu Kindern inhaftierter Eltern (Recommendation CM/ Rec(2018)5) verabschiedet und stärkt damit die Rechte von Kindern inhaftierter Eltern.

Das Ministerkomitee des Europarats macht damit klar, dass Kinder mit inhaftierten Eltern die gleichen Rechte wie andere Kinder haben; auch ein regelmäßiger Kontakt zu ihren Eltern ist wichtig. Die ausgesprochene Empfehlung umfasst verschiedene Themengebiete wie Besuche:

„In den Warte- und Besuchsräumen der Justizvollzugsanstalten ist ein speziell für Kinder vorgesehener Bereich (mit Flaschenwärmer, Wickeltisch, Spielzeug, Büchern, Malsachen, Spielen etc.) zur Verfügung zu stellen, in dem sich Kinder sicher, willkommen und respektiert fühlen können. Für Besuche in der Justizvollzugsanstalt ist ein Umfeld zu schaffen, das dem Spielen und der Interaktion mit dem Elternteil förderlich ist.“ (Empfehlung CM/Rec(2018)5)

Die JVA Nürnberg verwirklicht mit dieser Maßnahme eine der Empfehlungen des Europarates zum Thema „Kinder von Inhaftierten“.

Kinder von Inhaftierten

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert das Familienleben grundlegend. Ein Elternteil ist unvermittelt alleinerziehend, für alles allein verantwortlich und AnsprechpartnerIn für nahezu sämtliche Themen. Die Kinder verlieren nicht nur den inhaftierten Elternteil, sondern erleben häufig den nicht-inhaftierten Elternteil als überfordert. Dieser muss die Existenz sichern und kämpft mit seinen eigenen Emotionen. Die Bedürfnisse des Kindes können dadurch auf der Strecke bleiben und das so notwendige, stabile familiäre Umfeld wird brüchig.

Schätzungen zufolge sind in Bayern jährlich 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen, deutschlandweit sind es 100.000 Kinder. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass unter den betroffenen Kindern mehr als zwei Drittel unter negativen psychischen und physischen Folgen leiden.

Um negative Auswirkungen zu minimieren, hat Anfang 2023 die Landesfachstelle Bayern vom Netzwerk KvI ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Sicherung der bestmöglichen Entwicklung von Kindern Inhaftierter.

Hintergrundinformationen

Das Strukturprojekt findet in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ wird von der Auridis Stiftung gefördert.

Am 9. August 2023 startet in Nürnberg eine Gesprächsgruppe für Väter mit Hafterfahrung. In der Gruppe haben die ehemals inhaftierten Väter die Möglichkeit, sich auszutauschen, Probleme im Umgang mit Haft und Vaterschaft zu besprechen und die Rolle als Vater nach der Haft weiter zu entwickeln. Initiiert wurde die Gruppe von der Landesfachstelle Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern, durchgeführt wird sie vom Treffpunkt e.V. Die Gesprächsgruppe findet jeden 2. Mittwoch im Monat von 18-20 Uhr im Treffpunkt e.V. und online statt. Um eine Anmeldung wird gebeten. 

Eine Inhaftierung betrifft nicht nur die Inhaftierten selbst, sondern das gesamte soziale Umfeld. Während der Haftzeit ist der Vater-Kind-Kontakt stark eingeschränkt. Nach der Entlassung hat sich der Alltag in der Regel grundlegend verändert. Das ist für die Väter, Mütter und Kinder eine große Herausforderung. Die Familie muss sich neu finden.

In der Gesprächsgruppe haben die ehemals inhaftierten Väter Raum, um sich mit anderen Betroffenen mit ihren Erfahrungen während und nach der Haft als Eltern auseinanderzusetzen, sich gegenseitig in ihrer Rolle als Vater zu stärken, aktuelle sowie potentielle Probleme zu erkennen und gemeinsam Lösungen zu finden – immer mit dem Ziel, die Beziehung und Bindung zu ihren Kindern zu stärken.

Bedeutung von Familie für Resozialisierung

Die Familie ist einer der wichtigsten Faktoren für eine gelingende Resozialisierung. Untersuchungen zeigen, wie wichtig positive soziale Bindungen für eine Neuorientierung und persönliche Entwicklung sind. Daher sind Angebote zur Aufrechterhaltung sozialer und familiärer Bindungen während der Haftzeit von großer Bedeutung. Insbesondere die Verantwortung der Inhaftierten gegenüber ihren Kindern erfordert viel Engagement und Feinfühligkeit für eine gemeinsame Zukunft. Dabei geht es vielfach nicht um ein „weiter so“, sondern ein „künftig besser“.

Kinder von Inhaftierten

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert das Familienleben grundlegend. Ein Elternteil ist unvermittelt alleinerziehend, für alles allein verantwortlich und AnsprechpartnerIn für nahezu sämtliche Themen. Die Kinder verlieren nicht nur den inhaftierten Elternteil, sondern erleben häufig den nicht-inhaftierten Elternteil als überfordert. Dieser muss die Existenz sichern und kämpft mit seinen eigenen Emotionen. Die Bedürfnisse des Kindes können dadurch auf der Strecke bleiben und das so notwendige, stabile familiäre Umfeld wird brüchig.

Schätzungen zufolge sind in Bayern jährlich 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen, deutschlandweit sind es 100.000 Kinder. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass unter den betroffenen Kindern mehr als zwei Drittel unter negativen psychischen und physischen Folgen leiden.

Um negative Auswirkungen zu minimieren, hat Anfang 2023 die Landesfachstelle Bayern vom Netzwerk KvI ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Sicherung der bestmöglichen Entwicklung von Kindern Inhaftierter.

Hintergrundinformationen

Das Strukturprojekt findet in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ wird von der Auridis Stiftung gefördert.

Am 17. Juli 2023 sind eine Vätergruppe und eine Familienberatung in der JVA Bayreuth gestartet. Die beiden neuen Angebote finden alle zwei Wochen statt und ergänzen die bereits vorhandene Vater-Kind-Gruppe und das Ehe-Seminar. Durch den Ausbau der familienorientierten Angebote werden die Empfehlungen der Justizministerkonferenz 2018 wieder ein Stück weiter umgesetzt. Grundlage aller Angebote sind die UN-Kinderrechte.

Kinder von Inhaftierten

Die Inhaftierung eines Elternteils verändert das bestehende Beziehungssystem Familie grundlegend. Ein Elternteil ist unvermittelt alleinerziehend, für alles allein verantwortlich und AnsprechpartnerIn für nahezu sämtliche Themen. Die Kinder verlieren nicht nur den inhaftierten Elternteil, sondern erleben häufig den nicht-inhaftierten Elternteil als überfordert. Dieser muss viele Dinge klären und kämpft mit seinen eigenen Emotionen. Die Bedürfnisse des Kindes können dadurch auf der Strecke bleiben und das so notwendige, stabile familiäre Umfeld wird brüchig.

Schätzungen zufolge sind in Bayern jährlich 14.000 Kinder von der Inhaftierung eines Eltern-teils betroffen, deutschlandweit sind es 100.000 Kinder. Wissenschaftliche Untersuchungen ergaben, dass unter den betroffenen Kindern mehr als zwei Drittel unter negativen psychischen und physischen Folgen leiden.

Daher hat Anfang 2023 die Landesfachstelle Bayern vom Netzwerk KvI ihre Arbeit aufgenommen. Ziel ist die Sicherung der bestmöglichen Entwicklung von Kindern Inhaftierter.

Angebote in der JVA Bayreuth

Neben vielen anderen Problemstellungen plagt die inhaftierten Eltern oft die Sorge um ihre Familien. Zu diesen Sorgen zählen nicht nur die Aufrechterhaltung des Kontakts zum Partner bzw. zur Partnerin und den Kindern, sondern auch Erziehungsfragen oder die Regelung von Unterhalts- und Sorgerechtsfragen. Um über diese Sorgen und Nöte zu sprechen und offene Fragen zu beantworten hat das Netzwerk Kinder von Inhaftierten eine Vätergruppe und die Familienberatung initiiert. Durchgeführt werden die Angebote durch den Treffpunkt e.V.

Vätergruppe

Die Vätergruppe ist ein geschützter Raum, in dem die Inhaftierten die Möglichkeit zum Austausch haben. Zudem soll durch die Gruppe der bestmögliche Kontakt zwischen den inhaftierten Vätern und ihren Kindern ermöglicht werden. Geleitet wird die Gruppe von einer Sozialpädagogin. Neben dem Austausch werden relevante Themen und Inhalte eingebracht. Viele inhaftierte Väter beschäftigt:

  • Wie sage ich meinem Kind, wo ich bin?
  • Wie komme ich in die Vater-Kind-Gruppe?
  • Wie gestalte ich einen Besuch für mein Kind gut?
  • Wie kann ich den Briefkontakt altersgerechter gestalten?

Ziel ist die Väter weiterhin als Elternteile wahrzunehmen und ihnen nicht aufgrund der Inhaftierung ihre Rechte und Pflichten abzusprechen. Denn nach Haftende werden sie weiterhin Vater sein.

Familienberatung

In der Familienberatung werden die Inhaftierten dabei unterstützt, ihre (soziale) Verantwortung gegenüber ihrer Familie wahrzunehmen sowie ihre persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten zu regeln. Folgende Themenbereiche werden in der Familienberatung besprochen:

  • Erziehungsfragen und Anliegen zur Kommunikation mit dem Kind
  • Unterstützung und Klärung in der Kommunikation mit dem Jugendamt oder anderen relevanten Behörden
  • Unterstützung bei der Klärung von persönlichen Angelegenheiten im Hinblick auf die Familie
  • Verbesserung der familiären Beziehungen zu Eltern, Partnerin und Kindern für ein stabiles Gefüge nach der Haftentlassung
  • Auseinandersetzung mit Zukunftsperspektiven

Bedeutung von Familie für Resozialisierung

Die Familie ist einer der wichtigsten Faktoren für eine gelingende Resozialisierung. Sie bietet dem/der Gefangenen bei seiner Entlassung den sozialen Empfangsraum. Daher kommt den Familien von Strafgefangenen in der Diskussion um ein gelingendes Übergangsmanagement eine ganz besondere Rolle zu. Untersuchungen zeigen, wie wichtig positive soziale Bindungen für eine Neuorientierung sowie persönliche Entwicklung sind. Daher sind Angebote zur Aufrechterhaltung sozialer und familiärer Bindungen während der Haftzeit von großer Bedeutung.

Hintergrundinformationen

Das Strukturprojekt findet in Kooperation mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales statt.

Die Landesfachstelle „Netzwerk Kinder von Inhaftierten Bayern“ wird von der Auridis Stiftung gefördert.

Von der Inhaftierung eines Elternteils – fast immer des Vaters – sind in Deutschland Schätzungen zufolge etwa 100.000 minderjährige Kinder betroffen. Ihnen drohen Ausgrenzung und Traumatisierung, psychische Probleme, die Verschlechterung der Lebensumstände und das Risiko, selbst straffällig zu werden. Hamburg will die Versorgungsstruktur für die betroffenen Kinder verbessern, indem die Vernetzung zwischen Justizvollzug und Jugendhilfe sowie die Familienorientierung im Justizvollzug weiterentwickelt werden.

Kinder können oft nicht begreifen, warum ein Elternteil inhaftiert wird – und dann nicht mehr Teil ihres Alltags ist und bei wichtigen Ereignissen wie Geburtstagen, Weihnachten oder Einschulung fehlt. Viele reagieren mit Verlustängsten, Misstrauen und Schuldgefühlen, werden aggressiv oder hyperaktiv, ihre schulischen Leistungen verschlechtern sich. Wut, Trauer und unterdrückte Gefühle können im schlimmsten Fall zu Depressionen oder Suizidalität führen. Untersuchungen zeigen, dass bei diesen Kindern das Risiko erhöht ist, später eine psychische Krankheit und/oder Suchtmittelabhängigkeit zu entwickeln.

Durch die Inhaftierung eines Elternteils (in Hamburg in etwa 96 Prozent der Fälle der Vater) sinkt oft auch das Einkommen der Familien. Ein Elternteil ist plötzlich alleinerziehend. Wenn Jungen die Rollenfunktion des abwesenden Vaters übernehmen, werden sie zu „kleinen Erwachsenen“ – doch das sind sie nicht. Wird die Inhaftierung offengelegt, kann das zu Ausgrenzung in Schule, Kindergarten oder Nachbarschaft führen. Das Thema der Inhaftierung ist in der Gesellschaft überwiegend noch ein Tabu. Es bestehen viele Vorurteile – Isolierung und sozialer Rückzug können die Folgen sein.

Mit Unterstützung der Auridis Stiftung, der Sozialbehörde und der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz sowie den Justizvollzugsanstalten hat der Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. eine stadtweite Strategie und das Konzept für eine Landesfachstelle für Kinder von Inhaftierten erstellt, die nach fünfmonatiger fachlicher Vorarbeit mittlerweile ihre Arbeit aufgenommen hat. Angestrebt ist ein langfristiger Prozess mit Maßnahmen, bei denen der Fokus vor allem auf die Kinder von Inhaftierten, ihre Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe gerichtet ist.

Diese Ziele wurden in den Projektplanungen erarbeitet:

  • Zwischen Justizvollzugsanstalten und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe entstehen verbreitet Kooperationen
  • Kinder von Inhaftierten und ihre Eltern können unabhängig vom Wohnort bzw. dem Standort der Justizvollzugsanstalt auf geeignete Unterstützungsangebote zurückgreifen

Dafür wurden unter anderem diese Lösungsansätze erarbeitet:

  • Erstberatung von Inhaftierten und ihren Angehörigen zu den Themen Kontaktaufnahme zu Kindern und Familie, Elternrolle und weitere Unterstützungsangebote
  • Vernetzung der Angebote in Justizvollzug und Jugendhilfe, Schaffung neuer Eltern-Kind-Angebote im Vollzug und Angebote außerhalb des Vollzugs
  • Beratung, Sensibilisierung und Vernetzung der Fachkräfte aus Justizvollzug und Jugendhilfe und Erleichterung des Austauschs
  • Vernetzung mit den Fachkräften der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe in Hamburg und Erstellung von kindgerechtem Informationsmaterial
  • mögliche Öffnung der Angebote der Jugendhilfe im Bezirk (z.B. Erziehungsberatungsstellen, Eltern-Kind-Zentren, Familienförderung) für Kinder und nicht-inhaftierte Elternteile.

Justizsenatorin Anna Gallina: „Wenn ein Elternteil inhaftiert ist, kann dies Kinder sehr stark belasten. Die Folgen können sich im Alltag der Kinder zeigen und auch den weiteren Lebensweg negativ beeinflussen. Durch eine stärkere Vernetzung der beteiligten Stellen und durch geeignete Maßnahmen wollen wir den Kindern mehr Unterstützung geben. Für den Justizvollzug geht es darum, die ganze Familie stärker in den Blick zu nehmen und gezielter auf die Bedürfnisse der Kinder einzugehen, um so gleichzeitig die Resozialisierung des inhaftierten Elternteils zu fördern.“

Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer: „Mit der Landesfachstelle stärken wir Kinder, die von der Inhaftierung eines Elternteils betroffen sind, und nehmen ihre Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe in den Blick: Das Projekt soll frühestmöglich über die Angebote der Kinder- und Familienhilfe informieren, Verbindungen zwischen den Akteuren der Justiz und der Jugendhilfe herstellen und die Erziehungskompetenz im Sinne junger Menschen erhöhen. Denn Kinder inhaftierter Eltern leiden oftmals unter emotionalen, psychischen und sozialen Belastungen, einhergehend mit Stigmatisierung, Schamgefühl, Trennungsangst, Verlustgefühlen und Bildungsunterbrechungen. Durch gezielte Unterstützung soll diesen negativen Auswirkungen entgegenwirkt und die Resilienz der Kinder gestärkt werden.“

Marc von Krosigk, Geschäftsführer Auridis Stiftung: „Angst, Sorgen, Stigmatisierung – werden Eltern inhaftiert, hat dies auch Auswirkungen auf ihre Kinder. Untersuchungen zeigen, dass mehr als 2/3 der Kinder Inhaftierter über negative physische und psychische Folgen berichten. Wir freuen uns, dass durch die nun in Kooperation mit den beiden zuständigen Behörden sowie dem Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V. gestartete Initiative die Bedürfnisse von Kindern Inhaftierter noch stärker in den Fokus gerückt werden. Hierfür wird die neue Landesfachstelle nicht nur von betroffenen Familien und ihren Kindern als Beratungsstelle genutzt werden können, sondern sie wird sich auch dafür einsetzen, die Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Justiz und Jugendhilfe weiter auszubauen. Wir hoffen, dass durch das gemeinsame Handeln aller beteiligten Akteure die Aufwachsensbedingungen von Kindern Inhaftierter in Hamburg weiter verbessert werden können.“

Leitung der Landesfachstelle KvI Sven Zibell, Hamburger Kinder- und Jugendhilfe e.V.: „Die Inhaftierung eines Elternteils ist für die betroffenen Familienmitglieder ein belastendes Erlebnis. Insbesondere für Kinder ändert sich das bisher erlebte System Familie von einem auf den anderen Tag. Der nicht inhaftierte Elternteil bekommt nur selten Informationen darüber, an wen er sich in dieser Situation wenden kann oder findet im Internet nur wenig Angebote zur Unterstützung. Kinder, die von einem oder beiden Elternteilen getrennt sind, haben das Recht, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbare Kontakte zu beiden Elternteilen zu pflegen, soweit dies nicht dem Wohl des Kindes widerspricht. Wenn dieses Recht durch die Inhaftierung eines Elternteils beeinträchtigt wird, bedarf es konkreter Unterstützungsangebote, um die negativen Folgen für das Kind so gering wie möglich zu halten.“

Gleichzeitig ist eine gesunde und stabile Vater-Kind-Beziehung auch wesentlich für die Resozialisierung der Inhaftierten und das Ziel, künftig ein straffreies Leben zu führen. Kinder können zwar Kontakt zum inhaftierten Elternteil aufnehmen, Besuche sind möglich. Solche Besuche sind aber aufgrund der limitierten Besuchszeiten und der oft erheblichen Reisekosten nicht immer möglich und werden auch nicht der kindlichen Spontanität gerecht. Eine gute Beziehung während der Haft aufrecht zu erhalten, ist damit sehr schwierig.

Das Vorhaben, die Versorgungstruktur für Kinder von Inhaftierten in Hamburg zu verbessern, ist Teil einer bundesweiten Bewegung. Sie geht zurück auf Empfehlungen des Europarates aus dem Jahre 2018. Im Hamburger Koalitionsvertrag wurde vereinbart, den Justizvollzug familienorientierter zu gestalten und dabei die Unterstützung von Kindern, deren Eltern im Vollzug sind, zu stärken, die Erziehungsfähigkeit inhaftierter Eltern zu fördern sowie bessere Kontaktmöglichkeiten für eine gute Eltern-Kind-Beziehung nach der Haftentlassung zu schaffen.